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Die Bundesrepublik Deutschland GmbH

Ich habe lange überlegt, wie ich den interessierten Leser vor den Dingen, die er beim Weiterlesen unweigerlich erfahren wird, „warnen“ soll. Denn schließlich ist es „in Zeiten universalen Betruges ein revolutionärer Akt, die Wahrheit zu sagen“ (George Orwell). Und nicht jeder ist ein Revolutionär. Viele, wenn nicht sogar die meisten Menschen, wollen einfach ihre Ruhe – egal, ob die Welt um sie herum von anderen manipuliert wird. Und es scheint ihnen sogar egal zu sein, dass ihnen dadurch fortwährend geschadet wird. Oft hört man von solchen Menschen Sätze, wie „ich kann ja sowieso nichts ändern“ oder „ich brauche meine Zeit, um Geld zu verdienen“. Doch wenn es immer nur solche Menschen gegeben hätte, dann wäre Egon Krenz heute noch unser Generalsekretär und die Staatssicherheit würde mich nach der Veröffentlichung regimekritischer Zeilen verhaften... Es hat sich also durch den Mut derer, die 1989 die ersten auf den Straßen waren und mit der einfachen Erkenntnis „WIR SIND DAS VOLK“ den Diktatoren zeigten, dass sie nicht länger gegen den Willen Aller handeln können, schon Einiges verbessert. Doch um welchen Preis?! Heute haben wir es mit Beamten- und Behördenwillkür zu tun, die den Boden der Rechtsstaatlichkeit schon seit langem verlassen hat. Wir werden von Politikern regiert, die von einfachen Lügen über den offenen Verfassungsbruch (Grundgesetzverletzung) bis hin zu Menschenrechtsverletzungen schon jeden Verstoß gegen Gesetze, Verordnungen und die Moral begangen haben, der ihnen möglich war. Und obwohl sie sich obendrein noch reichlich selbst dabei die Taschen füllen, interessiert es die Wenigsten... Haben Sie sich denn nie gefragt, warum unsere Politiker in diesem Land machen können, was sie wollen und auch nach offenen Straftaten keine Konsequenzen fürchten müssen? Haben Sie sich noch nie gefragt, warum der Artikel 146 des „Grundgesetzes“ noch nicht erfüllt wurde und wir noch immer keine Verfassung haben? Und haben Sie sich denn nie gefragt, ob unsere Regierung überhaupt legitimiert und souverän ist und

Ich habe lange überlegt, wie ich den interessierten Leser vor den
Dingen, die er beim Weiterlesen unweigerlich erfahren wird, „warnen“
soll. Denn schließlich ist es „in Zeiten universalen Betruges ein
revolutionärer Akt, die Wahrheit zu sagen“ (George Orwell).
Und nicht jeder ist ein Revolutionär. Viele, wenn nicht sogar die meisten
Menschen, wollen einfach ihre Ruhe – egal, ob die Welt um sie herum
von anderen manipuliert wird. Und es scheint ihnen sogar egal zu sein,
dass ihnen dadurch fortwährend geschadet wird.
Oft hört man von solchen Menschen Sätze, wie „ich kann ja sowieso
nichts ändern“ oder „ich brauche meine Zeit, um Geld zu verdienen“.
Doch wenn es immer nur solche Menschen gegeben hätte, dann wäre
Egon Krenz heute noch unser Generalsekretär und die Staatssicherheit
würde mich nach der Veröffentlichung regimekritischer Zeilen
verhaften...
Es hat sich also durch den Mut derer, die 1989 die ersten auf den
Straßen waren und mit der einfachen Erkenntnis „WIR SIND DAS
VOLK“ den Diktatoren zeigten, dass sie nicht länger gegen den Willen
Aller handeln können, schon Einiges verbessert. Doch um welchen
Preis?!
Heute haben wir es mit Beamten- und Behördenwillkür zu tun, die den
Boden der Rechtsstaatlichkeit schon seit langem verlassen hat. Wir
werden von Politikern regiert, die von einfachen Lügen über den
offenen Verfassungsbruch (Grundgesetzverletzung) bis hin zu
Menschenrechtsverletzungen schon jeden Verstoß gegen Gesetze,
Verordnungen und die Moral begangen haben, der ihnen möglich war.
Und obwohl sie sich obendrein noch reichlich selbst dabei die Taschen
füllen, interessiert es die Wenigsten...
Haben Sie sich denn nie gefragt, warum unsere Politiker in diesem Land
machen können, was sie wollen und auch nach offenen Straftaten keine
Konsequenzen fürchten müssen? Haben Sie sich noch nie gefragt,
warum der Artikel 146 des „Grundgesetzes“ noch nicht erfüllt wurde und
wir noch immer keine Verfassung haben? Und haben Sie sich denn nie
gefragt, ob unsere Regierung überhaupt legitimiert und souverän ist und

