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Die Bundesrepublik Deutschland GmbH

Ich habe lange überlegt, wie ich den interessierten Leser vor den Dingen, die er beim Weiterlesen unweigerlich erfahren wird, „warnen“ soll. Denn schließlich ist es „in Zeiten universalen Betruges ein revolutionärer Akt, die Wahrheit zu sagen“ (George Orwell). Und nicht jeder ist ein Revolutionär. Viele, wenn nicht sogar die meisten Menschen, wollen einfach ihre Ruhe – egal, ob die Welt um sie herum von anderen manipuliert wird. Und es scheint ihnen sogar egal zu sein, dass ihnen dadurch fortwährend geschadet wird. Oft hört man von solchen Menschen Sätze, wie „ich kann ja sowieso nichts ändern“ oder „ich brauche meine Zeit, um Geld zu verdienen“. Doch wenn es immer nur solche Menschen gegeben hätte, dann wäre Egon Krenz heute noch unser Generalsekretär und die Staatssicherheit würde mich nach der Veröffentlichung regimekritischer Zeilen verhaften... Es hat sich also durch den Mut derer, die 1989 die ersten auf den Straßen waren und mit der einfachen Erkenntnis „WIR SIND DAS VOLK“ den Diktatoren zeigten, dass sie nicht länger gegen den Willen Aller handeln können, schon Einiges verbessert. Doch um welchen Preis?! Heute haben wir es mit Beamten- und Behördenwillkür zu tun, die den Boden der Rechtsstaatlichkeit schon seit langem verlassen hat. Wir werden von Politikern regiert, die von einfachen Lügen über den offenen Verfassungsbruch (Grundgesetzverletzung) bis hin zu Menschenrechtsverletzungen schon jeden Verstoß gegen Gesetze, Verordnungen und die Moral begangen haben, der ihnen möglich war. Und obwohl sie sich obendrein noch reichlich selbst dabei die Taschen füllen, interessiert es die Wenigsten... Haben Sie sich denn nie gefragt, warum unsere Politiker in diesem Land machen können, was sie wollen und auch nach offenen Straftaten keine Konsequenzen fürchten müssen? Haben Sie sich noch nie gefragt, warum der Artikel 146 des „Grundgesetzes“ noch nicht erfüllt wurde und wir noch immer keine Verfassung haben? Und haben Sie sich denn nie gefragt, ob unsere Regierung überhaupt legitimiert und souverän ist und

Ich habe lange überlegt, wie ich den interessierten Leser vor den
Dingen, die er beim Weiterlesen unweigerlich erfahren wird, „warnen“
soll. Denn schließlich ist es „in Zeiten universalen Betruges ein
revolutionärer Akt, die Wahrheit zu sagen“ (George Orwell).
Und nicht jeder ist ein Revolutionär. Viele, wenn nicht sogar die meisten
Menschen, wollen einfach ihre Ruhe – egal, ob die Welt um sie herum
von anderen manipuliert wird. Und es scheint ihnen sogar egal zu sein,
dass ihnen dadurch fortwährend geschadet wird.
Oft hört man von solchen Menschen Sätze, wie „ich kann ja sowieso
nichts ändern“ oder „ich brauche meine Zeit, um Geld zu verdienen“.
Doch wenn es immer nur solche Menschen gegeben hätte, dann wäre
Egon Krenz heute noch unser Generalsekretär und die Staatssicherheit
würde mich nach der Veröffentlichung regimekritischer Zeilen
verhaften...
Es hat sich also durch den Mut derer, die 1989 die ersten auf den
Straßen waren und mit der einfachen Erkenntnis „WIR SIND DAS
VOLK“ den Diktatoren zeigten, dass sie nicht länger gegen den Willen
Aller handeln können, schon Einiges verbessert. Doch um welchen
Preis?!
Heute haben wir es mit Beamten- und Behördenwillkür zu tun, die den
Boden der Rechtsstaatlichkeit schon seit langem verlassen hat. Wir
werden von Politikern regiert, die von einfachen Lügen über den
offenen Verfassungsbruch (Grundgesetzverletzung) bis hin zu
Menschenrechtsverletzungen schon jeden Verstoß gegen Gesetze,
Verordnungen und die Moral begangen haben, der ihnen möglich war.
Und obwohl sie sich obendrein noch reichlich selbst dabei die Taschen
füllen, interessiert es die Wenigsten...
Haben Sie sich denn nie gefragt, warum unsere Politiker in diesem Land
machen können, was sie wollen und auch nach offenen Straftaten keine
Konsequenzen fürchten müssen? Haben Sie sich noch nie gefragt,
warum der Artikel 146 des „Grundgesetzes“ noch nicht erfüllt wurde und
wir noch immer keine Verfassung haben? Und haben Sie sich denn nie
gefragt, ob unsere Regierung überhaupt legitimiert und souverän ist und

