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Die Bundesrepublik Deutschland GmbH

Ich habe lange überlegt, wie ich den interessierten Leser vor den Dingen, die er beim Weiterlesen unweigerlich erfahren wird, „warnen“ soll. Denn schließlich ist es „in Zeiten universalen Betruges ein revolutionärer Akt, die Wahrheit zu sagen“ (George Orwell). Und nicht jeder ist ein Revolutionär. Viele, wenn nicht sogar die meisten Menschen, wollen einfach ihre Ruhe – egal, ob die Welt um sie herum von anderen manipuliert wird. Und es scheint ihnen sogar egal zu sein, dass ihnen dadurch fortwährend geschadet wird. Oft hört man von solchen Menschen Sätze, wie „ich kann ja sowieso nichts ändern“ oder „ich brauche meine Zeit, um Geld zu verdienen“. Doch wenn es immer nur solche Menschen gegeben hätte, dann wäre Egon Krenz heute noch unser Generalsekretär und die Staatssicherheit würde mich nach der Veröffentlichung regimekritischer Zeilen verhaften... Es hat sich also durch den Mut derer, die 1989 die ersten auf den Straßen waren und mit der einfachen Erkenntnis „WIR SIND DAS VOLK“ den Diktatoren zeigten, dass sie nicht länger gegen den Willen Aller handeln können, schon Einiges verbessert. Doch um welchen Preis?! Heute haben wir es mit Beamten- und Behördenwillkür zu tun, die den Boden der Rechtsstaatlichkeit schon seit langem verlassen hat. Wir werden von Politikern regiert, die von einfachen Lügen über den offenen Verfassungsbruch (Grundgesetzverletzung) bis hin zu Menschenrechtsverletzungen schon jeden Verstoß gegen Gesetze, Verordnungen und die Moral begangen haben, der ihnen möglich war. Und obwohl sie sich obendrein noch reichlich selbst dabei die Taschen füllen, interessiert es die Wenigsten... Haben Sie sich denn nie gefragt, warum unsere Politiker in diesem Land machen können, was sie wollen und auch nach offenen Straftaten keine Konsequenzen fürchten müssen? Haben Sie sich noch nie gefragt, warum der Artikel 146 des „Grundgesetzes“ noch nicht erfüllt wurde und wir noch immer keine Verfassung haben? Und haben Sie sich denn nie gefragt, ob unsere Regierung überhaupt legitimiert und souverän ist und

Ich habe lange überlegt, wie ich den interessierten Leser vor den
Dingen, die er beim Weiterlesen unweigerlich erfahren wird, „warnen“
soll. Denn schließlich ist es „in Zeiten universalen Betruges ein
revolutionärer Akt, die Wahrheit zu sagen“ (George Orwell).
Und nicht jeder ist ein Revolutionär. Viele, wenn nicht sogar die meisten
Menschen, wollen einfach ihre Ruhe – egal, ob die Welt um sie herum
von anderen manipuliert wird. Und es scheint ihnen sogar egal zu sein,
dass ihnen dadurch fortwährend geschadet wird.
Oft hört man von solchen Menschen Sätze, wie „ich kann ja sowieso
nichts ändern“ oder „ich brauche meine Zeit, um Geld zu verdienen“.
Doch wenn es immer nur solche Menschen gegeben hätte, dann wäre
Egon Krenz heute noch unser Generalsekretär und die Staatssicherheit
würde mich nach der Veröffentlichung regimekritischer Zeilen
verhaften...
Es hat sich also durch den Mut derer, die 1989 die ersten auf den
Straßen waren und mit der einfachen Erkenntnis „WIR SIND DAS
VOLK“ den Diktatoren zeigten, dass sie nicht länger gegen den Willen
Aller handeln können, schon Einiges verbessert. Doch um welchen
Preis?!
Heute haben wir es mit Beamten- und Behördenwillkür zu tun, die den
Boden der Rechtsstaatlichkeit schon seit langem verlassen hat. Wir
werden von Politikern regiert, die von einfachen Lügen über den
offenen Verfassungsbruch (Grundgesetzverletzung) bis hin zu
Menschenrechtsverletzungen schon jeden Verstoß gegen Gesetze,
Verordnungen und die Moral begangen haben, der ihnen möglich war.
Und obwohl sie sich obendrein noch reichlich selbst dabei die Taschen
füllen, interessiert es die Wenigsten...
Haben Sie sich denn nie gefragt, warum unsere Politiker in diesem Land
machen können, was sie wollen und auch nach offenen Straftaten keine
Konsequenzen fürchten müssen? Haben Sie sich noch nie gefragt,
warum der Artikel 146 des „Grundgesetzes“ noch nicht erfüllt wurde und
wir noch immer keine Verfassung haben? Und haben Sie sich denn nie
gefragt, ob unsere Regierung überhaupt legitimiert und souverän ist und

