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Die Bundesrepublik Deutschland GmbH

Ich habe lange überlegt, wie ich den interessierten Leser vor den Dingen, die er beim Weiterlesen unweigerlich erfahren wird, „warnen“ soll. Denn schließlich ist es „in Zeiten universalen Betruges ein revolutionärer Akt, die Wahrheit zu sagen“ (George Orwell). Und nicht jeder ist ein Revolutionär. Viele, wenn nicht sogar die meisten Menschen, wollen einfach ihre Ruhe – egal, ob die Welt um sie herum von anderen manipuliert wird. Und es scheint ihnen sogar egal zu sein, dass ihnen dadurch fortwährend geschadet wird. Oft hört man von solchen Menschen Sätze, wie „ich kann ja sowieso nichts ändern“ oder „ich brauche meine Zeit, um Geld zu verdienen“. Doch wenn es immer nur solche Menschen gegeben hätte, dann wäre Egon Krenz heute noch unser Generalsekretär und die Staatssicherheit würde mich nach der Veröffentlichung regimekritischer Zeilen verhaften... Es hat sich also durch den Mut derer, die 1989 die ersten auf den Straßen waren und mit der einfachen Erkenntnis „WIR SIND DAS VOLK“ den Diktatoren zeigten, dass sie nicht länger gegen den Willen Aller handeln können, schon Einiges verbessert. Doch um welchen Preis?! Heute haben wir es mit Beamten- und Behördenwillkür zu tun, die den Boden der Rechtsstaatlichkeit schon seit langem verlassen hat. Wir werden von Politikern regiert, die von einfachen Lügen über den offenen Verfassungsbruch (Grundgesetzverletzung) bis hin zu Menschenrechtsverletzungen schon jeden Verstoß gegen Gesetze, Verordnungen und die Moral begangen haben, der ihnen möglich war. Und obwohl sie sich obendrein noch reichlich selbst dabei die Taschen füllen, interessiert es die Wenigsten... Haben Sie sich denn nie gefragt, warum unsere Politiker in diesem Land machen können, was sie wollen und auch nach offenen Straftaten keine Konsequenzen fürchten müssen? Haben Sie sich noch nie gefragt, warum der Artikel 146 des „Grundgesetzes“ noch nicht erfüllt wurde und wir noch immer keine Verfassung haben? Und haben Sie sich denn nie gefragt, ob unsere Regierung überhaupt legitimiert und souverän ist und

Ich habe lange überlegt, wie ich den interessierten Leser vor den
Dingen, die er beim Weiterlesen unweigerlich erfahren wird, „warnen“
soll. Denn schließlich ist es „in Zeiten universalen Betruges ein
revolutionärer Akt, die Wahrheit zu sagen“ (George Orwell).
Und nicht jeder ist ein Revolutionär. Viele, wenn nicht sogar die meisten
Menschen, wollen einfach ihre Ruhe – egal, ob die Welt um sie herum
von anderen manipuliert wird. Und es scheint ihnen sogar egal zu sein,
dass ihnen dadurch fortwährend geschadet wird.
Oft hört man von solchen Menschen Sätze, wie „ich kann ja sowieso
nichts ändern“ oder „ich brauche meine Zeit, um Geld zu verdienen“.
Doch wenn es immer nur solche Menschen gegeben hätte, dann wäre
Egon Krenz heute noch unser Generalsekretär und die Staatssicherheit
würde mich nach der Veröffentlichung regimekritischer Zeilen
verhaften...
Es hat sich also durch den Mut derer, die 1989 die ersten auf den
Straßen waren und mit der einfachen Erkenntnis „WIR SIND DAS
VOLK“ den Diktatoren zeigten, dass sie nicht länger gegen den Willen
Aller handeln können, schon Einiges verbessert. Doch um welchen
Preis?!
Heute haben wir es mit Beamten- und Behördenwillkür zu tun, die den
Boden der Rechtsstaatlichkeit schon seit langem verlassen hat. Wir
werden von Politikern regiert, die von einfachen Lügen über den
offenen Verfassungsbruch (Grundgesetzverletzung) bis hin zu
Menschenrechtsverletzungen schon jeden Verstoß gegen Gesetze,
Verordnungen und die Moral begangen haben, der ihnen möglich war.
Und obwohl sie sich obendrein noch reichlich selbst dabei die Taschen
füllen, interessiert es die Wenigsten...
Haben Sie sich denn nie gefragt, warum unsere Politiker in diesem Land
machen können, was sie wollen und auch nach offenen Straftaten keine
Konsequenzen fürchten müssen? Haben Sie sich noch nie gefragt,
warum der Artikel 146 des „Grundgesetzes“ noch nicht erfüllt wurde und
wir noch immer keine Verfassung haben? Und haben Sie sich denn nie
gefragt, ob unsere Regierung überhaupt legitimiert und souverän ist und