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Im Urteil 1 U 1588/01 des Oberlandesgerichts Koblenz heißt es auf<br />

Seite 5 unter a):<br />

"Für die Beurteilung im Sinne des § 839 BGB gilt ein objektiv-abstrakter<br />

Sorgfaltsmaßstab. Danach kommt es auf die Kenntnisse und Einsichten<br />

an, die für die Führung des übernommenen Amts im Durchschnitt<br />

erforderlich sind, nicht aber auf die Fähigkeiten, über die der Beamte<br />

tatsächlich verfügt. Dabei muss jeder Beamte die zur Führung seines<br />

Amts notwendigen Rechts- und Verwaltungskenntnisse besitzen<br />

oder sich diese verschaffen. Ein besonders strenger Maßstab gilt für<br />

Behörden, die wie die Finanzämter durch den Erlass von Bescheiden<br />

selbst vollstreckbare Titel schaffen. Eine objektiv unrichtige<br />

Gesetzesauslegung oder Rechtsanwendung ist schuldhaft, wenn sie<br />

gegen den klaren und eindeutigen Wortlaut der Norm verstößt oder<br />

wenn aufgetretene Zweifelsfragen durch die höchstrichterliche<br />

Rechtsprechung, sei es auch nur in einer einzigen Entscheidung, geklärt<br />

sind."<br />

Was aber tun die „Bundesbeamten“ (Richter, Polizisten usw.)? Wie es<br />

seit Jahren zu beobachten ist, überfallen sie engagierte Menschen mit<br />

Verhaftungs- oder Durchsuchungs-Beschlüssen rechtswidrig, da ohne<br />

gültige Richterunterschrift, also schon damit entgegen den<br />

vorrangigen Menschenrechten, Kontrollrats-, Besatzungs- und<br />

„Bundesgesetzen“, und erheben in der simulierten Justiz ihres<br />

simulierten „Staates“ Klagen gegen diese Menschen in "Strafprozessen"<br />

wegen "Volksverhetzung", weil sie die eine oder andere Wahrheit und<br />

Meinung geäußert haben!<br />

<strong>Die</strong> Tätigkeit von „Behörden“ und Organisationen, die ihre<br />

Handlungsgrundlage im „Grundgesetz“ haben, ist aber auf den<br />

Geltungsbereich des „Grundgesetzes“ beschränkt; hiernach dürfen<br />

diese Behörden und Organisationen ausschließlich dort ihre<br />

Tätigkeit ausüben, wo dies der Artikel 23 (a.F.) „GG“ früher<br />

definierte. <strong>Die</strong>s folgt aus der entsprechenden Feststellung des<br />

Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 31.07.1973 (Az.: BvF 1/73).<br />

Ich kann es gar nicht oft genug wiederholen:<br />

Sämtliche Handlungen von „Behörden“ sind seit dem 18.07.1990<br />

illegal und rechtsunwirksam!<br />

Machen also auch Sie von Ihrem Recht des Widerstands gebrauch!<br />

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