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FNP-Büttstedt Umweltbericht Büttstedt akutell - VG Westerwald ...

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men. Die im Landschaftsplan erstellten Leitziele für die Belange von Naturschutz und Landschaftspflegewerden im Flächennutzungsplan berücksichtigt.Die Siedlungserweiterungen werden (siehe Kap. Wirkungsprognosen) im Hinblick auf die Erheblichkeitihrer Auswirkungen auf die Schutzgüter (Boden, Wasser, Klima/Luft, Pflanzen/Tiere,Landschaft, Mensch und seine Gesundheit, Kultur-/Sachgüter) betrachtet und diedamit verbundene Entwicklung des Umweltzustandes wird prognostiziert. Die mit den baulichenEingriffen verbundene Versiegelung von zuvor unversiegelter Bodenfläche beeinträchtigtgenerell das Schutzgut Boden und die damit verbundenen Hauptfunktionen des Bodens (Regelfunktion- Filterung, Pufferung und Wasserretention und die damit zusammenhängendenStoff- und Energieflüsse/Produktionsfunktion - Standort für die Land- und Forstwirtschaft/ Lebensraumfunktion).Neben dem Verlust von Lebensraum für Flora und Flora wird auch dieAufnahme von Niederschlagwassers gestört bzw. erheblich reduziert. Klimatische Beeinträchtigungenentstehen vor allem durch die Bebauung von Luftschneisen und Kaltluftentstehungsgebieten.Die Betroffenheit der anderen Schutzgüter wird in den einzelnen Siedlungserweiterungenunterschiedlich bewertet.Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass alle voraussehbaren Beeinträchtigungender Schutzgüter kompensiert werden können, wenn die entsprechenden Vermeidungs- undMinimierungsgebote erfüllt werden und die im <strong>Umweltbericht</strong> hierfür umrissenen Kompensationsbereiche/-möglichkeitenin der fortführenden Bauleitplanung berücksichtigt werden.Die unterbreiteten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die im Wesentlichen aus dem Landschaftsplanentnommen wurden, bieten einen großzügigen Gestaltungsspielraum und Pool fürerforderliche, geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Es war nicht Ziel des <strong>Umweltbericht</strong>esexakte Vorgaben für den Ausgleich und Ersatz zu benennen. Es obliegt vielmehr derkonkretisierenden Planung bei der Festsetzung der Maßnahmen und der Flächen aus diesemPool zu wählen oder andere Festsetzungen zu treffen.Der <strong>FNP</strong> 2013 trägt auch zur Entwicklung von Natur und Landschaft und der Wahrung dernatürlichen Lebensgrundlagen bei, indem er umfangreiche Flächen für Maßnahmen zumSchutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft als Schutz- undEntwicklungsbereiche darstellt.Die Aufgaben des Monitorings (die Überwachung der vorhersehbaren und nicht vorhersehbarenUmweltauswirkungen) wird die Gemeinde in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehördesoweit wie möglich im Rahmen ihrer Regelaufgaben wahrnehmen (z.B. für dieUmsetzung der Kompensationsflächen in Bebauungsplänen). Andere Schutzgüter müssen imRahmen der Bebauungsplanung, der Durchführung des <strong>FNP</strong> und von Fachbehörden beobachtetwerden.Der <strong>Umweltbericht</strong> ist gesonderter Bestandteil des Flächennutzungsplanes. Er ist zusammenmit dem Flächennutzungsplan offen zu legen und wird Bestandteil der Genehmigung.<strong>VG</strong> <strong>Westerwald</strong>/ObereichsfeldGemeinde <strong>Büttstedt</strong>Hauptstraße 2637359 <strong>Büttstedt</strong><strong>Büttstedt</strong>, .DegenhardtBürgermeisterForstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 77

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