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Die Bundesrepublik Deutschland GmbH

Ich habe lange überlegt, wie ich den interessierten Leser vor den Dingen, die er beim Weiterlesen unweigerlich erfahren wird, „warnen“ soll. Denn schließlich ist es „in Zeiten universalen Betruges ein revolutionärer Akt, die Wahrheit zu sagen“ (George Orwell). Und nicht jeder ist ein Revolutionär. Viele, wenn nicht sogar die meisten Menschen, wollen einfach ihre Ruhe – egal, ob die Welt um sie herum von anderen manipuliert wird. Und es scheint ihnen sogar egal zu sein, dass ihnen dadurch fortwährend geschadet wird. Oft hört man von solchen Menschen Sätze, wie „ich kann ja sowieso nichts ändern“ oder „ich brauche meine Zeit, um Geld zu verdienen“. Doch wenn es immer nur solche Menschen gegeben hätte, dann wäre Egon Krenz heute noch unser Generalsekretär und die Staatssicherheit würde mich nach der Veröffentlichung regimekritischer Zeilen verhaften... Es hat sich also durch den Mut derer, die 1989 die ersten auf den Straßen waren und mit der einfachen Erkenntnis „WIR SIND DAS VOLK“ den Diktatoren zeigten, dass sie nicht länger gegen den Willen Aller handeln können, schon Einiges verbessert. Doch um welchen Preis?! Heute haben wir es mit Beamten- und Behördenwillkür zu tun, die den Boden der Rechtsstaatlichkeit schon seit langem verlassen hat. Wir werden von Politikern regiert, die von einfachen Lügen über den offenen Verfassungsbruch (Grundgesetzverletzung) bis hin zu Menschenrechtsverletzungen schon jeden Verstoß gegen Gesetze, Verordnungen und die Moral begangen haben, der ihnen möglich war. Und obwohl sie sich obendrein noch reichlich selbst dabei die Taschen füllen, interessiert es die Wenigsten... Haben Sie sich denn nie gefragt, warum unsere Politiker in diesem Land machen können, was sie wollen und auch nach offenen Straftaten keine Konsequenzen fürchten müssen? Haben Sie sich noch nie gefragt, warum der Artikel 146 des „Grundgesetzes“ noch nicht erfüllt wurde und wir noch immer keine Verfassung haben? Und haben Sie sich denn nie gefragt, ob unsere Regierung überhaupt legitimiert und souverän ist und

Ich habe lange überlegt, wie ich den interessierten Leser vor den
Dingen, die er beim Weiterlesen unweigerlich erfahren wird, „warnen“
soll. Denn schließlich ist es „in Zeiten universalen Betruges ein
revolutionärer Akt, die Wahrheit zu sagen“ (George Orwell).
Und nicht jeder ist ein Revolutionär. Viele, wenn nicht sogar die meisten
Menschen, wollen einfach ihre Ruhe – egal, ob die Welt um sie herum
von anderen manipuliert wird. Und es scheint ihnen sogar egal zu sein,
dass ihnen dadurch fortwährend geschadet wird.
Oft hört man von solchen Menschen Sätze, wie „ich kann ja sowieso
nichts ändern“ oder „ich brauche meine Zeit, um Geld zu verdienen“.
Doch wenn es immer nur solche Menschen gegeben hätte, dann wäre
Egon Krenz heute noch unser Generalsekretär und die Staatssicherheit
würde mich nach der Veröffentlichung regimekritischer Zeilen
verhaften...
Es hat sich also durch den Mut derer, die 1989 die ersten auf den
Straßen waren und mit der einfachen Erkenntnis „WIR SIND DAS
VOLK“ den Diktatoren zeigten, dass sie nicht länger gegen den Willen
Aller handeln können, schon Einiges verbessert. Doch um welchen
Preis?!
Heute haben wir es mit Beamten- und Behördenwillkür zu tun, die den
Boden der Rechtsstaatlichkeit schon seit langem verlassen hat. Wir
werden von Politikern regiert, die von einfachen Lügen über den
offenen Verfassungsbruch (Grundgesetzverletzung) bis hin zu
Menschenrechtsverletzungen schon jeden Verstoß gegen Gesetze,
Verordnungen und die Moral begangen haben, der ihnen möglich war.
Und obwohl sie sich obendrein noch reichlich selbst dabei die Taschen
füllen, interessiert es die Wenigsten...
Haben Sie sich denn nie gefragt, warum unsere Politiker in diesem Land
machen können, was sie wollen und auch nach offenen Straftaten keine
Konsequenzen fürchten müssen? Haben Sie sich noch nie gefragt,
warum der Artikel 146 des „Grundgesetzes“ noch nicht erfüllt wurde und
wir noch immer keine Verfassung haben? Und haben Sie sich denn nie
gefragt, ob unsere Regierung überhaupt legitimiert und souverän ist und

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Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des<br />

Bundesministeriums des Innern“ (BGBl. 2006 Teil I Nr. 8, 22. Februar<br />

2006) erlassen hat, dessen einziger Zweck es ist, alle diese Spuren zu<br />

entfernen. Am 19. April 2006 folgte ein weiteres Gesetz (BGBl. 2006 Teil<br />

I Nr. 18, 24. April 2006) und 2007 das nächste (siehe Bildnachweis ).<br />

Doch zurück zur „Vereinigung“ von 1990:<br />

Nachdem nun für jeden klar ersichtlich keine „Wiedervereinigung“<br />

stattgefunden hat und kein neuer Staat entstanden ist (!), mussten die<br />

Alliierten demzufolge keine Veränderungen in den getroffenen<br />

Regelungen herbeiführen. Alles konnte einfach so weiter laufen, da sich<br />

die deutsche Politik ja vortrefflich mit ihnen arrangiert.<br />

Doch ist die Besetzung unseres Landes völkerrechtlich noch<br />

hinnehmbar?<br />

Friedrich Berber schreibt dazu in seinem Lehrbuch des Kriegsvölkerrechts:<br />

„Nach Art. 43 LKO hat die Besatzungsmacht alle von ihr abhängenden<br />

Vorkehrungen zu treffen, „um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung<br />

und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten".<br />

Aus der Vorläufigkeit der Besatzungsgewalt folgt, dass die<br />

Besatzungsmacht nicht an die Stelle des Gebietsherrn tritt, nicht zur<br />

Ausübung der Souveränität berechtigt ist, vielmehr der Gebietsherr<br />

weiterhin im Besitz der Gebietshoheit verbleibt und auch seine<br />

Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und Rechtsprechungshoheit, soweit<br />

nicht die Befugnisse der Besatzungsmacht entgegenstehen, weiterhin<br />

bestehen bleiben. Aus der Vorläufigkeit der Besatzungsgewalt folgt<br />

insbesondere, dass, im Gegensatz zur Praxis früherer Jahrhunderte,<br />

Eroberung nicht der Erwerbung der Souveränität gleichsteht, nicht zur<br />

Annexion des besetzten Gebiets oder zur sonstigen souveränen<br />

Verfügung über es, etwa zur Schaffung neuer Staaten auf dem<br />

besetzten Gebiet, berechtigt, diese Akte vielmehr gegebenenfalls erst<br />

bei Friedensschluss vollzogen werden dürfen.<br />

<strong>Die</strong> trotzdem durch die Besatzungsmacht erfolgende Annexion oder<br />

Staatenneubildung stellt ein Völkerrechtsdelikt dar, das keine<br />

Rechtswirkung gegenüber dem rechtsmäßigen Gebietsherrn hervorrufen<br />

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