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FNP-Büttstedt Umweltbericht Büttstedt akutell - VG Westerwald ...

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• Sicherung und Entwicklung der Lebensräume schutzbedürftiger Arten durch eine den Naturhaushaltschonende LandnutzungDie biologische Vielfalt überlebensfähiger Populationen, d.h. der natur- und kulturräumlichbedingte Bestand an wild lebenden Pflanzen und Tieren und ihre Lebensgemeinschaften, erfordertin ihrer Biodiversität eine langfristige Sicherung. Dabei kommt den streng geschütztenArten, deren Populationen auf Thüringen begrenzt und deren Populationen in Thüringen besondersindividuenreich und stabil sind, eine besondere Bedeutung zu. Der Schutz von TierundPflanzenarten wird vor allem durch die Bewahrung bzw. Entwicklung ihrer Lebensräumerealisiert. Dafür ist es erforderlich, möglichst großflächige störungsarme Lebensräume alsGrundgerüst eines Biotopverbundsystems zu erhalten, soweit erforderlich, zu entwickeln undzu vernetzen. Übergangs- und Pufferzonen für diese Lebensräume können dort erforderlichsein, wo unmittelbare Einflüsse von außen ihre Qualität erheblich beeinträchtigen. Durch dieErhaltung und Entwicklung von so genannten Trittsteinbiotopen werden die Wanderung undder genetische Austausch der Arten ermöglicht. Nicht durch Störungen beeinträchtigte undunzerschnittene Landschaften sind für den Artenschutz bedeutsam. Durch die Landnutzungenwerden die Ansprüche der schutzbedürftigen Arten hinsichtlich Lage, Größe und Beschaffenheitihrer Lebensräume berücksichtigt.SchutzgebieteDer westliche Teil der Gemarkung von <strong>Büttstedt</strong> befindet sich innerhalb der Gebietsausweisungzum Landschaftsschutzgebiet "Obereichsfeld" sowie zum Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal. Als Orientierungsgrenze für die Abgrenzung wurde die Küllstedter Straße (Straßezwischen Struth und Küllstedt) vorgesehen. Innerhalb des Gemarkungsgebietes befinden sichkeine Ausweisung der Flora-Fauna-Habitat (FFH)­ und der Vogelschutzgebiete (VSG) nacheuropäischem Recht. Die Flächen der Schutzgebiete nach §§ 12-17 ThürNatG und flächigenBiotopbestände gern. § 18 ThürNatG sind unter Berücksichtigung des Landschaftsplanes"<strong>Westerwald</strong>-Ershausen/Geismar" nachrichtlich in den <strong>FNP</strong> aufgenommen.Naturschutzgebiete (NSG)§ 23 BNatSchG, § 12 ThürNatGNaturschutzgebiete sind innerhalb der Gemarkung von <strong>Büttstedt</strong> nicht ausgewiesen bzw. geplant.Landschaftsschutzgebiete (LSG)§ 26 BNatSchG, § 13 ThürNatGIn der Gemeinde <strong>Büttstedt</strong> ist das Landschaftsschutzgebiet „Obereichsfeld“ ausgewiesen.Naturparke§ 27 BNatSchG, § 15 ThürNatGInnerhalb der Gemarkung von <strong>Büttstedt</strong> ist der Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal ausgewiesen.Die Gebietsausweisung als Naturpark wurde im März 2012 rechtswirksam.Naturdenkmale§ 28 BNatSchG, § 16 ThürNatGPunktuelle Naturdenkmale wie Einzelbäume, werden im <strong>FNP</strong> 2013 mit ND 204 dargestellt. Eshandelt sich dabei um die Friedenseiche. Die Anpflanzung von Linden am ,,14 Heiligenbild"auf dem Mittelberg ist als landschaftsprägend einzustufen. Eine Ausweisung als Naturdenkmalist im Landschaftsplan nicht erfolgt und wird daher im <strong>FNP</strong> nur informativ dargestellt.Flächenhafte Naturdenkmale sind innerhalb der Gemarkung von <strong>Büttstedt</strong> nicht ausgewiesen.Gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile und besonders geschützte Biotope§ 30 BNatSchG, §§ 17 und 18 ThürNatGForstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 21

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