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Auf dem 8. Datenschutzkongress am 7. und 8. Mai 2007 in Berlin sprach<br />

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, ihrerseits Mitglied der FDP-<br />

Bundestagsfraktion, über die „Grenzen der Freiheit und das Unbehagen<br />

an der Überwachung“. Sie stellte fest, dass die Entwicklung der<br />

„Überwachungsgesetze“ in keinster Weise rechtskonform ist und führte<br />

in ihrem Vortrag folgendes aus:<br />

Auszug:<br />

„...Und so zeichnet sich in der Politik der Inneren Sicherheit mit ihrer<br />

grundrechtsblinden Anmaßung und den nicht enden wollenden<br />

Zurechtweisungen durch das höchste deutsche Gericht ein<br />

verfassungsrechtliches und verfassungspolitisches Desaster ab, für das<br />

ich Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, nur ganz kurz nochmals<br />

einige markante Belege in Erinnerung rufen möchte.<br />

Erstens: <strong>Die</strong> in der deutschen Nachkriegs-Rechtsgeschichte<br />

beispiellose Serie von Blamagen der Politik der inneren Sicherheit<br />

begann im März 2004 mit der Verfassungsgerichtsentscheidung zur<br />

akustischen Wohnraumüberwachung, mit der wesentliche Teile des<br />

Gesetzes zur Einführung des Lauschangriffs als mit dem Grundgesetz<br />

unvereinbar erkannt wurden.<br />

Zweitens: Am gleichen Tage erklärte das Gericht mit ausdrücklichem<br />

Bezug auf sein Lauschangriff-Urteil, dass die in dem von der<br />

Bundesregierung novellierten Außenwirtschaftsgesetz vorgesehene<br />

Ausdehnung der Befugnisse des Zollkriminalamtes zur heimlichen<br />

Überwachung des Brief- und Telefonverkehrs mit dem Post- und<br />

Fernmeldegeheimnis des Art. 10 GG nicht vereinbar ist.<br />

Drittens: Ein gutes Jahr danach urteilt das Bundesverfassungsgericht<br />

über das niedersächsische Polizeiaufgabengesetz und stellt fest, dass<br />

die dort der Polizei eingeräumten Befugnisse zur präventiven<br />

Überwachung von Telefongesprächen zur Verdachtsschöpfung, also<br />

ohne das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte oder Verdachtsmomente<br />

für eine drohende oder in Vorbereitung befindliche Straftat mit dem<br />

Grundgesetz unvereinbar ist.<br />

Viertens: Wiederum ein Jahr später, im April 2006, erklärt das Gericht<br />

am exemplarischen Fall Nordrhein-Westfalens die in der Folge der<br />

Terroranschläge von New York und Washington von den<br />

Landesregierungen an den Universitäten durchgeführten verdachtslosen<br />

Rasterfahndungen für nicht mit dem Grundrecht auf informationelle<br />

Selbstbestimmung vereinbar.<br />

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