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Die Bundesrepublik Deutschland GmbH

Ich habe lange überlegt, wie ich den interessierten Leser vor den Dingen, die er beim Weiterlesen unweigerlich erfahren wird, „warnen“ soll. Denn schließlich ist es „in Zeiten universalen Betruges ein revolutionärer Akt, die Wahrheit zu sagen“ (George Orwell). Und nicht jeder ist ein Revolutionär. Viele, wenn nicht sogar die meisten Menschen, wollen einfach ihre Ruhe – egal, ob die Welt um sie herum von anderen manipuliert wird. Und es scheint ihnen sogar egal zu sein, dass ihnen dadurch fortwährend geschadet wird. Oft hört man von solchen Menschen Sätze, wie „ich kann ja sowieso nichts ändern“ oder „ich brauche meine Zeit, um Geld zu verdienen“. Doch wenn es immer nur solche Menschen gegeben hätte, dann wäre Egon Krenz heute noch unser Generalsekretär und die Staatssicherheit würde mich nach der Veröffentlichung regimekritischer Zeilen verhaften... Es hat sich also durch den Mut derer, die 1989 die ersten auf den Straßen waren und mit der einfachen Erkenntnis „WIR SIND DAS VOLK“ den Diktatoren zeigten, dass sie nicht länger gegen den Willen Aller handeln können, schon Einiges verbessert. Doch um welchen Preis?! Heute haben wir es mit Beamten- und Behördenwillkür zu tun, die den Boden der Rechtsstaatlichkeit schon seit langem verlassen hat. Wir werden von Politikern regiert, die von einfachen Lügen über den offenen Verfassungsbruch (Grundgesetzverletzung) bis hin zu Menschenrechtsverletzungen schon jeden Verstoß gegen Gesetze, Verordnungen und die Moral begangen haben, der ihnen möglich war. Und obwohl sie sich obendrein noch reichlich selbst dabei die Taschen füllen, interessiert es die Wenigsten... Haben Sie sich denn nie gefragt, warum unsere Politiker in diesem Land machen können, was sie wollen und auch nach offenen Straftaten keine Konsequenzen fürchten müssen? Haben Sie sich noch nie gefragt, warum der Artikel 146 des „Grundgesetzes“ noch nicht erfüllt wurde und wir noch immer keine Verfassung haben? Und haben Sie sich denn nie gefragt, ob unsere Regierung überhaupt legitimiert und souverän ist und

Ich habe lange überlegt, wie ich den interessierten Leser vor den
Dingen, die er beim Weiterlesen unweigerlich erfahren wird, „warnen“
soll. Denn schließlich ist es „in Zeiten universalen Betruges ein
revolutionärer Akt, die Wahrheit zu sagen“ (George Orwell).
Und nicht jeder ist ein Revolutionär. Viele, wenn nicht sogar die meisten
Menschen, wollen einfach ihre Ruhe – egal, ob die Welt um sie herum
von anderen manipuliert wird. Und es scheint ihnen sogar egal zu sein,
dass ihnen dadurch fortwährend geschadet wird.
Oft hört man von solchen Menschen Sätze, wie „ich kann ja sowieso
nichts ändern“ oder „ich brauche meine Zeit, um Geld zu verdienen“.
Doch wenn es immer nur solche Menschen gegeben hätte, dann wäre
Egon Krenz heute noch unser Generalsekretär und die Staatssicherheit
würde mich nach der Veröffentlichung regimekritischer Zeilen
verhaften...
Es hat sich also durch den Mut derer, die 1989 die ersten auf den
Straßen waren und mit der einfachen Erkenntnis „WIR SIND DAS
VOLK“ den Diktatoren zeigten, dass sie nicht länger gegen den Willen
Aller handeln können, schon Einiges verbessert. Doch um welchen
Preis?!
Heute haben wir es mit Beamten- und Behördenwillkür zu tun, die den
Boden der Rechtsstaatlichkeit schon seit langem verlassen hat. Wir
werden von Politikern regiert, die von einfachen Lügen über den
offenen Verfassungsbruch (Grundgesetzverletzung) bis hin zu
Menschenrechtsverletzungen schon jeden Verstoß gegen Gesetze,
Verordnungen und die Moral begangen haben, der ihnen möglich war.
Und obwohl sie sich obendrein noch reichlich selbst dabei die Taschen
füllen, interessiert es die Wenigsten...
Haben Sie sich denn nie gefragt, warum unsere Politiker in diesem Land
machen können, was sie wollen und auch nach offenen Straftaten keine
Konsequenzen fürchten müssen? Haben Sie sich noch nie gefragt,
warum der Artikel 146 des „Grundgesetzes“ noch nicht erfüllt wurde und
wir noch immer keine Verfassung haben? Und haben Sie sich denn nie
gefragt, ob unsere Regierung überhaupt legitimiert und souverän ist und

