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Ausgewählte Abgrenzungsprobleme bei kriminellen und ...

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Kriminelle <strong>und</strong> terroristische Organisationen<br />

gelten muss. Mit dem gewaltsamen Vorgehen der ANA, Sprengstoffanschläge gegen zivile<br />

Einrichtungen wie Eisenbahnbrücken <strong>und</strong> Attentate auf serbische Sicherheitskräfte zu verüben,<br />

habe diese die Zivilbevölkerung systematisch eingeschüchtert <strong>und</strong> eine Bürgerkriegsregion<br />

destabilisiert. Die Einschüchterung der Bevölkerung <strong>und</strong> Nötigung eines Staates durch<br />

Gewaltverbrechen sei insgesamt als „typisches Merkmal für terroristische Aktivitäten im Sinne<br />

des EÜBT“ zu werten. 128<br />

4.4.3. Abgrenzung am Beispiel der Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front<br />

(DHKP-C)<br />

Das B<strong>und</strong>esamt für Justiz hatte über ein Auslieferungsgesuch der Türkei bezüglich eines<br />

mutmasslichen Helfers der extremistischen Widerstandsorganisation DHKP-C 129 zu befinden.<br />

Dem Verfolgten wurde vorgeworfen, er habe im Herbst 1995 als kurdischstämmiges Mitglied<br />

der DHKP-C Gewaltverbrechen, namentlich die Tötung eines Polizisten, begangen <strong>und</strong> sei<br />

zwischen 1994 <strong>und</strong> 1995 Mitglied einer terroristischen Organisation gewesen. Dieser widersetzte<br />

sich der Auslieferung <strong>und</strong> machte geltend, er sei kurdischer Abstammung <strong>und</strong> werde<br />

aus politischen Gründen strafrechtlich verfolgt.<br />

Zur hier allein interessierenden Frage, ob es sich <strong>bei</strong> der DHKP-C im massgeblichen Zeitraum<br />

(Herbst 1995) um eine terroristische Organisation im Sinne von Art. 260ter StGB handelte,<br />

stellte das B<strong>und</strong>esgericht (u.a. gestützt auf ein lückenhaftes Rechtshilfeersuchen) eine ganze<br />

Anzahl von Mängeln im Auslieferungsentscheid fest: Der angefochtene Entscheid enthalte<br />

keine Angaben darüber, ob die fragliche Organisation im Herbst 1995 tatsächlich terroristisch<br />

tätig war <strong>und</strong> worin im relevanten Zeitraum die verbrecherischen Aktivitäten bestanden hatten.<br />

Auch dem Bericht des DAP seien diesbezüglich keine Informationen zu entnehmen. Es<br />

werde auch nicht behauptet, die Staatengemeinschaft habe die Widerstandsaktivitäten der<br />

DHKP-C schon ab Herbst 1995 als terroristisch eingestuft. Ebensowenig werde erläutert,<br />

welcher Art die politischen Forderungen an die türkische Regierung waren <strong>und</strong> ob sich diese<br />

damals auf das Ziel der politisch-kulturellen Autonomie der kurdischen Bevölkerungsgruppe<br />

bzw. der Wahrung der Menschenrechte konzentrierten. Der historisch-völkerrechtliche Kontext<br />

bzw. Bürgerkriegshintergr<strong>und</strong> werde zudem völlig ausgeblendet. Schwere Anschläge im<br />

fraglichen Zeitraum, namentlich Sprengstoff- oder Brandanschläge gegen zivile Ziele, würden<br />

nicht erwähnt. Im Entscheid werde weder dargelegt, inwiefern die DHKP-C als Bürgerkriegspartei<br />

im türkisch-kurdischen Konflikt anzusehen war, noch gegen wen genau sich die nicht<br />

näher spezifizierten Anschläge gerichtet haben bzw. wann <strong>und</strong> wo diese erfolgten. Da<strong>bei</strong> wäre<br />

es von Bedeutung gewesen, abzuklären, ob in casu einzelne Gewaltakte im Kontext gegensei-<br />

128<br />

BGE 131 II 235 E. 2.12/2.13 <strong>und</strong> E. 3.5.<br />

129<br />

Die Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front, (türkisch: Devrimci Halk Kurtuluş Partisi/Cephesi oder<br />

DHKP-C) ist eine militante marxistisch-leninistische Organisation in der Türkei. Ihr Generalsekretär ist<br />

Dursun Karataş. Die Organisation steht auf der Liste der terroristischen Vereinigungen der EU sowie der<br />

USA. Sie wurde 1994 als Nachfolgeorganisation der Devrimci Sol gegründet. Der Namensteil "Partisi/Cephesi"<br />

(Partei-Front) beschreibt die <strong>bei</strong>den Teile der Organisation. "Partei" steht für den politischen<br />

Flügel, wohingegen "Front" den Flügel für militante Operationen beschreibt (weitere Infos abrufbar unter<br />

http://de.wikipedia.org/wiki/Revolution%C3%A4re_Volksbefreiungspartei-Front, Stand 16.06.2008).<br />

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