Abschlussbericht Expertise - FOGS GmbH
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auf zentrale Aspekte des Zugangs und damit korrespondierend der Ausgestaltung der<br />
Angebote für die Zielgruppe. Dabei liegt der Fokus auf der (ambulanten) Sucht- und<br />
Drogenhilfe. Diese bilden nicht nur den Schwerpunkt der <strong>Expertise</strong>, die Sucht- und Drogenhilfe<br />
als spezialisiertes Hilfesystem für Menschen mit substanzbezogenen Risiken<br />
bzw. Störungen ist auch in besonderer Weise zuständig und geeignet, bedarfsgerechte<br />
Angebote für junge CannabiskonsumentInnen zu entwickeln und vorzuhalten. Mit dieser<br />
Schwerpunktsetzung werden ebenfalls notwendige Handlungsbedarfe im Bereich der medizinischen,<br />
insbesondere der suchtmedizinischen Versorgung sowie im Bereich von<br />
Schule/Ausbildung und Jugendhilfe nicht in Frage gestellt. Die <strong>Expertise</strong> liefert auch für<br />
die Entwicklung in diesen Bereichen entsprechende Hinweise und Anregungen.<br />
Zugangsverbesserung durch Kooperationen<br />
Mit Blick auf die Verbesserung des Zugangs zu jungen CannabiskonsumentInnen ist es<br />
generell erforderlich und sinnvoll, von den regionalen Bedingungen auszugehen. Hierzu<br />
zählen bspw. die bisherigen Arbeitsschwerpunkte und das Selbstverständnis der ambulanten<br />
Sucht- und Drogenhilfe, Umfang und Qualität bestehender Kooperationen mit angrenzenden<br />
Versorgungsbereichen, Stand der regionalen Planung und Steuerung sowie<br />
die drogen- und sozialpolitischen Rahmenbedingungen.<br />
Die Verbesserung des Zugangs suchtspezifischer Hilfen zu jungen CannabiskonsumentInnen<br />
setzt ein enge Kooperation mit den Institutionen voraus, die entweder einen wichtigen<br />
Teil der jugendlichen Lebenswelt ausmachen oder die mit „auffälligen“ Jugendlichen<br />
zu tun haben. Zu Ersteren zählen vor allem Schule, Angebote und Einrichtungen der<br />
Jugendhilfe, aber auch Ausbildungsstätten und Betriebe, zu Letzteren u.a. Polizei, Justiz<br />
und Führerscheinstellen, aber auch niedergelassene ÄrztInnen und Krankenhäuser.<br />
Erfahrungsgemäß erweist sich die Bahnung des Zugangs über justizielle Auflagen einerseits<br />
sowie ein spezielles Angebot andererseits als erste Möglichkeit, junge CannabiskonsumentInnen<br />
zu erreichen. Durch entsprechende Vereinbarungen mit den zuständigen<br />
Stellen können dabei eher unspezifische Auflagen durch ein gezieltes suchtspezifisches<br />
Angebot ersetzt werden. Die vergleichsweise „einfache“ Zugangsgestaltung zu jungen<br />
CannabiskonsumentInnen über Auflagen der Justiz erfordert von Seiten der Sucht- und<br />
Drogenhilfe die Klärung von Zuständigkeit und Verantwortung sowie einen bewussten<br />
Umgang mit Fragen der Problemzuschreibung und Etikettierung.<br />
Einen Schwerpunkt sollten Einrichtungen der Sucht- und Drogenhilfe jedoch auf eine<br />
Verbesserung des Zugangs von jungen KonsumentInnen, die im Zusammenhang mit ihrem<br />
Cannabiskonsum in Schule und Einrichtungen der Jugendhilfe auffällig geworden<br />
sind, legen. Sinnvoll ist es dabei ein Vorgehen, das die Entwicklungen von Kooperationen<br />
auf Schul- bzw. Einrichtungsebene verknüpft mit einer umfassenderen Abstimmung<br />
zwischen Sucht- und Drogenhilfeträgern sowie Jugendhilfeträgern bzw. den Schulbehörden.<br />
Verbindliche Kooperationsvereinbarungen mit konkreten Handlungsanweisungen<br />
sind dabei ebenso hilfreich wie die Absicherung von Handlungsempfehlungen durch<br />
Richtlinien und Erlasse. Mit Blick auf Institutionen im Lebensfeld der jungen KonsumentInnen,<br />
vor allem Schule und Jugendhilfeeinrichtungen, ist darüber hinaus eine stärkere<br />
Verknüpfung von Primärprävention und sekundärpräventiven Maßnahmen im Sinne<br />
einer „Brückenfunktion“ mit konkreten Absprachen und Verfahrensschritten sinnvoll.<br />
Schließlich wäre die Zielgruppe der jungen CannabiskonsumentInnen im Rahmen der<br />
Weiterentwicklung der Kooperationen von Sucht- und Drogenhilfe und medizinischer<br />
Versorgung im Hinblick auf Frühinterventionen stärker zu beachten.<br />
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