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In Wahrheit will man aber einen weiteren Schritt auf dem Wege zu einer<br />

existentiellen Staatlichkeit der Europäischen Union gehen, der seit<br />

Jahrzehnten mit den Mitteln des Völkerrechts, aber weitestgehend<br />

ohne die Völker selbst zu fragen, beschritten wird.<br />

Durch ein Verfassungsgesetz soll die existentielle Staatlichkeit der<br />

Union weiterentwickelt werden, indem in einer Regierungskonferenz<br />

nach Nizza die Gemeinschaftsverträge einschließlich des letztlich<br />

angestrebten Grundrechtsvertrages zum Verfassungsvertrag<br />

zusammengefasst, jedenfalls als ein einen Verfassungsstaat<br />

begründendes Verfassungswerk ausgegeben werden...<br />

<strong>Die</strong> gegenwärtigen Vertreter der mitgliedstaatlichen Völker in den<br />

Regierungen und Parlamenten haben weder die Aufgabe noch gar die<br />

Befugnis, die Union zu einem existentiellen Staat zu entwickeln. Das<br />

„vereinte Europa“ im Sinne des deutschen Integrationsprinzips<br />

(Präambel, Art. 23 Abs. l S. l GG) ist eine Union als Staatenverbund.<br />

<strong>Die</strong>ser setzt die existentielle Staatlichkeit der Völker der Mitgliedstaaten<br />

voraus. Das Ziel eines existentiellen Verfassungsstaates Europa ist<br />

verfassungswidrig; denn es gefährdet den Bestand der <strong>Bundesrepublik</strong><br />

<strong>Deutschland</strong> als existentiellen Staat, also die Souveränität<br />

<strong>Deutschland</strong>s...“<br />

(Aus: Politik und Zeitgeschichte, Ausgabe B 52-53/2000)<br />

Drei Jahre früher hatte schon der Mainzer Staatsrechtler Prof. Hans<br />

Heinrich Rupp, ebenfalls ein engagierter Kritiker der EU-Integration,<br />

ohne Bezugnahme auf die damals noch nicht spruchreife „Europäische<br />

Verfassung“, aber dafür mit um so deutlicheren Hinweisen auf die schon<br />

im Maastrichter Vertrag angepeilte EU-Staatlichkeit folgendes<br />

geschrieben:<br />

„... Es gibt in der neueren Verfassungsgeschichte kein Beispiel für einen<br />

multinationalen Hoheitsverband, der über eine derartige und in einem<br />

schleichenden Prozess zunehmende Fülle von bundesstaatsähnlichen<br />

Hoheitskompetenzen wie die EU verfügt, sich aber andererseits den<br />

mühsam erkämpften Grundprinzipien rechtsstaatlichdemokratischer<br />

Herrschaft mit dem Hinweis entzieht, für ihn gälten andere Spielregeln.<br />

<strong>Die</strong>ser Befund und die Gefahr eines ungezügelten Herausgleitens<br />

demokratisch verfasster Hoheitsgewalt in das von bürokratischtechnokratischen<br />

Spielregeln geprägte Gehäuse der EG waren es<br />

gerade, die das BVerfG im Maastricht-Urteil (BVerfGE 89, 155 = NJW<br />

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