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FNP-Büttstedt Umweltbericht Büttstedt akutell - VG Westerwald ...

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Rendzina bis stark steinige Rendzinen und Terra Fusca überwiegen. Diese Böden sind nurmäßig ertragreich. Die Verwitterungsrückstände des Muschelkalks erschweren durch die Tonfraktiondie Ackernutzung. Die auftretenden Böden sind für diese Region typisch. Östlich von<strong>Büttstedt</strong> treten kleinflächig typische Anmoorgleye und Pseudogleye auf. In der Gemarkungsind weiterhin Parabraunerde/Fahlerde vertreten.BodennutzungDie Acker- und Grünlandflächen als landwirtschaftlich genutzte Flächen stellen in der Gemarkung<strong>Büttstedt</strong> den größten Flächenanteil dar. In der Ackerflächennutzung dominiert der Getreideanbau.Den größten Anteil hat dabei der Winterraps. Weiterhin wird zunehmend Mais fürdie Futterversorgung angebaut. Für die landwirtschaftliche Produktion herrschen allgemeinmittlere, teilweise ungünstige Bedingungen.Im Rahmen von geplanten Eingriffen sind insbesondere Seltenheit, Gefährdung, Empfindlichkeitgegenüber Beeinträchtigungen, Regenerationszeit, Natürlichkeitsgrad und Nutzungsintensitätbei der ökologischen Bewertung des Schutzguts Boden zu berücksichtigen.Vorbelastung/Empfindlichkeit/ErosionBeeinträchtigungen des Bodenhaushalts beruhen hauptsächlich auf menschlichen Eingriffen,wie Flächenversiegelung, Altlasten, Schadstoffeinträgen unterschiedlicher Art.Die Rendzinen des Oberen Muschelkalks reagieren sehr empfindlich auf Schadstoffeinträge,insbesondere innerhalb der Siedlungsfläche durch Versiegelung sowie der Einbringung vonDüngemitteln bzw. Pestiziden in die landwirtschaftlichen Flächen. Hier kann von einer mittlerenVorbelastung der Böden ausgegangen werden.Die Erosionsanfälligkeit der Böden in den landwirtschaftlich genutzten Flächen ist von besondererBedeutung hinsichtlich der Art der Bodennutzung, der Hangneigung, der Niederschlagsmengesowie der vorkommenden Bodenart, da der Verlust bzw. die Umlagerung vonfruchtbarem Boden ein Verlust bzw. eine Minderung der Ertragsfähigkeit der Böden zur Folgehat. Von Erosion betroffen sind insbesondere der nördliche Gemarkungsbereich sowie derHangbereich Kindsburg/Steinstraße. Bei der Bewirtschaftung der betroffenen Flächen ist dieszu berücksichtigen.3.2 Schutzgut Wasser3.2.1 AllgemeinWasser ist eine der wichtigsten natürlichen Ressourcen und unmittelbare Lebensgrundlage fürMenschen, Tiere und Pflanzen. Es hat in ausreichender Menge und in guter natürlicher Beschaffenheitzur Verfügung zu stehen. Gemäß § 1a WHG sind Gewässer Bestandteil des Naturhaushaltesund somit als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. In § 2 Abs. 1 Nr. 4BNatSchG wird gesetzlich festgelegt, dass natürliche und naturnahe Gewässer, Rückhalteflächenund Uferzonen zu erhalten, zu entwickeln und wiederherzustellen sind. Änderungen desGrundwasserspiegels sind zu unterbleiben und Gewässer naturnah auszubauen.Hierzu werden im Landesentwicklungsplan 2004 folgende Ziele formuliert: Der gute Zustandder Gewässer soll gesichert bzw. erreicht werden. Entsprechend der von der europäischenWasserrahmenrichtlinie geforderten flussgebietsbezogenen Bewirtschaftung der Gewässersoll hierzu bis zum Jahr 2009 je Flussgebietseinheit ein behördenverbindlicher Bewirtschaftungsplaninkl. Maßnahmeprogramm unter Beteiligung der Öffentlichkeit aufgestellt werden.Natürliche und naturnahe Gewässerabschnitte sollen erhalten bzw. wiederhergestellt, dieStrukturvielfalt und Wassergüte verbessert sowie die Durchgängigkeit sichergestellt werden.Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie sieht vor, dass bis zum Jahr 2015 der gute Zustandder Gewässer erreicht wird. Die Vermeidung einer Verschlechterung sowie der Schutz und dieForstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 13

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