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Die Bundesrepublik Deutschland GmbH

Ich habe lange überlegt, wie ich den interessierten Leser vor den Dingen, die er beim Weiterlesen unweigerlich erfahren wird, „warnen“ soll. Denn schließlich ist es „in Zeiten universalen Betruges ein revolutionärer Akt, die Wahrheit zu sagen“ (George Orwell). Und nicht jeder ist ein Revolutionär. Viele, wenn nicht sogar die meisten Menschen, wollen einfach ihre Ruhe – egal, ob die Welt um sie herum von anderen manipuliert wird. Und es scheint ihnen sogar egal zu sein, dass ihnen dadurch fortwährend geschadet wird. Oft hört man von solchen Menschen Sätze, wie „ich kann ja sowieso nichts ändern“ oder „ich brauche meine Zeit, um Geld zu verdienen“. Doch wenn es immer nur solche Menschen gegeben hätte, dann wäre Egon Krenz heute noch unser Generalsekretär und die Staatssicherheit würde mich nach der Veröffentlichung regimekritischer Zeilen verhaften... Es hat sich also durch den Mut derer, die 1989 die ersten auf den Straßen waren und mit der einfachen Erkenntnis „WIR SIND DAS VOLK“ den Diktatoren zeigten, dass sie nicht länger gegen den Willen Aller handeln können, schon Einiges verbessert. Doch um welchen Preis?! Heute haben wir es mit Beamten- und Behördenwillkür zu tun, die den Boden der Rechtsstaatlichkeit schon seit langem verlassen hat. Wir werden von Politikern regiert, die von einfachen Lügen über den offenen Verfassungsbruch (Grundgesetzverletzung) bis hin zu Menschenrechtsverletzungen schon jeden Verstoß gegen Gesetze, Verordnungen und die Moral begangen haben, der ihnen möglich war. Und obwohl sie sich obendrein noch reichlich selbst dabei die Taschen füllen, interessiert es die Wenigsten... Haben Sie sich denn nie gefragt, warum unsere Politiker in diesem Land machen können, was sie wollen und auch nach offenen Straftaten keine Konsequenzen fürchten müssen? Haben Sie sich noch nie gefragt, warum der Artikel 146 des „Grundgesetzes“ noch nicht erfüllt wurde und wir noch immer keine Verfassung haben? Und haben Sie sich denn nie gefragt, ob unsere Regierung überhaupt legitimiert und souverän ist und

Ich habe lange überlegt, wie ich den interessierten Leser vor den
Dingen, die er beim Weiterlesen unweigerlich erfahren wird, „warnen“
soll. Denn schließlich ist es „in Zeiten universalen Betruges ein
revolutionärer Akt, die Wahrheit zu sagen“ (George Orwell).
Und nicht jeder ist ein Revolutionär. Viele, wenn nicht sogar die meisten
Menschen, wollen einfach ihre Ruhe – egal, ob die Welt um sie herum
von anderen manipuliert wird. Und es scheint ihnen sogar egal zu sein,
dass ihnen dadurch fortwährend geschadet wird.
Oft hört man von solchen Menschen Sätze, wie „ich kann ja sowieso
nichts ändern“ oder „ich brauche meine Zeit, um Geld zu verdienen“.
Doch wenn es immer nur solche Menschen gegeben hätte, dann wäre
Egon Krenz heute noch unser Generalsekretär und die Staatssicherheit
würde mich nach der Veröffentlichung regimekritischer Zeilen
verhaften...
Es hat sich also durch den Mut derer, die 1989 die ersten auf den
Straßen waren und mit der einfachen Erkenntnis „WIR SIND DAS
VOLK“ den Diktatoren zeigten, dass sie nicht länger gegen den Willen
Aller handeln können, schon Einiges verbessert. Doch um welchen
Preis?!
Heute haben wir es mit Beamten- und Behördenwillkür zu tun, die den
Boden der Rechtsstaatlichkeit schon seit langem verlassen hat. Wir
werden von Politikern regiert, die von einfachen Lügen über den
offenen Verfassungsbruch (Grundgesetzverletzung) bis hin zu
Menschenrechtsverletzungen schon jeden Verstoß gegen Gesetze,
Verordnungen und die Moral begangen haben, der ihnen möglich war.
Und obwohl sie sich obendrein noch reichlich selbst dabei die Taschen
füllen, interessiert es die Wenigsten...
Haben Sie sich denn nie gefragt, warum unsere Politiker in diesem Land
machen können, was sie wollen und auch nach offenen Straftaten keine
Konsequenzen fürchten müssen? Haben Sie sich noch nie gefragt,
warum der Artikel 146 des „Grundgesetzes“ noch nicht erfüllt wurde und
wir noch immer keine Verfassung haben? Und haben Sie sich denn nie
gefragt, ob unsere Regierung überhaupt legitimiert und souverän ist und

