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FNP-Büttstedt Umweltbericht Büttstedt akutell - VG Westerwald ...

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1. Einleitung1.1 AnlassIm Auftrag der Gemeinde <strong>Büttstedt</strong> erstellt das BIV Planungs- und Ingenieurbüro D. Goldmannden geänderten Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet.§ 2 Abs. 4 BauGB verlangt, dass jede Bauleitplanung hinsichtlich seiner voraussichtlichenerheblichen Auswirkungen auf die Belange des Umweltschutzes zu überprüfen ist. In § 1 Abs.6 Nr. 7 sowie in § 1a BauGB sind die Belange des Umweltschutzes einzeln aufgeführt. Diesesind hinsichtlich ihrer Betroffenheit zu ermitteln und bezüglich ihrer Erheblichkeit zu beschreibenund zu bewerten. Dies geschieht im vorliegenden <strong>Umweltbericht</strong>, der einen gesondertenBestandteil der Begründung zum Flächennutzungsplan bildet. Die Ergebnisse dieser Prüfungsind in der Abwägung zum <strong>FNP</strong> gem. § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen.1.2 Gesetzliche Grundlagen, Rahmenbedingungen, Gegenstände der UmweltprüfungIm Baugesetzbuch wird geregelt, wie die Umweltprüfung inhaltlich und formal durchzuführenund in die Bauleitplanung einzubinden ist. Nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind die Belange desUmwelt-, Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen, insbesondere:a) die Auswirkungen auf Tier, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefügezwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,b) die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes,c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie dieBevölkerung insgesamt,d) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter,e) die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen undAbwässern,f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung vonEnergie,g) die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesonderedes Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts,h) die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen durch Rechtsverordnungzur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaftenfestgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden,i) die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nachden Buchstaben a, c und d.Diese Punkte werden durch § 1a BauGB ergänzt.Des Weiteren sind Alternativen für die geplanten Vorhaben zu untersuchen sowie Aussagenzu treffen hinsichtlich der Auswirkungen auf die Umwelt, wenn die geplanten Maßnahmennicht ausgeführt werden.Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB legt die Gemeinde den in dem <strong>Umweltbericht</strong> zu untersuchendenRaum hinsichtlich Umfang und Detaillierungsgrad fest. Zu ermitteln sind die erheblichen Umweltauswirkungen.Diese sind im <strong>Umweltbericht</strong> zu beschreiben und zu bewerten. Die Umweltbelange,die Gegenstand der nachfolgenden Umweltprüfung sind, werden im Rahmen derverschiedenen Eingriffe einer Prüfung bezüglich der Art und des Umfangs ihrer BetroffenheitForstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 4

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