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Die Bundesrepublik Deutschland GmbH

Ich habe lange überlegt, wie ich den interessierten Leser vor den Dingen, die er beim Weiterlesen unweigerlich erfahren wird, „warnen“ soll. Denn schließlich ist es „in Zeiten universalen Betruges ein revolutionärer Akt, die Wahrheit zu sagen“ (George Orwell). Und nicht jeder ist ein Revolutionär. Viele, wenn nicht sogar die meisten Menschen, wollen einfach ihre Ruhe – egal, ob die Welt um sie herum von anderen manipuliert wird. Und es scheint ihnen sogar egal zu sein, dass ihnen dadurch fortwährend geschadet wird. Oft hört man von solchen Menschen Sätze, wie „ich kann ja sowieso nichts ändern“ oder „ich brauche meine Zeit, um Geld zu verdienen“. Doch wenn es immer nur solche Menschen gegeben hätte, dann wäre Egon Krenz heute noch unser Generalsekretär und die Staatssicherheit würde mich nach der Veröffentlichung regimekritischer Zeilen verhaften... Es hat sich also durch den Mut derer, die 1989 die ersten auf den Straßen waren und mit der einfachen Erkenntnis „WIR SIND DAS VOLK“ den Diktatoren zeigten, dass sie nicht länger gegen den Willen Aller handeln können, schon Einiges verbessert. Doch um welchen Preis?! Heute haben wir es mit Beamten- und Behördenwillkür zu tun, die den Boden der Rechtsstaatlichkeit schon seit langem verlassen hat. Wir werden von Politikern regiert, die von einfachen Lügen über den offenen Verfassungsbruch (Grundgesetzverletzung) bis hin zu Menschenrechtsverletzungen schon jeden Verstoß gegen Gesetze, Verordnungen und die Moral begangen haben, der ihnen möglich war. Und obwohl sie sich obendrein noch reichlich selbst dabei die Taschen füllen, interessiert es die Wenigsten... Haben Sie sich denn nie gefragt, warum unsere Politiker in diesem Land machen können, was sie wollen und auch nach offenen Straftaten keine Konsequenzen fürchten müssen? Haben Sie sich noch nie gefragt, warum der Artikel 146 des „Grundgesetzes“ noch nicht erfüllt wurde und wir noch immer keine Verfassung haben? Und haben Sie sich denn nie gefragt, ob unsere Regierung überhaupt legitimiert und souverän ist und

Ich habe lange überlegt, wie ich den interessierten Leser vor den
Dingen, die er beim Weiterlesen unweigerlich erfahren wird, „warnen“
soll. Denn schließlich ist es „in Zeiten universalen Betruges ein
revolutionärer Akt, die Wahrheit zu sagen“ (George Orwell).
Und nicht jeder ist ein Revolutionär. Viele, wenn nicht sogar die meisten
Menschen, wollen einfach ihre Ruhe – egal, ob die Welt um sie herum
von anderen manipuliert wird. Und es scheint ihnen sogar egal zu sein,
dass ihnen dadurch fortwährend geschadet wird.
Oft hört man von solchen Menschen Sätze, wie „ich kann ja sowieso
nichts ändern“ oder „ich brauche meine Zeit, um Geld zu verdienen“.
Doch wenn es immer nur solche Menschen gegeben hätte, dann wäre
Egon Krenz heute noch unser Generalsekretär und die Staatssicherheit
würde mich nach der Veröffentlichung regimekritischer Zeilen
verhaften...
Es hat sich also durch den Mut derer, die 1989 die ersten auf den
Straßen waren und mit der einfachen Erkenntnis „WIR SIND DAS
VOLK“ den Diktatoren zeigten, dass sie nicht länger gegen den Willen
Aller handeln können, schon Einiges verbessert. Doch um welchen
Preis?!
Heute haben wir es mit Beamten- und Behördenwillkür zu tun, die den
Boden der Rechtsstaatlichkeit schon seit langem verlassen hat. Wir
werden von Politikern regiert, die von einfachen Lügen über den
offenen Verfassungsbruch (Grundgesetzverletzung) bis hin zu
Menschenrechtsverletzungen schon jeden Verstoß gegen Gesetze,
Verordnungen und die Moral begangen haben, der ihnen möglich war.
Und obwohl sie sich obendrein noch reichlich selbst dabei die Taschen
füllen, interessiert es die Wenigsten...
Haben Sie sich denn nie gefragt, warum unsere Politiker in diesem Land
machen können, was sie wollen und auch nach offenen Straftaten keine
Konsequenzen fürchten müssen? Haben Sie sich noch nie gefragt,
warum der Artikel 146 des „Grundgesetzes“ noch nicht erfüllt wurde und
wir noch immer keine Verfassung haben? Und haben Sie sich denn nie
gefragt, ob unsere Regierung überhaupt legitimiert und souverän ist und