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Regelung hinausgehenden Umfang Erhebung der Gerichtsverfassung<br />

in die eigentliche Verfassungsrechtssphäre, wobei<br />

auch die sich aus der Notwendigkeit eines durchgängig<br />

demokratischen Staatsaufbaus ergebenden Erfordernisse<br />

entsprechend zu berücksichtigen sind.<br />

Der zu 1. genannte Gesichtspunkt hat seinen Ausdruck gefunden in der<br />

Bestimmung des Artikels 92, der seine jetzige Fassung in der dritten<br />

Lesung des Hauptausschusses erhalten hat. Bemerkenswert erscheint<br />

die auf Vorschlag des Redaktionsausschusses erfolgte Vorschaltung<br />

eines besonderen Satzes, der besagt, dass die recht sprechende<br />

Gewalt den Richtern "anvertraut" ist ..."<br />

Der Abschnitt des Grundgesetzes "<strong>Die</strong> Rechtsprechung" beginnt mit<br />

Artikel 92. Sein Wortlaut: "<strong>Die</strong> recht sprechende Gewalt ist den Richtern<br />

anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in<br />

diesem Grundgesetz vorgesehenen Bundesgerichte und durch die<br />

Gerichte der Länder ausgeübt." Das gab es zuvor in keiner deutschen<br />

Verfassung.<br />

In der amtlichen Begründung des Grundgesetzes zum Abschnitt "<strong>Die</strong><br />

Rechtsprechung" ist weiter zu lesen:<br />

"... Eine bedeutsame Neuerung gegenüber der Weimarer Verfassung<br />

liegt darin, dass versucht worden ist, den besonderen Charakter der<br />

Richter als der Repräsentanten der dritten staatlichen Gewalt, eben der<br />

Rechtsprechung, deutlich herauszustellen. <strong>Die</strong> hinter uns liegenden<br />

bitteren Erfahrungen erklären sich zu einem nicht unwesentlichen Teil<br />

daraus, dass die Richter mit einer schweren, soziologisch und historisch<br />

bedingten Hypothek belastet waren, dass, wie Prof. Bader in seiner<br />

Schrift über die deutschen Juristen mit Recht hervorgehoben hat, der<br />

Richter auch nach der Trennung der Gewalten ein »kleiner<br />

Justizbeamter« geblieben war. Schon seit langem haben sich gewichtige<br />

Stimmen gegen diese Verbeamtung des Richters gewandt; man wollte<br />

ihn statt dessen wieder als ersten Vertreter eines Ur-Berufsstandes,<br />

einer menschlichen Urfunktion angesehen wissen und einen neuen<br />

Richtertyp schaffen, unabhängig von allen anderen Laufbahnen des<br />

öffentlichen <strong>Die</strong>nstes. Nunmehr sollen ein besonderes Bundesgesetz<br />

bzw. besondere Landesgesetze die Rechtstellung der Richter regeln<br />

und damit, unter Heraushebung aus der übrigen Beamtenschaft, der<br />

Besonderheit des Richteramtes gerecht werden ..."<br />

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