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Ausgewählte Abgrenzungsprobleme bei kriminellen und ...

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Kriminelle <strong>und</strong> terroristische Organisationen<br />

gliedern der baskischen ETA als Unterschlupf <strong>und</strong> als Versteck für Waffen (u.a. vier Handgranaten,<br />

eine Maschinenpistole, vier Sprengstoffzünder) <strong>und</strong> 90 Kilogramm Sprengstoff gedient<br />

hätten. 96<br />

Das B<strong>und</strong>esgericht kam auch <strong>bei</strong> der ETA zum Schluss, dass es sich da<strong>bei</strong> um eine kriminelle<br />

terroristische Vereinigung handle. In Übereinstimmung <strong>und</strong> Wiederholung der zur „Brigate<br />

Rosse“ entwickelten Rechtsprechung, begnügte sich das Gericht ansonsten mit der Feststellung,<br />

es gehe aus dem Ersuchen <strong>und</strong> den Beilagen hervor <strong>und</strong> sei im Übrigen gerichtsnotorisch,<br />

dass es sich <strong>bei</strong> der baskischen separatistischen Organisation ETA um eine terroristische<br />

Organisation handle, die ihren Aufbau <strong>und</strong> ihre personelle Zusammensetzung geheim<br />

halte <strong>und</strong> die den Zweck verfolge, politisch motivierte Gewaltverbrechen zu begehen. 97<br />

4.3.3. Das Terrornetzwerk Al-Qaïda 98 (<strong>und</strong> Nachfolgeorganisationen)<br />

Das B<strong>und</strong>esgericht hatte den USA im Jahre 2002 internationale Rechtshilfe wegen mutmasslicher<br />

finanzieller Unterstützung der Al-Qaïda bewilligt. 99<br />

Dem Entscheid vom 15. November 2002 lag ein Rechtshilfeersuchen der USA zugr<strong>und</strong>e. Im<br />

Sachverhalt hielten die amerikanischen Behörden (u. a.) fest, eine steuerprivilegierte gemeinnützige<br />

Stiftung mit Hauptsitz in den USA werde verdächtigt, Spenden aus verschiedenen<br />

Quellen (darunter einem schweizerischen Bankkonto) zur Unterstützung terroristischer Aktivitäten<br />

des internationalen Netzwerkes Al-Qaïda zu verwenden bzw. Geldwäscherei zu<br />

betreiben. Offiziell bezwecke die verdächtige Stiftung, Hilfsaktionen zugunsten von Moslems<br />

in von Kriegen betroffenen Regionen zu unterstützen <strong>und</strong> zu finanzieren. Geholfen werde<br />

unter anderem den Waisenkindern von muslimischen „Märtyrern“, welche im Kampf für die<br />

„islamische Sache“ ihr Leben liessen. Die Stiftung habe namentlich Mujaheddin im bosnischen<br />

Bürgerkrieg unterstützt <strong>und</strong> diesen bzw. der bosnischen Armee 6 Millionen USD sowie<br />

logistische Unterstützung (inkl. Waffen, Munition etc.) zukommen lassen. Die finanzielle<br />

Hilfe diene jedoch in Wirklichkeit dazu, an der Basis Unterstützung für terroristische Aktivitäten<br />

zu schaffen <strong>und</strong> namentlich „junge Rekruten“ anzuwerben. Ein naher Vertrauter Usama<br />

bin Ladens habe an die verdächtige Stiftung Gelder überwiesen <strong>und</strong> die als wohltätige Spen-<br />

96<br />

Urteil 1A.174/2002 E. 2.2, 2.3, 3.5 <strong>und</strong> 4.3.<br />

97<br />

Urteil 1A.174/2002 E. 3.2.<br />

98<br />

Das terroristische Netzwerk Al-Qaïda wurde höchstwahrscheinlich Ende der 80er-Jahre von Usama bin<br />

Laden, Ayman Al-Zawahiri, dem Anführer der ägyptischen Organisation Jihad, <strong>und</strong> Mohamed Atef gegründet.<br />

Al-Qaïda weist nicht die für islamistische Gruppierungen übliche hierarchische Struktur auf, sondern<br />

umfasst (gr<strong>und</strong>sätzlich) drei Ebenen. Die Führungsriege mit Beratern <strong>und</strong> Verbündeten um Usama bin<br />

Laden (Ebene 1: dazu zählen insbesondere Ayman Al-Zawahiri, Abou Zoubaïda sowie Soleiman Abou<br />

Ghaith), Organisationen <strong>und</strong> Gruppierungen, die zwar eng mit Al-Qaïda in Verbindung stehen, aber ein separates<br />

Netz bilden (Ebene 2) <strong>und</strong> schliesslich Einzelpersonen, die von den Zielen <strong>und</strong> Methoden der Al-<br />

Qaïda beeinflusst sind (Ebene 3). Das B<strong>und</strong>esamt für Polizei erwähnt als konkrete Beispiele von Organisationen<br />

<strong>und</strong> Gruppierungen im Umfeld von Al-Qaïda die Groupe Salafiste pour la Prédiction et le Combat<br />

(GSPC) <strong>und</strong> die Groupe Islamique Armé (GIA). Möglicherweise logistische Unterstützung soll Al-Qaïda<br />

von Mitgliedern der islamitischen Gruppe Takfir wal Hijra erhalten. Eine andere (bekanntere) Terrorgruppe<br />

im Irak ist die Ansar al-Islam bzw. die Ansar as-Sunna (BISS 2002, 37, 39 <strong>und</strong> BISS 2006, 27, 31). Siehe<br />

auch Einschätzung der Al-Qaïda durch den B<strong>und</strong>esrat in BBl 2002 1845-1847 <strong>und</strong> 1857.<br />

99<br />

Urteil 1A.194/2002; FORSTER, ZStrR 2003, 433-435.<br />

21

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