13.07.2015 Aufrufe

FNP-Büttstedt Umweltbericht Büttstedt akutell - VG Westerwald ...

FNP-Büttstedt Umweltbericht Büttstedt akutell - VG Westerwald ...

FNP-Büttstedt Umweltbericht Büttstedt akutell - VG Westerwald ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Effelder DomKloster ZellaMühlhäuser LandgrabenKritisch zur Bewertung von Kulturgütern sind Aspekte des Denkmalschutzes, ihre kulturhistorischeund regionaltypische Bedeutung sowie ihr Alter und ihr geschichtlicher Zeugniswert.Die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Eichsfeld verwies darauf, dass in derWüstungskarte von 1903 der Baubereich, der als „Kindsburg" bezeichnet wurde, daraufschließen lässt, dass sich hier eine frühmittelalterliche Burganlage befunden haben könnte.Die vorhandenen Betstöcke innerhalb der Ortslage sowie in der Gemarkung stellen einen wesentlichenTeil des Kulturgutes des Eichsfeldes dar und sind zu erhalten.Bei der Landbewirtschaftung sowie bei Baumaßnahmen können Bodenfunde gemacht werden.Ist dies der Fall, sind die Arbeiten sofort einzustellen, die Denkmalschutzbehörde ist sofortzu verständigen. Der Fund ist vor Beschädigung zu schützen.3.9 Wechselwirkungen zwischen den BelangenUnter Berücksichtigung der Ausführungen zu den vorangegangenen Punkten führte die derzeitigeNutzung zu unterschiedlichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter und des Landschaftsbildes.Bedingt durch die in der Gemarkung überwiegende intensive landwirtschaftlicheNutzung, durch die vorhandenen Versiegelungen infolge der Bebauung, der Verkehrsflächenund der Wirtschaftswege und unter Berücksichtigung der vorhandenen Topographie ist miteinem erhöhten Oberflächenabfluss von Niederschlagswasser zu rechnen. Es ist von einerBeeinträchtigung der Bodenvitalität fast in der gesamten Gemarkung auszugehen. Je nachvorhandenen Versiegelungsgrad und unter Berücksichtigung des stattfindenden Stoffeintragsist diese hoch bis gering. Das Grundwasser ist je nach Bodenaufbau gering bis gut gegen dasEindringen von Schadstoffen geschützt. Infolge der relativ stark ausgeräumten landwirtschaftlichgenutzten Flur und unter Berücksichtigung landschaftsgestalterischen Defiziten (überwiegendstarke anthropogene Beeinflussung), der geringen Durchgrünung sowie der eingeschränktenQualitäten und Nutzungsmöglichkeiten für eine ortsbezogene Naherholung weistder Planungsraum derzeit eingeschränkte Entwicklungsmöglichkeiten für die Pflanzen- undTierwelt auf.Unter Berücksichtigung der Kaltluftabflussgebiete ist eine gute Durchlüftung der Ortslage von<strong>Büttstedt</strong> auch bei austauscharmen Wetterlagen gewährleistet. Als Leitbahnen dienen hierüberwiegend die Talauen der Bäche. Die landwirtschaftliche Flur ist ein wichtiges Kaltluftentstehungsgebiet.Infolge der vorhandenen Topographie sowie der relativen Strukturarmut ergebensich teilweise weiträumige Blickbeziehungen. Daher ist der bestehende Windpark weiteinsehbar. Als Leitlinien in der Landschaft wirken die vereinzelten Baumreihen entlang derWirtschaftswege.Die vorhandenen Emissionen infolge der menschlichen Nutzung stellen unter Berücksichtigungder bestehenden klimatischen Ausgleichfunktionen eine geringe bis mittlere Belastungdar. Als Verlärmungsbereiche stellen sich die Ortslage von <strong>Büttstedt</strong> (hier besonders die Gewerbegebiete),die Straßenverkehrsflächen und der bestehende Windpark dar. Es kann jedocheingeschätzt werden, dass das menschliche Wohlbefinden infolge der Emissionen undder Lage der Emissionsquellen nicht nachhaltig beeinträchtigt wird (Einhaltung der zulässigenWerte). Kultur- und Sachgüter werden nicht beeinträchtigt.Infolge der Beschränkung der künftigen Gebäudehöhen innerhalb der Ortslage sowie durchdie Beschränkung der Höhen der Windkraftanlagen auf die Höhen der bereits bestehendenForstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 37

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!