13.07.2015 Aufrufe

FNP-Büttstedt Umweltbericht Büttstedt akutell - VG Westerwald ...

FNP-Büttstedt Umweltbericht Büttstedt akutell - VG Westerwald ...

FNP-Büttstedt Umweltbericht Büttstedt akutell - VG Westerwald ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Bei der Fortschreibung des Landschaftsplans sind die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmensowie die Entwicklung der Schutzgüter zu beobachten.6. Wirkungsgefüge – ZusammenfassungEin Eingriff in Natur und Landschaft liegt vor, wenn Veränderungen der Gestalt oder Nutzungvon Grundflächen die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, das Landschaftsbild, die Erholungsqualität,das örtliche Klima, Kultur- und Sachgüter sowie das menschliche Wohlbefindenerheblich oder nachhaltig beeinträchtigen. Dieser Zusammenhang ist insbesondere bei derErstellung von baulichen Anlagen zu bewerten. Wichtig ist, bereits bei der Erstellung von Bebauungsplänen,Landschaftspflegerischen Begleitplänen sowie Umweltgutachten nachteiligeEingriffe weitgehend zu vermeiden bzw. unvermeidbare Eingriffe auszugleichen. Naturhaushalt,Landschaftsbild und menschliche Nutzungen sind vielfältig miteinander verknüpft. DerAnteil an vorgesehener Oberflächenversiegelungen wird sich gegenüber dem Voreingriffszustanderhöhen. Die Auswirkungen der geplanten Baumaßnahmen auf die Schutzgüter derNatur, auf das Landschaftsbild, auf das menschliche Wohlbefinden auf die Kultur- und Sachgütersowie auf die FFH-Gebiete etc. wurden unter den einzelnen Maßnahmen nach dem gegenwärtigenWissenstand und den anerkannten Prüfungsmethoden sowie erforderlichen Detaillierungsgradbeschrieben. Weiterführende Aussagen sind in der fortführenden Bauleitplanungzu den einzelnen Baumaßnahmen zu treffen.Ausgehende Wirkungen von Baumaßnahmen sind u. a.:Baubedingt: Beseitigung von Vegetationsbeständen, Veränderung der Standortfaktoren durch Abschieben von Oberboden, Lagerung von Baumaterial außerhalb der Baustelle, Abschwemmung von Schweb- und Schadstoffen, Lärm und Erschütterungen durch Baufahrzeuge auf Zufahrtswegen, Verlegung der Versorgungskabel, betriebsbedingte Anlage von Baubetriebswegen.Anlagebedingt: flächenversiegelnde Maßnahmen infolge der Anlage der Baukörper und Erschließungsstraßenund -wege, visuelle Wirkung der Bauwerke, Änderung des Mikroklimas, erhöhter Oberflächenabfluss von Niederschlagswasser.Betriebsbedingt: Betriebsgeräusche, Bewegungsunruhe, Luftverwirbelung.Für die Eingriffsbewertung sind die Beeinträchtigungen maßgebend, die ohne die Bebauungnicht entstehen würden. Die Ermittlung geeigneter Flächen für Ausgleichsmaßnahmen imRahmen der fortführenden Bauleitplanung erfolgt zweckmäßigerweise bereits zusammen mitder Bestandsaufnahme. Die Flächen müssen aufwertungsbedürftig und sollen rechtlich verfügbarsein. Für die Ermittlung des Voreingriffszustandes ist die vorhandene Nutzung zugrundegelegt. Die Eingriffe sind nach Möglichkeit innerhalb der Eingriffsbereiche auszugleichen.Nicht auszugleichende Eingriffe innerhalb des Eingriffsbereiches sind an anderer geeigneterStelle auszugleichen bzw. zu ersetzen.Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 61

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!