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FNP-Büttstedt Umweltbericht Büttstedt akutell - VG Westerwald ...

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Standorten für die geplanten Maßnahmen keine Alternativen zuließ als die jeweils dargestellteFlächenausweisung (siehe Kap. 5 Berücksichtigung der Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte).Der Planteil zum Flächennutzungsplan stellt auch die Vorhaben dar, die inzwischen bauplanungsrechtlichabgeschlossen wurden. Die entsprechenden Planungen liegen der Gemeindevor und können bei Bedarf bei dieser eingesehen werden. Neben Umweltaspekten (Eingriffe indie Schutzgüter der Natur und des Landschaftsbildes, Belastung des Schutzgutes Menschetc.) waren bei den rechtswirksamen Planungen auch Fragen der Vermarktbarkeit und derNachhaltigkeit (ortskernnahe Lage, geringer Erschließungsaufwand u. a .m.) von Bedeutung.6.2 Vermeidungs-, Verringerungs-, und Ausgleichsmaßnahmen – Zusammenfassung6.2.1 Vermeidung und VerringerungSobald eine Eingriffsentscheidung gefallen ist, sind die mit dem Eingriff verbundene Beeinträchtigungenvon Natur und Landschaft, des menschlichen Wohlbefindens etc. nach Möglichkeitzu vermeiden und wenn dies nicht möglich ist, sind die Auswirkungen zu minimieren.Auf der Ebene der Flächennutzungsplanung sind die Vorhaben allerdings nicht weit genugkonkretisiert, um detaillierte Vorgaben zu formulieren. Dementsprechend sind VermeidungsundMinimierungsmaßnahmen im Zuge von verbindlichen Bauleitplanungen bzw. Planfeststellungenfestzulegen und dann entsprechend umzusetzen.Nachfolgend wird ein Maßnahmekatalog (in Anlehnung an den Kanon zum UWB zum <strong>FNP</strong>2020 der Stadt Freiburg) von zu berücksichtigenden Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmenaufgezeigt, der bei allen baulichen bzw. verkehrlichen Erweiterungsflächen berücksichtigtwerden sollte. Diese Maßnahmen müssen an den jeweiligen ortsspezifischen Gegebenheitenkonkretisiert werden. Teilweise werden weitere vertiefende Untersuchungen erforderlich.Sind Beeinträchtigungen durch die beschriebenen Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmennicht auf ein unerhebliches Maß reduzierbar, so sind sie durch entsprechende, geeigneteMaßnahmen auszugleichen (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen).Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen:Siedlungsflächen (inkl. Grünflächen) Anpassung der Höhe und Dichte der Bebauung sowie der Anordnung und Ausrichtungder Gebäude an die Durchlüftungserfordernisse Schutz empfindlicher Nutzungen durch Gebietsgliederung, Abstandsregelungen u. ä./ggf.Festsetzung von Emissionsbeschränkungen für Betriebe oder technische Anlagen, Festsetzungvon baulichen oder sonstigen technischen Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichenUmwelteinwirkungen (z. B. Schallschutzanforderungen an Gebäudefassaden oderErrichtung von Schallschutzbauwerke), Verzicht auf Verwendung von Leuchtreklame zurfreien Landschaft hin Beschränkung der Versiegelung von Bodenflächen auf ein Minimum möglichst Verwendung von wasserdurchlässigen Materialien für Stellplätze, Zufahrten,Fußwege, Lagerflächen u. ä., wenn keine wassergefährdenden Stoffe verwendet bzw. gelagertwerden) energieoptimierte Bauweise (Niedrigenergiehaus und Nullenergiehaus), energieoptimierteGebäudeformen und -ausrichtung sowie umweltfreundliche Infrastruktur (technische Anbindungen) klimatologische Untersuchungen bei einer Bebauung im Bereich von lokalen Windleitsystemen sachgemäßer Umgang mit Baufahrzeugen/-materialien (trifft auch auf die Lagerung zu),Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 65

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