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FNP-Büttstedt Umweltbericht Büttstedt akutell - VG Westerwald ...

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Für die künftigen Jahre wird eine weitere geringfügige Abnahme der Bevölkerungszahl prognostiziert.Ursächlich ist dieser Rückgang in der Abwanderung von Arbeitskräften zu suchen.Festzustellen ist aber auch eine große Heimatverbundenheit, die auch gerade junge Leuteanimiert, in <strong>Büttstedt</strong> wohnen zu bleiben, trotz Arbeitsstellen an anderen Orten.Künftig werden jährlich deutlich weniger Eigenheime fertig gestellt (Ausschöpfung des Bedarfsan Wohnbauflächen ist erreicht). Das vorhandene Angebot an Neubauflächen kann dazu beitragen,die Bevölkerungszahl zu stabilisieren. Bei den dargestellten innerörtlichen Lückenschließungen(100, 101, 102) handelt es sich um Bauvorhaben, für die keine Umweltprüfungenund auch keine alternativen Standortuntersuchungen erforderlich sind (Bebaubarkeit nach§ 34 BauGB). Meistens handelt es sich um "elterliche Anwesen", auf denen die Kinder bauenmöchten.GewerbeflächenbedarfEine Erweiterung von gewerblichen Flächen ist nicht erforderlich. Mit der Ausweisung desGewerbegebietes "Alte Gemeinde" ist der Gewerbeflächenbedarf der Gemeinde <strong>Büttstedt</strong>ausreichend abgesichert. Bei Wegfall einer gewerblichen Nutzung wird eine Wiederbelegungdurch andere geeignete Gewerbebetriebe in Betracht gezogen (weniger kostenaufwändig alseine Neuerschließung).VerkehrsflächenbedarfDie Freihaltung von überörtlichen Verkehrstrassen sieht die Regionalplanung im Gemarkungsgebietvon <strong>Büttstedt</strong> nicht vor.Es besteht lediglich der Bedarf an der Ausweisung von Rad- und Wanderwege. Zur Sicherungdes Schulweges der <strong>Büttstedt</strong>er Kinder wird der Neubau eines Rad-/ Gehweges von <strong>Büttstedt</strong>nach Küllstedt beabsichtigt. Infolge der vorhandenen Geländesituation, dem Verlauf der Gießeund der Engstelle an der Bahnbrücke zwischen Küllstedt und <strong>Büttstedt</strong> kommt für den ausgewiesenenRad- und Gehwegebau keine andere Alternative in Betracht (geringfügige Änderungenim vorgesehenen Trassenbereich sind jedoch möglich). Positiv für die vorgeschlageneStrecke erweist sich die Nutzung bereits vorhandener öffentlicher Wegeparzellen (teilbefestigteFlächen). Die Anbindung des Radweges erfolgt innerhalb der Ortschaften <strong>Büttstedt</strong> undKüllstedt an das vorhandene öffentliche Verkehrsnetz.Der Ausbau bestehender landwirtschaftlicher Wege erfolgt im Rahmen der Bereitstellung vonFördermitteln für den ländlichen Wegebau (im Bereich der bisherigen Trassen). Eine gemeinsameNutzung als Rad- und Gehweg wird nicht ausgeschlossen. Als Projekt steht hier zukünftigdie Rainchaussee (Richtung Effelder) an. Für diese Maßnahme ist die Erarbeitung eineslandschaftspflegerischen Begleitplanes sowie einer speziellen artenschutzrechtlichen Vorprüfungvorzusehen. Da es sich bei diesen Wegen hauptsächlich um bereits versiegelte Wegehandelt, die kaum eine Änderung infolge des geplanten Ausbaues erfahren, wurden diesenicht gesondert als geplante Erweiterungsmaßnahmen aufgeführt. Eine wesentliche Änderungder vorhandenen Betroffenheit der Schutzgüter der Natur, des Landschaftsbildes sowie vonKultur- und Sachgütern etc. wird sich infolge der Beibehaltung der bisherigen Nutzung nichtergeben.GrünflächenbedarfFür eine zukünftige Nachfrage nach neuen Grünflächen mit anthropogenem Nutzungsschwerpunkt(Sportplatz, Spielplatz, Parkanlage, pp.) existieren keine fachplanerischen Vorarbeiten.Grünflächenausweisungen im Außenbereich sind darstellungssystematisch bedingt und nichtmit anthropogener Nutzung verknüpft. Weil es sich dabei auch nicht um erhebliche Eingriffehandelt, gehen sie nicht in diese Betrachtung ein.Alternativen waren daher nicht zu prüfen.Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 63

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