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<strong>Die</strong>s ist ein eindeutiger Bruch des jetzigen „Grundgesetzes“, denn<br />

dieses beschränkt die Übertragung von Souveränitätsrechten gemäß<br />

neuem Art. 23 (1) ausdrücklich auf eine Europäische Union, die “…dem<br />

Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist“. Eine so erfolgende<br />

Außerkraftsetzung des „Grundgesetzes“ zugunsten der EU hat jedoch<br />

mit Subsidiarität absolut nichts mehr zu tun, sondern ist ihr Gegenteil,<br />

denn hiermit werden letztlich alle, auch noch die restlich verbliebenen<br />

nationalen Rechte zur freien Verfügung der EU gestellt - und<br />

keineswegs nur diejenigen, die zur Funktion einer Europäischen Union<br />

ansonsten autarker nationaler Mitgliedsstaaten unbedingt notwendig<br />

sind.<br />

Nach Art. 79 (3) „GG“ ist darüber hinaus jede grundsätzliche Änderung<br />

der Artikel 1 bis 20 des „Grundgesetzes“ ausgeschlossen, also auch der<br />

Festlegung des Art. 20 (2), „alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“.<br />

Doch die obige EU-Bestimmung würde heißen, dass alle Staatsgewalt<br />

letztlich von der EU und nicht mehr vom deutschen Volke ausginge. Also<br />

nicht nur ein Verfassungsbruch als solcher, sondern sogar einer der<br />

Artikel 1 bis 20 - seinerzeit die Basis der Genehmigung des<br />

„Grundgesetzes“ durch die Alliierten - als von jedem Zugriff<br />

ausgeschlossenen Grundsätze.<br />

Insgesamt bedeutet diese EU-Verfassung, die nach öffentlichen<br />

Stimmen von „Regierung“ und „Bundestag“ von der „<strong>Bundesrepublik</strong><br />

<strong>Deutschland</strong>“ ratifiziert werden soll, dass die jetzt geltende<br />

verfassungsmäßige Ordnung damit gegenstandslos gemacht wird.<br />

Stünden „Bundestag“ und „Bundesregierung“ auf dem Boden des<br />

für sie diskussionslos verbindlichen „Grundgesetzes“, müssten sie<br />

eine solche Beseitigung der verfassungsartigen Ordnung<br />

vehement verweigern! Da dies jedoch offensichtlich nicht der Fall ist,<br />

ist der Bürger gemäß Art. 20 (4) zum nationalen Widerstand<br />

aufgefordert, „wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“. <strong>Die</strong>se „andere<br />

Abhilfe“ wäre eine Entscheidung über diesen Verfassungsentwurf durch<br />

die Bürger selbst, die uns jedoch verwehrt wird. <strong>Die</strong>ses Recht zum<br />

nationalen Widerstand wird von der Bundesregierung selbst so<br />

interpretiert:<br />

"Widerstand ist (...) zulässig gegen den Versuch, ‚diese Ordnung' zu<br />

beseitigen, das bedeutet die Verfassungsordnung, wie sie in den<br />

vorausgehenden Art. 1 - 3 des Art. 20 festgelegt ist: Demokratie,<br />

Bundesstaat, Rechtsstaat, Sozialstaat.<br />

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