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oder eines Ermittlungsbeamten ersetzt werden (Art. 13 Abs. 2 GG, §<br />

105 Abs. 1 Satz 1 StPO).<br />

Das Amtsgericht hat Gefahr im Verzug angenommen, weil um 18.00 Uhr<br />

ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss nicht mehr zu erwirken<br />

gewesen sei. Das ist von Verfassungswegen zu beanstanden.<br />

Es kann nicht hingenommen werden, dass in einer Stadt der Größe<br />

Münchens am frühen Abend gegen 18.00 Uhr eine Wohnung allein auf<br />

Grund der Anordnung von Polizeibeamten ohne Gefahr im Verzug und<br />

ohne den Versuch, einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss zu<br />

erwirken, durchsucht wird.<br />

Sowohl die Strafverfolgungsbehörden als auch die Ermittlungsrichter<br />

und die Gerichtsorganisation haben im Rahmen des Möglichen<br />

sicherzustellen, dass auch in der Masse der Alltagsfälle die in der<br />

Verfassung vorgesehene Regelzuständigkeit des Richters gewahrt<br />

bleibt. <strong>Die</strong> Strafverfolgungsbehörden müssen regelmäßig versuchen,<br />

eine Anordnung des instanziell und funktionell zuständigen Richters zu<br />

erlangen, bevor sie eine Durchsuchung beginnen. <strong>Die</strong> Annahme von<br />

Gefahr im Verzug kann nicht allein mit dem abstrakten Hinweis<br />

begründet werden, eine richterliche Entscheidung sei in einer Großstadt<br />

gewöhnlicherweise am späten Nachmittag oder frühen Abend nicht zu<br />

erlangen. Dem korrespondiert die verfassungsrechtliche Verpflichtung<br />

der Gerichte, die Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters, auch durch die<br />

Einrichtung eines Eil- oder Notdienstes, zu sichern (vgl. BVerfGE 103,<br />

142 ).<br />

Bei Tage (vgl. § 104 Abs. 3 StPO) muss die Regelzuständigkeit des<br />

Ermittlungsrichters uneingeschränkt gewährleistet sein. Deshalb<br />

verpflichtet der Richtervorbehalt aus Art. 13 Abs. 2 GG die Länder<br />

insoweit dazu, sowohl innerhalb als auch außerhalb der üblichen<br />

<strong>Die</strong>nstzeiten für die Erreichbarkeit des Ermittlungsrichters bei Tage<br />

Sorge zu tragen. Gleichzeitig müssen dem Richter die notwendigen<br />

Hilfsmittel für eine sachangemessene Wahrnehmung seiner richterlichen<br />

Aufgaben zur Verfügung gestellt werden (vgl. BVerfGK 2, 176 ;<br />

vgl. für den richterlichen Haftdienst: BVerfGE 105, 239 ). Soweit<br />

es erforderlich erscheint, ist auch sicherzustellen, dass der<br />

nichtrichterliche <strong>Die</strong>nst für den Richter erreichbar ist und gegebenenfalls<br />

zur Verfügung steht...“<br />

(2 BvR 876/06)<br />

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