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Die Bundesrepublik Deutschland GmbH

Ich habe lange überlegt, wie ich den interessierten Leser vor den Dingen, die er beim Weiterlesen unweigerlich erfahren wird, „warnen“ soll. Denn schließlich ist es „in Zeiten universalen Betruges ein revolutionärer Akt, die Wahrheit zu sagen“ (George Orwell). Und nicht jeder ist ein Revolutionär. Viele, wenn nicht sogar die meisten Menschen, wollen einfach ihre Ruhe – egal, ob die Welt um sie herum von anderen manipuliert wird. Und es scheint ihnen sogar egal zu sein, dass ihnen dadurch fortwährend geschadet wird. Oft hört man von solchen Menschen Sätze, wie „ich kann ja sowieso nichts ändern“ oder „ich brauche meine Zeit, um Geld zu verdienen“. Doch wenn es immer nur solche Menschen gegeben hätte, dann wäre Egon Krenz heute noch unser Generalsekretär und die Staatssicherheit würde mich nach der Veröffentlichung regimekritischer Zeilen verhaften... Es hat sich also durch den Mut derer, die 1989 die ersten auf den Straßen waren und mit der einfachen Erkenntnis „WIR SIND DAS VOLK“ den Diktatoren zeigten, dass sie nicht länger gegen den Willen Aller handeln können, schon Einiges verbessert. Doch um welchen Preis?! Heute haben wir es mit Beamten- und Behördenwillkür zu tun, die den Boden der Rechtsstaatlichkeit schon seit langem verlassen hat. Wir werden von Politikern regiert, die von einfachen Lügen über den offenen Verfassungsbruch (Grundgesetzverletzung) bis hin zu Menschenrechtsverletzungen schon jeden Verstoß gegen Gesetze, Verordnungen und die Moral begangen haben, der ihnen möglich war. Und obwohl sie sich obendrein noch reichlich selbst dabei die Taschen füllen, interessiert es die Wenigsten... Haben Sie sich denn nie gefragt, warum unsere Politiker in diesem Land machen können, was sie wollen und auch nach offenen Straftaten keine Konsequenzen fürchten müssen? Haben Sie sich noch nie gefragt, warum der Artikel 146 des „Grundgesetzes“ noch nicht erfüllt wurde und wir noch immer keine Verfassung haben? Und haben Sie sich denn nie gefragt, ob unsere Regierung überhaupt legitimiert und souverän ist und

Ich habe lange überlegt, wie ich den interessierten Leser vor den
Dingen, die er beim Weiterlesen unweigerlich erfahren wird, „warnen“
soll. Denn schließlich ist es „in Zeiten universalen Betruges ein
revolutionärer Akt, die Wahrheit zu sagen“ (George Orwell).
Und nicht jeder ist ein Revolutionär. Viele, wenn nicht sogar die meisten
Menschen, wollen einfach ihre Ruhe – egal, ob die Welt um sie herum
von anderen manipuliert wird. Und es scheint ihnen sogar egal zu sein,
dass ihnen dadurch fortwährend geschadet wird.
Oft hört man von solchen Menschen Sätze, wie „ich kann ja sowieso
nichts ändern“ oder „ich brauche meine Zeit, um Geld zu verdienen“.
Doch wenn es immer nur solche Menschen gegeben hätte, dann wäre
Egon Krenz heute noch unser Generalsekretär und die Staatssicherheit
würde mich nach der Veröffentlichung regimekritischer Zeilen
verhaften...
Es hat sich also durch den Mut derer, die 1989 die ersten auf den
Straßen waren und mit der einfachen Erkenntnis „WIR SIND DAS
VOLK“ den Diktatoren zeigten, dass sie nicht länger gegen den Willen
Aller handeln können, schon Einiges verbessert. Doch um welchen
Preis?!
Heute haben wir es mit Beamten- und Behördenwillkür zu tun, die den
Boden der Rechtsstaatlichkeit schon seit langem verlassen hat. Wir
werden von Politikern regiert, die von einfachen Lügen über den
offenen Verfassungsbruch (Grundgesetzverletzung) bis hin zu
Menschenrechtsverletzungen schon jeden Verstoß gegen Gesetze,
Verordnungen und die Moral begangen haben, der ihnen möglich war.
Und obwohl sie sich obendrein noch reichlich selbst dabei die Taschen
füllen, interessiert es die Wenigsten...
Haben Sie sich denn nie gefragt, warum unsere Politiker in diesem Land
machen können, was sie wollen und auch nach offenen Straftaten keine
Konsequenzen fürchten müssen? Haben Sie sich noch nie gefragt,
warum der Artikel 146 des „Grundgesetzes“ noch nicht erfüllt wurde und
wir noch immer keine Verfassung haben? Und haben Sie sich denn nie
gefragt, ob unsere Regierung überhaupt legitimiert und souverän ist und

