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FNP-Büttstedt Umweltbericht Büttstedt akutell - VG Westerwald ...

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Naturverjüngung, wo immer mögliche stetige Erfüllung der Waldfunktionen durch kahlschlagloseBewirtschaftung, d.h. ohne periodische Zerstörung des Ökosystems auf ganzerFläche Konzentration aller Holzerntemaßnahmen auf die Zeit außerhalb der Vegetationsperiode,um die durch Holzernte und -bringung verursachten Beeinträchtigungen für Tiere undPflanzen zu minimieren Keine Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im WaldFür die Nutzung der Gewässer: Erhalt naturnaher Fließgewässer, Stillgewässer und Sümpfe Renaturierung von Gewässern und Gewässerabschnitten Gewässerausbau nur in unbedingt notwendigem Umfang, möglichst mit ingenieurbiologischenMethoden und nur in dem Maße, wie es zum Schutze des Menschen notwendig ist Erhalt bzw. Entwicklung der Funktionsfähigkeit von Oberflächen- und Grundwasser durchVerbesserung der Abwasserklärung, Einleitung nur von vorgereinigtem Wasser Erhalt bzw. Schaffung mindestens 10m breiter unbewirtschafteter oder als Extensivgrünlandgenutzter Uferstreifen (zur Vermeidung des Eintrags von Dünger und Pestiziden in dieGewässer infolge des Abschwemmens von Boden bei Hochwasser) und Duldung einer natürlichenFließgewässerdynamik langfristige Renaturierung der Auen Erhalt, Pflege und Neuanlage von abwechslungsreichen Ufergehölzstreifen an Gewässern Rückbau von vorhandenen Stauhaltungen im Gewässerbett, Vermeidung der Anlage weitererStaus (Erhöhung der Selbstreinigungskraft der Gewässer) möglichst Wiederherstellung ehemaliger Altarme und einseitiger Anschluss derer an dasHauptgewässer Überprüfung der Notwendigkeit von Entwässerungseinrichtungen, im Bereich von Auengrünland Vermeidung einer weiteren Bebauung der Auen, um diese als Retentionsräume zu erhaltenFür Ortschaften und Siedlungen: Minimierung des Bodenverbrauchs Freihaltung von Auen von Bebauung, dadurch Erhalt ihrer Funktion als Retentionsraum Sanierung und Nutzung von Altgewerbeflächen und Altstandorten, insbesondere ehem.LPGs Entsiegelung im Bereich ungenutzter Altanlagen und unnötig versiegelter innerörtlicherBereiche als Ausgleich für Neuversiegelung Anlage von neuen Baugebieten nur in unempfindlichen Bereichen und bei nachgewiesenemBedarf; Eingrünung von Baugebieten in Ortsrandlange Erhalt und Entwicklung von landschaftsprägenden Elementen in Ortslagen, insbesondereder Streuobstwiesen, Bachläufe und Baumbestände an Straßen, Plätzen und Angern Erhalt von Trockenmauern, alten Stallanlagen etc. die als Tierlebensraum dienenFür Gewinnung von Bodenschätzen (ist nicht innerhalb der Gemarkung von <strong>Büttstedt</strong> vorgesehen): Konzentration von Abgrabungen auf wenige Stellen, Verzicht von Abgrabungen in ökologischoder für die Erholung wichtigen Bereichen Naturschutz als Folgenutzung für Abbauflächen Landschaftliche Einbindung von Trockenabbauen durch Böschungsgestaltung, dabei Erhaltwertvoller BöschungenForstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 69

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