30.01.2016 Aufrufe

Die Bundesrepublik Deutschland GmbH

Ich habe lange überlegt, wie ich den interessierten Leser vor den Dingen, die er beim Weiterlesen unweigerlich erfahren wird, „warnen“ soll. Denn schließlich ist es „in Zeiten universalen Betruges ein revolutionärer Akt, die Wahrheit zu sagen“ (George Orwell). Und nicht jeder ist ein Revolutionär. Viele, wenn nicht sogar die meisten Menschen, wollen einfach ihre Ruhe – egal, ob die Welt um sie herum von anderen manipuliert wird. Und es scheint ihnen sogar egal zu sein, dass ihnen dadurch fortwährend geschadet wird. Oft hört man von solchen Menschen Sätze, wie „ich kann ja sowieso nichts ändern“ oder „ich brauche meine Zeit, um Geld zu verdienen“. Doch wenn es immer nur solche Menschen gegeben hätte, dann wäre Egon Krenz heute noch unser Generalsekretär und die Staatssicherheit würde mich nach der Veröffentlichung regimekritischer Zeilen verhaften... Es hat sich also durch den Mut derer, die 1989 die ersten auf den Straßen waren und mit der einfachen Erkenntnis „WIR SIND DAS VOLK“ den Diktatoren zeigten, dass sie nicht länger gegen den Willen Aller handeln können, schon Einiges verbessert. Doch um welchen Preis?! Heute haben wir es mit Beamten- und Behördenwillkür zu tun, die den Boden der Rechtsstaatlichkeit schon seit langem verlassen hat. Wir werden von Politikern regiert, die von einfachen Lügen über den offenen Verfassungsbruch (Grundgesetzverletzung) bis hin zu Menschenrechtsverletzungen schon jeden Verstoß gegen Gesetze, Verordnungen und die Moral begangen haben, der ihnen möglich war. Und obwohl sie sich obendrein noch reichlich selbst dabei die Taschen füllen, interessiert es die Wenigsten... Haben Sie sich denn nie gefragt, warum unsere Politiker in diesem Land machen können, was sie wollen und auch nach offenen Straftaten keine Konsequenzen fürchten müssen? Haben Sie sich noch nie gefragt, warum der Artikel 146 des „Grundgesetzes“ noch nicht erfüllt wurde und wir noch immer keine Verfassung haben? Und haben Sie sich denn nie gefragt, ob unsere Regierung überhaupt legitimiert und souverän ist und

Ich habe lange überlegt, wie ich den interessierten Leser vor den
Dingen, die er beim Weiterlesen unweigerlich erfahren wird, „warnen“
soll. Denn schließlich ist es „in Zeiten universalen Betruges ein
revolutionärer Akt, die Wahrheit zu sagen“ (George Orwell).
Und nicht jeder ist ein Revolutionär. Viele, wenn nicht sogar die meisten
Menschen, wollen einfach ihre Ruhe – egal, ob die Welt um sie herum
von anderen manipuliert wird. Und es scheint ihnen sogar egal zu sein,
dass ihnen dadurch fortwährend geschadet wird.
Oft hört man von solchen Menschen Sätze, wie „ich kann ja sowieso
nichts ändern“ oder „ich brauche meine Zeit, um Geld zu verdienen“.
Doch wenn es immer nur solche Menschen gegeben hätte, dann wäre
Egon Krenz heute noch unser Generalsekretär und die Staatssicherheit
würde mich nach der Veröffentlichung regimekritischer Zeilen
verhaften...
Es hat sich also durch den Mut derer, die 1989 die ersten auf den
Straßen waren und mit der einfachen Erkenntnis „WIR SIND DAS
VOLK“ den Diktatoren zeigten, dass sie nicht länger gegen den Willen
Aller handeln können, schon Einiges verbessert. Doch um welchen
Preis?!
Heute haben wir es mit Beamten- und Behördenwillkür zu tun, die den
Boden der Rechtsstaatlichkeit schon seit langem verlassen hat. Wir
werden von Politikern regiert, die von einfachen Lügen über den
offenen Verfassungsbruch (Grundgesetzverletzung) bis hin zu
Menschenrechtsverletzungen schon jeden Verstoß gegen Gesetze,
Verordnungen und die Moral begangen haben, der ihnen möglich war.
Und obwohl sie sich obendrein noch reichlich selbst dabei die Taschen
füllen, interessiert es die Wenigsten...
Haben Sie sich denn nie gefragt, warum unsere Politiker in diesem Land
machen können, was sie wollen und auch nach offenen Straftaten keine
Konsequenzen fürchten müssen? Haben Sie sich noch nie gefragt,
warum der Artikel 146 des „Grundgesetzes“ noch nicht erfüllt wurde und
wir noch immer keine Verfassung haben? Und haben Sie sich denn nie
gefragt, ob unsere Regierung überhaupt legitimiert und souverän ist und

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

VII Zum Thema „Anti-Terror-Datei“<br />

„<strong>Die</strong> Verfassungsbeschwerden betreffen die Befugnisse des<br />

Bundesnachrichtendienstes zur Überwachung, Aufzeichnung und<br />

Auswertung des Telekommunikationsverkehrs sowie zur Übermittlung<br />

der daraus erlangten Daten an andere Behörden.<br />

[...]<br />

Im übrigen habe der Bund nicht die Gesetzgebungskompetenz, den<br />

Bundesnachrichtendienst der Sache nach in eine innerstaatlich<br />

eingreifende Bundesgeheimpolizeibehörde zu verwandeln. Der<br />

Bundesnachrichtendienst werde in den Kompetenznormen des<br />

Grundgesetzes nicht erwähnt. <strong>Die</strong> Bundeskompetenz zu seiner<br />

Einrichtung werde in der Regel auf Art. 73 Nr. 1 GG gestützt. Dann<br />

müsse aber auch die darin liegende Beschränkung respektiert werden.<br />

<strong>Die</strong>se Bundeskompetenz gestatte deshalb nicht die Zuweisung<br />

innerstaatlicher materiell-polizeilicher oder kriminalpolizeilicher<br />

Eingriffsbefugnisse. <strong>Die</strong>s verletze das verfassungsrechtliche<br />

Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdienst, soweit es<br />

hinsichtlich des Bundesnachrichtendienstes in den grundgesetzlichen<br />

Kompetenznormen Ausdruck gefunden habe."<br />

(Quelle: bundesverfassungsgericht.de)<br />

Nun haben Sie also einige wichtige Urteile des Bundesverfassungsgerichtes<br />

zur Kenntnis nehmen dürfen, deren Brisanz außergewöhnlich<br />

hoch ist. Doch die Konsequenzen daraus, dass beispielsweise eine<br />

„<strong>Bundesrepublik</strong> <strong>Deutschland</strong>“, die sicher auch Sie laufend zur Kasse<br />

bittet, gar nicht (mehr) existiert, behandelt das nächste Kapitel.<br />

W E I T E R E W I C H T I G E U R T E I L E :<br />

Landgericht Hamburg, Strafkammer 1,<br />

Beschluss vom 18. März 1947<br />

(31) Qs 23/47<br />

„...Es war ferner zu prüfen, ob die Weimarer Reichsverfassung<br />

insgesamt und insbesondere der Artikel 37 noch unverändert in Kraft<br />

sind.<br />

185

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!