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Für alle Militärstandorte, also auch für die britischen und USamerikanischen<br />

gilt dies genauso.<br />

Johannes Heinen, Regierungsdirektor an der Bundesakademie für<br />

Wehrverwaltung und Wehrtechnik, Mannheim weißt darauf hin, dass<br />

sich ausländische Streitkräfte an deutsche Gesetze halten müssen:<br />

„<strong>Die</strong> verbündete Entsendetruppe hat gemäß Art. II NTS das Recht des<br />

Aufnahmestaates <strong>Deutschland</strong> zu achten. <strong>Die</strong>s gilt auch bei der<br />

Wahrnehmung von Eigenschutzrechten, unabhängig davon, ob diese<br />

sich unmittelbar aus dem deutschen Recht oder aus völkerrechtlichen<br />

Vereinbarungen ergeben. <strong>Die</strong> Angehörigen verbündeter Streitkräfte<br />

können sich nicht über grundlegende Rechtssätze des Aufnahmestaates<br />

hinwegsetzen." (Zitiert nach: Heinen, Johannes, Absicherung von<br />

Liegenschaften und Transporten der verbündeten Streitkräfte in<br />

<strong>Deutschland</strong>, Bundesakademie für Wehrverwaltung und Wehrtechnik,<br />

Mannheim, 12.02.03)<br />

Wenn man sich aber nun das "Übereinkommen zur Regelung<br />

bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin" vom 25.09.1990 (BGBl. 1990 II<br />

1274) ansieht und dort den Artikel 2 (sowie den Artikel 4) liest, wird<br />

einiges klarer: „<strong>Die</strong> Rechte und Verantwortlichkeiten der Drei Mächte in<br />

Bezug auf <strong>Deutschland</strong> als Ganzes (Deutsches Reich in den Grenzen<br />

vom 31.12.1937) bestehen weiter fort, und zwar in jeder Hinsicht“<br />

Interessant ist der Satzteil „unabhängig davon, ob sie in<br />

Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder<br />

festgestellt worden sind".<br />

Das ist der Schlüssel zur Lösung des Problems: Das<br />

Besatzungsrecht besteht förmlich und rechtlich weiter. Es hat sich nur<br />

versteckt. Es wird dem Volk suggeriert, durch den "Zwei plus Vier<br />

Vertrag" (Art. 7) sei <strong>Deutschland</strong> vollständig souverän, aber genau dies<br />

ist nicht so.<br />

Das Berlinübereinkommen vom 25.09.1990 trat bereits am 03.10.1990<br />

in Kraft (siehe Verordnung zu dem Übereinkommen zur Regelung<br />

bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin vom 25. September 1990<br />

vom 28. September 1990 [BGBl. 1990 II 1273]) und hat bereits gewirkt,<br />

bevor der "Zwei plus Vier Vertrag" 1991 in Kraft trat (siehe BGBl. 1991 II<br />

587). Selbst die Suspendierung der "VIER-Mächte-Rechte und<br />

Verantwortlichkeiten" (Erklärung der Vier Mächte über die Aussetzung<br />

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