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FNP-Büttstedt Umweltbericht Büttstedt akutell - VG Westerwald ...

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ter Linie stofflich zu verwerten oder zur Gewinnung von Energie zu nutzen. Beide Verwertungsartensind gleichrangig. Vorrang hat die im Einzelfall umweltverträglichere Lösung. DieErzeuger oder Besitzer von Abfällen sind verpflichtet, Abfälle so zu beseitigen, dass das Wohlder Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird (§ 10 Abs.4).Der Flächennutzungsplan mit integriertem <strong>Umweltbericht</strong> stellt unter Berücksichtigung desLandschaftsplanes für die fortführende Bauleitplanung bzw. für andere konkretisierende Planungensomit ein Konzept zur Realisierung von Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung.Empfohlen werden neben den angeführten Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung vongeplanten Eingriffen als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bzw. als Pflege- und Entwicklungsmaßnahmenvorrangig nachfolgende Maßnahmen: Anreicherung von strukturarmen, überwiegend ackerbaulich genutzten Hochflächen mitgliedernden und belebenden Elementen (Baumreihen, Feldgehölzen, Einzelbäumen, kleineSukzessionsflächen, Feldraine) – L 4.2 Anpflanzung von Baumreihen/Ergänzungspflanzungen (entlang von Straßen, Wirtschaftswegenund Wanderwegen), auch in Kombination mit wegebegleitenden Hecken Erhalt von naturnahen Bachabschnitten und Renaturierung beeinträchtigter Abschnitteentlang der Giese, des Spitzengrabens und des Sechsgärtengrabens Schaffung eines Retentionsraumes für die Gieße Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen im Bereich der ehemaligen Mülldeponie - VE2.2 -Maßnahmen zur Vermeidung einer weiteren Sukzession durch Verbuschung und Bewaldungzum Schutz der noch offenen Flächen als Habitate für die dort angepasste Faunaund Flora Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen innerhalb der vorhandenen Streuobstwiesen undFeldgehölze6.3 Monitoring - Maßnahmenvorschläge für die Umweltüberwachung – Zusammenfassung§ 4c des Baugesetzbuches schreibt eine Überwachung (Monitoring) der erheblichen Umweltauswirkungendurch die Gemeinde vor, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungenfrühzeitig zu ermitteln und um geeignete Maßnahmen zur Abhilfe ergreifen zu können.Diese Überwachungsmaßnahmen sind im <strong>Umweltbericht</strong> zu beschreiben. Die bestehendenUmwelterfassungsmethoden sollten hierzu genutzt werden (§4 (2) und (3) BauGB) undggf. eigenständige Erhebungen). In den meisten Fällen wird es als ausreichend angesehen,wenn die Überwachung der Umweltauswirkungen eines Flächennutzungsplans durch die Umweltprüfungenauf der Ebene der Bebauungsplanung sichergestellt wird. Die Festlegungen imFlächennutzungsplan und dem zugehörigen <strong>Umweltbericht</strong> dienen als Handlungskonzept,welches in der fortführenden Bauleitplanung zu konkretisieren und aktualisieren ist. Dabei istzu beachten, dass die Flächen, die nach § 34 oder § 35 BauGB und nach § 13a BauGB imInnenbereich bebaut werden, keiner weiteren Umweltprüfung mehr unterliegen. Hier wird dieAufgabe der Überwachung der Umweltfolgen auf der Ebene der Flächennutzungsplanungverbleiben.Monitoring der SchutzgüterZur Überwachung des Schutzgutes Tiere/Pflanzen und biologische Vielfalt, kann die Fortschreibungdes Landschaftsplanes genutzt werden. Hier ist eine regelmäßige Beobachtungerforderlich.Eine turnusmäßige Überfliegung kann dazu dienen, die flächendeckende Biotopkartierung zuaktualisieren. Es ist die Umsetzung der in den Flächennutzungsplan übernommenen land-Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 75

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