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FNP-Büttstedt Umweltbericht Büttstedt akutell - VG Westerwald ...

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Ortskern)Wechselwirkungen und Auswirkungen zwischen den vorgenannten Umweltbelangen im Plangebiet- Prognose § 1 (6) Nr. 7i BauGBDie Eingriffe in die Schutzgüter der Natur (Boden, Wasser, Klima, Biotop- und Artenschutz)infolge der Kleinflächigkeit für die Schutzgüter Boden, Wasser und Klima als mittel sowie fürdie Schutzgüter Biotop- und Artenschutz und für das Landschaftsbild als gering einzuschätzen.Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes infolge der geplanten Neubebauung kannausgeschlossen werden, wenn die vorhandene Baustruktur (Gebäudekubatur) sowie Gebäudehöheim angrenzenden Bauumfeld beachtet wird (Einhaltung der Gebäudeproportionen inAnlehnung an die Nachbarbebauung - Ausschluss einer nachteiligen Wirkung auf das Ortsbild).FFH-Gebiete, Kultur- und Sachgüter sowie das menschliche Wohlbefinden werden infolgeder baulichen Erweiterung nicht beeinträchtigt. Auswirkungen der Planung auf Flächennach § 34 BNatSchG, FFH- bzw. Vogelschutzgebiete, Biotope nach § 18 ThürNatG und sonstigeSchutzgebiete ergeben sich nicht. Die geplanten Vorhaben unterliegen nicht der Umweltverträglichkeitsprüfung.Daher sind keine Beurteilung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführungder Planungen, keine Alternativprüfung, keine Prüfung der kumulativen Wirkung undkein Monitoring erforderlich.5.2 Wohnbauflächen (W) nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO und gewerbliche Bauflächen (G)nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO - bestehende rechtswirksame PlanungEingriffsnummer:Realnutzung:Darstellung im <strong>FNP</strong> 2013:Flächengröße:BPL „Wiesenweg“ (W/0,57 ha – genehm. Jan 2004) undBPL „Alte Gemeinde 2“ (G/5,08 ha - genehm. Jan. 2004)Gartenfläche, Grabeland/Grünfläche, bereits überbaute und versiegelteFlächen (bereits gewerblich genutzte Flächen)W, G nach § 1 Abs. 1 Nr. 1, 3 BauNVOinsgesamt 7,02 ha (inklusive verbleibenden Gartenanteil/Grünanteil sowie festgesetzter Pflanzflächen)Bei beiden Bebauungsplänen handelt es sich um bereits genehmigte Planungen für die Ausgleichsmaßnahmenzu leisten waren (innerhalb der Baugebiete selbst sowie als Ergänzungspflanzungenentlang des Bartloffer Weges sowie innerhalb einer bereits angelegten Streuobstwiese-Maßnahme VE2.1.) Der letzte Bebauungsplan Nr.4 „Kindsburg" wurde im April 2009rechtskräftig.Zusammenfassende Bewertung:Der rechtskräftige Bebauungsplan "Wiesenweg " (Wohnbaufläche nach § 1 Abs. 1 Nr. 1BauGB) und der rechtskräftige Bebauungsplan "Alte Gemeinde 2" (gewerbliche Bauflächenach § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO) wurden realisiert. Unter Berücksichtigung der Vorbelastungenwaren im Rahmen innerhalb der Untersuchungsräume zusätzlich mit: einer mittleren bis hohen Beeinträchtigung der Bodenqualität, einer geringen bis mittleren Beeinträchtigung des Siedlungsklimas (bei Verwendung umweltfreundlicherHeizmedien), einer mittleren Beeinträchtigung für den Wasserhaushalt, einer geringen Beeinträchtigung für den Arten- und Biotopschutz, einer geringen Beeinträchtigung der Erholung, einer geringen Beeinträchtigung des Siedlungs-/Landschaftsbildes zu rechnen.Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 45

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