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Abschlussbericht Expertise - FOGS GmbH

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same Rolle, bei lediglich 15 % der Projekte erfolgt der Zugang der KlientInnen zu den<br />

Angeboten ausschließlich auf freiwilliger Basis. Auflagen zur Inanspruchnahme werden<br />

am häufigsten durch die Justiz sowie in einem deutlich geringeren Umfang durch Schulen<br />

und Betriebe/Ausbildungsstätten ausgesprochen.<br />

Als SelbstmelderInnen (ohne Vermittlung) sowie über Personen des sozialen Nahfelds<br />

kommt fast die Hälfte der KlientInnen (46 %) in die Projekte. Wie weitere Angaben der<br />

Projekte zeigen, ist der Anteil von jungen CannabiskonsumentInnen, die auf Grund „elterlicher<br />

Einflussnahme“ in die Projekte kommen, als hoch einzuschätzen. Dabei zeigen<br />

sich jedoch deutliche Unterschiede zwischen den Projekten. Der Zugang von Eltern/Angehörigen<br />

sowie die Inanspruchnahme von Hilfen ist dort erleichtert, wo Einrichtungen<br />

der Sucht- und Drogenhilfe eine Neuausrichtung ihres Selbstverständnisses vorgenommen<br />

haben oder durch die Schaffung neuer Einrichtungen auf junge DrogenkonsumentInnen<br />

ausgerichtet sind. Auch spielt die Außenwahrnehmung der Projekte bspw.<br />

als „familienorientiert“ sowie die Tatsache, dass Projekte Eltern/Angehörige als eigenständige<br />

Klientel (Erziehungsberatung) verstehen, beim Zugang zu jungen CannabiskonsumentInnen<br />

eine bedeutsame Rolle.<br />

Immerhin 26 % der Vermittlungen in die Projekte erfolgen aus dem Bereich Justiz (und<br />

Polizei). Dabei geht der hohe Anteil von justiziellen Auflagen beim Zugang von jungen<br />

CannabiskonsumentInnen in die Projekte einerseits einher mit einer Sensibilisierung von<br />

Staatsanwaltschaft, Gericht und Bewährungshilfe im Hinblick auf den Zusammenhang<br />

von Cannabiskonsum und deviantem Verhalten. Andererseits haben die Träger der Sucht-<br />

und Drogenhilfe durch die Schaffung von Angeboten (z.B. „Cannabiskurs“, „Auflagenkurs“,<br />

„FreD“) Alternativen zu den bisherigen Instrumenten vor allem des Jugendstrafrechts<br />

(z.B. Sozialstunden, soziale Trainingskurse) und zum Teil durch Kooperationsabsprachen<br />

die Voraussetzungen für eine intensivierte Zuweisung von auffälligen KonsumentInnen<br />

in die Projekte geschaffen. Bei gut einem Drittel der Projekte beträgt der Anteil<br />

der durch die Justiz vermittelten CannabiskonsumentInnen über 70 % aller Erreichten.<br />

Obwohl die Prävalenz von CannabiskonsumentInnen mit schädlichem Gebrauch bzw.<br />

Abhängigkeitssyndrom vermutlich in Einrichtungen der Jugendhilfe gegenüber der<br />

Normalbevölkerung erhöht sein dürfte, fällt der Anteil der Zugänge junger CannabiskonsumentInnen<br />

aus diesem Bereich mit 8 % gering aus. Dabei ist zu berücksichtigen, dass<br />

der suchtspezifischen Qualifizierung von MitarbeiterInnen der Jugendhilfe selbst eine<br />

zentrale Bedeutung zukommt (z.B. durch Projekte wie MOVE). Gleichwohl sollten spezialisierte<br />

Beratungs- und Behandlungsangebote einen verbesserten (indizierten) Zugang<br />

zu cannabiskonsumierenden Jugendlichen in der Jugendhilfe finden. Dies gelingt einzelnen<br />

Projekten u.a. dadurch verbessert, dass verbindliche Vereinbarungen zwischen den<br />

Projekten und einzelnen Trägern der Jugendhilfe getroffen werden, städtische Beratungsstellen<br />

in Trägerschaft der Jugendamts arbeiten oder Jugendhilfeleistungen durch die Projekte<br />

selbst erbracht werden.<br />

Schulen erreichen den größten Teil junger CannabiskonsumentInnen mit einem problematischen<br />

Konsumverhalten. Demgegenüber spielen Schulen bei der Vermittlung dieser<br />

Zielgruppe in (suchtbezogene) Hilfen mit knapp 9 % eine eher nachgeordnete Rolle.<br />

Auch hierbei muss berücksichtigt werden, dass die Qualifizierung von LehrerInnen bzw.<br />

der Schule als soziales System insgesamt mit Blick auf suchtspezifische Problemstellungen<br />

bedeutsam ist. Projekte wie MOVE (NRW) oder „Bekifft in der Schule“ (Hamburg)<br />

verbinden dabei primärpräventive mit interventionsbezogenen Maßnahmen. Zugang zu<br />

spezifischen (externen) Beratungsangeboten finden konsumierende SchülerInnen vor allem<br />

dann, wenn durch entsprechende Richtlinien oder Vereinbarungen der Umgang mit<br />

auffälligen CannabiskonsumentInnen festgelegt und Vermittlungswege gebahnt sind.<br />

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