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Die Bundesrepublik Deutschland GmbH

Ich habe lange überlegt, wie ich den interessierten Leser vor den Dingen, die er beim Weiterlesen unweigerlich erfahren wird, „warnen“ soll. Denn schließlich ist es „in Zeiten universalen Betruges ein revolutionärer Akt, die Wahrheit zu sagen“ (George Orwell). Und nicht jeder ist ein Revolutionär. Viele, wenn nicht sogar die meisten Menschen, wollen einfach ihre Ruhe – egal, ob die Welt um sie herum von anderen manipuliert wird. Und es scheint ihnen sogar egal zu sein, dass ihnen dadurch fortwährend geschadet wird. Oft hört man von solchen Menschen Sätze, wie „ich kann ja sowieso nichts ändern“ oder „ich brauche meine Zeit, um Geld zu verdienen“. Doch wenn es immer nur solche Menschen gegeben hätte, dann wäre Egon Krenz heute noch unser Generalsekretär und die Staatssicherheit würde mich nach der Veröffentlichung regimekritischer Zeilen verhaften... Es hat sich also durch den Mut derer, die 1989 die ersten auf den Straßen waren und mit der einfachen Erkenntnis „WIR SIND DAS VOLK“ den Diktatoren zeigten, dass sie nicht länger gegen den Willen Aller handeln können, schon Einiges verbessert. Doch um welchen Preis?! Heute haben wir es mit Beamten- und Behördenwillkür zu tun, die den Boden der Rechtsstaatlichkeit schon seit langem verlassen hat. Wir werden von Politikern regiert, die von einfachen Lügen über den offenen Verfassungsbruch (Grundgesetzverletzung) bis hin zu Menschenrechtsverletzungen schon jeden Verstoß gegen Gesetze, Verordnungen und die Moral begangen haben, der ihnen möglich war. Und obwohl sie sich obendrein noch reichlich selbst dabei die Taschen füllen, interessiert es die Wenigsten... Haben Sie sich denn nie gefragt, warum unsere Politiker in diesem Land machen können, was sie wollen und auch nach offenen Straftaten keine Konsequenzen fürchten müssen? Haben Sie sich noch nie gefragt, warum der Artikel 146 des „Grundgesetzes“ noch nicht erfüllt wurde und wir noch immer keine Verfassung haben? Und haben Sie sich denn nie gefragt, ob unsere Regierung überhaupt legitimiert und souverän ist und

Ich habe lange überlegt, wie ich den interessierten Leser vor den
Dingen, die er beim Weiterlesen unweigerlich erfahren wird, „warnen“
soll. Denn schließlich ist es „in Zeiten universalen Betruges ein
revolutionärer Akt, die Wahrheit zu sagen“ (George Orwell).
Und nicht jeder ist ein Revolutionär. Viele, wenn nicht sogar die meisten
Menschen, wollen einfach ihre Ruhe – egal, ob die Welt um sie herum
von anderen manipuliert wird. Und es scheint ihnen sogar egal zu sein,
dass ihnen dadurch fortwährend geschadet wird.
Oft hört man von solchen Menschen Sätze, wie „ich kann ja sowieso
nichts ändern“ oder „ich brauche meine Zeit, um Geld zu verdienen“.
Doch wenn es immer nur solche Menschen gegeben hätte, dann wäre
Egon Krenz heute noch unser Generalsekretär und die Staatssicherheit
würde mich nach der Veröffentlichung regimekritischer Zeilen
verhaften...
Es hat sich also durch den Mut derer, die 1989 die ersten auf den
Straßen waren und mit der einfachen Erkenntnis „WIR SIND DAS
VOLK“ den Diktatoren zeigten, dass sie nicht länger gegen den Willen
Aller handeln können, schon Einiges verbessert. Doch um welchen
Preis?!
Heute haben wir es mit Beamten- und Behördenwillkür zu tun, die den
Boden der Rechtsstaatlichkeit schon seit langem verlassen hat. Wir
werden von Politikern regiert, die von einfachen Lügen über den
offenen Verfassungsbruch (Grundgesetzverletzung) bis hin zu
Menschenrechtsverletzungen schon jeden Verstoß gegen Gesetze,
Verordnungen und die Moral begangen haben, der ihnen möglich war.
Und obwohl sie sich obendrein noch reichlich selbst dabei die Taschen
füllen, interessiert es die Wenigsten...
Haben Sie sich denn nie gefragt, warum unsere Politiker in diesem Land
machen können, was sie wollen und auch nach offenen Straftaten keine
Konsequenzen fürchten müssen? Haben Sie sich noch nie gefragt,
warum der Artikel 146 des „Grundgesetzes“ noch nicht erfüllt wurde und
wir noch immer keine Verfassung haben? Und haben Sie sich denn nie
gefragt, ob unsere Regierung überhaupt legitimiert und souverän ist und

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Keine Ratifikation = kein Recht!<br />

Unter diesem Gesichtspunkt bekommen alle Verstöße der Politiker<br />

gegen das „Grundgesetz“ plötzlich eine Selbstverständlichkeit, da diese<br />

ja genau um dessen Ungültigkeit wissen! Wenn sie dieses „Werk“ aber<br />

gegen den einfachen Bürger verwenden können, dann „entfällt“ ihnen<br />

diese Ungültigkeit ganz plötzlich wieder.<br />

Würde das „Grundgesetz“ gelten, dann müsste sich die „Organisation<br />

Deutscher Bundestag“ selbst abschaffen:<br />

Art. 9 (2): Vereinigungen, deren Zweck oder deren Tätigkeit den<br />

Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die<br />

verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der<br />

Völkerverständigung richten, sind verboten.<br />

Hierzu schrieb Urs Bernetti in seinem Buch „Das Grundgesetz,<br />

Machwerk oder Meisterleistung“:<br />

„Dass Handlungen, die sich gegen die Strafgesetze richten, verboten<br />

sind, dafür haben wir die Strafgesetze; folglich hat dieses Verbot im<br />

Grundgesetz nichts zu suchen. Gegen die verfassungsmäßige Ordnung<br />

kann sich in <strong>Deutschland</strong> nichts richten weil es keine Verfassung gibt<br />

und im übrigen der Begriff «verfassungsmäßige Ordnung» im<br />

Grundgesetz nicht bestimmt ist. Ein grundgesetzliches Verbot von<br />

Vereinen (oder von Zwecken oder Tätigkeiten (?); man kann es aus dem<br />

Wortlaut nicht erkennen), die sich gegen irgendwelche Gedanken<br />

richten, ist mit der Forderung der Rechtssicherheit unvereinbar, die<br />

jedes Gesetz erfüllen muss. Gesetze müssen einfach und eindeutig<br />

sagen, was dieser oder jener tun darf, tun muss oder unterlassen darf<br />

oder unterlassen muss: kurzum: Gebote, Verbote, Freiheiten oder<br />

Einschränkungen der Freiheit. Was sich andere bei dem<br />

Stichwort «Völkerverständigung» denken, also der Gedanke dieser<br />

«Völkerverständigung», ist subjektiv und nicht sicher erkennbar.<br />

Obendrein bestimmt das Grundgesetz diesen Gedanken ja gar nicht,<br />

was allerdings nicht entscheidend ist. Folglich darf ein die<br />

Rechtssicherheit bewahrendes Gesetz nicht fordern, etwas nicht<br />

Erkennbares zu achten. Hier ist eine weitere Tabuzone errichtet.<br />

Gegen diesen Gummiparagraphen ist die Behauptung, er sei verletzt<br />

worden, nicht widerlegbar, also immer beweisbar.“<br />

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