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• OWiG § 2 Sachliche Geltung: <strong>Die</strong>ses Gesetz gilt für Ordnungswidrigkeiten<br />

nach Bundesrecht und nach Landesrecht.<br />

• OWiG § 5 Räumliche Geltung: Wenn das Gesetz nichts anderes<br />

bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die<br />

im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb<br />

dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug<br />

begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das<br />

Staatszugehörigkeitszeichen der <strong>Bundesrepublik</strong> <strong>Deutschland</strong> zu<br />

führen.<br />

Wo soll denn der räumliche Geltungsbereich dieses Gesetzes sein?<br />

Wäre es eine „<strong>Bundesrepublik</strong> <strong>Deutschland</strong>“ (die es ja, wie schon<br />

erwähnt, nicht (mehr) gibt), dann müsste im Paragraph 5 doch stehen<br />

„<strong>Die</strong>ses Gesetz gilt in der <strong>Bundesrepublik</strong> <strong>Deutschland</strong>“ – oder?!<br />

Natürlich gibt es auch Gesetze, die einen eindeutigen Geltungsbereich<br />

aufweisen. Als Beispiel möchte ich hier das Gerichtsverfassungsgesetz<br />

aufführen:<br />

§ 1: Das Gerichtsverfassungsgesetz tritt im ganzen Umfang des<br />

Deutschen Reiches an einem durch Kaiserliche Verordnung mit<br />

Zustimmung des Bundesrats festzusetzenden Tage, spätestens am<br />

1. Oktober 1879, gleichzeitig mit der in § 2 des Einführungsgesetzes der<br />

Zivilprozessordnung vorgesehenen Gebührenordnung in Kraft.<br />

Wie Sie unschwer erkennen können, gab es früher, als es noch einen<br />

souveränen Staat (das Deutsche Reich) gab auch keine Probleme, in<br />

den Gesetzen klar zu definieren, dass diese in genau diesem Land<br />

gelten. <strong>Die</strong>s gilt im übrigen auch für das BGB von 1896, das StGB von<br />

1871, die ZPO von 1877, die StPO von 1877 und alle weiteren „alten“<br />

Gesetze.<br />

Da jetzt aber immer mehr Menschen, denen diese Umstände bekannt<br />

werden, nach Antworten suchen, reagierte die „Bundesregierung“ sofort<br />

und schuf mehrere Gesetze, um das „Bundesrecht zu bereinigen“<br />

(vielmehr, um Spuren zu beseitigen...). Das erste war das „Erste Gesetz<br />

über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich<br />

des Bundesministeriums des Innern“ (BGBl. 2006 Teil I Nr. 8, 22.<br />

Februar 2006). Am 19. April 2006 folgte bereits das nächste Gesetz...<br />

<strong>Die</strong>se „Gesetze“ führten nun dazu, dass sämtliche Geltungsbereiche<br />

aus den betreffenden Gesetzen entfernt wurden. Was wiederum<br />

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