Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland Januar 2015 – Juni 2016
Menschenrechtsbericht_2016
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Menschenrechtslage Geflüchteter <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> 103<br />
suchenden als Rechte<strong>in</strong>haber_<strong>in</strong>nen gedachten<br />
organisatorischen Weiterentwicklung <strong>der</strong> Abläufe<br />
im Asylverfahren:<br />
(1) Es fehlt zum e<strong>in</strong>en <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Ablaufschritten<br />
von <strong>der</strong> Unterbr<strong>in</strong>gung durch das Land<br />
bis h<strong>in</strong> zur Entscheidung durch das BAMF an e<strong>in</strong>er<br />
regelhaften E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>der</strong> unabhängigen Verfahrensberatung<br />
sowie e<strong>in</strong>er bestimmten Zeitspanne<br />
vor <strong>der</strong> Anhörung, <strong>in</strong> <strong>der</strong> e<strong>in</strong>e effektive Beratung<br />
möglich ist.<br />
(2) Mechanismen zur Identifizierung von beson<strong>der</strong>s<br />
Schutzbedürftigen sowie von benötigten<br />
Verfahrensgarantien s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Aufnahmee<strong>in</strong>richtungen<br />
<strong>in</strong>klusive <strong>der</strong> Schwerpunkte<strong>in</strong>richtungen<br />
für Antragsteller_<strong>in</strong>nen mit ger<strong>in</strong>ger Bleibeperspektive<br />
erfor<strong>der</strong>lich.<br />
(3) Es braucht klare Richtl<strong>in</strong>ien für das behördliche<br />
Verfahren, die def<strong>in</strong>ieren, wann die Anträge beson<strong>der</strong>s<br />
Schutzbedürftige, unabhängig von <strong>der</strong>en<br />
Herkunft, nicht mehr <strong>in</strong> beschleunigten Verfahren<br />
bearbeitet werden dürfen.<br />
(4) Will man die Verwaltungsverfahren schnell<br />
durchführen, müssen auch die Antragsteller_<strong>in</strong>nen<br />
schnell auf die ihnen rechtlich zustehende Unterstützung<br />
zugreifen können. Das be<strong>in</strong>haltet das<br />
Bereithalten e<strong>in</strong>er Infrastruktur im unmittelbaren<br />
Umfeld <strong>der</strong> Unterkunft, die es zum Beispiel ermöglicht,<br />
<strong>in</strong> Fällen von beson<strong>der</strong>er Schutzbedürftigkeit<br />
kurzfristig e<strong>in</strong>e mediz<strong>in</strong>ische o<strong>der</strong> psychologische<br />
Begutachtung zu erhalten.<br />
(5) Auch die kurzen Rechtsmittelfristen <strong>in</strong> den<br />
Verfahren <strong>der</strong> Antragsteller_<strong>in</strong>nen aus den sogenannten<br />
sicheren Herkunftsstaaten erfor<strong>der</strong>n den<br />
Ausbau <strong>der</strong> Infrastruktur. Asylsuchende, <strong>der</strong>en<br />
Antrag abgelehnt wurde, müssen die Möglichkeit<br />
haben, e<strong>in</strong>e Rechtsberatung und Vertretung <strong>in</strong> Anspruch<br />
zu nehmen. Dies ist <strong>der</strong>zeit nicht <strong>der</strong> Fall.<br />
Der Zugang zum Recht sowie die Gewährung<br />
effektiven Rechtsschutzes ist <strong>in</strong> den schnellen<br />
Verfahren, wie sie <strong>der</strong>zeit organisiert s<strong>in</strong>d, damit<br />
gefährdet.<br />
3.8 Familiennachzug<br />
In <strong>Deutschland</strong> anerkannte Flüchtl<strong>in</strong>ge haben<br />
Anspruch auf Nachzug ihrer Familie: Ehepartner_<strong>in</strong>nen<br />
dürfen e<strong>in</strong>an<strong>der</strong> nachholen, genauso<br />
wie m<strong>in</strong><strong>der</strong>jährige K<strong>in</strong><strong>der</strong> ihre Eltern und Eltern<br />
ihre m<strong>in</strong><strong>der</strong>jährigen K<strong>in</strong><strong>der</strong>. Häufig bleiben die<br />
Angehörigen erst e<strong>in</strong>mal <strong>in</strong> Kriegs- o<strong>der</strong> Krisengebieten<br />
zurück o<strong>der</strong> verweilen <strong>in</strong> Flüchtl<strong>in</strong>gslagern<br />
auf <strong>der</strong> Strecke, weil die Flucht für alle zu gefährlich<br />
und oft auch zu teuer ist. Der Rechtsanspruch<br />
auf Familiennachzug ist Teil des Menschenrechts<br />
auf Familienleben. Dieses ist unter an<strong>der</strong>em im<br />
Grundgesetz (Artikel 6), <strong>in</strong> <strong>der</strong> Europäischen Menschenrechtskonvention<br />
(Artikel 8) und zahlreichen<br />
weiteren Menschenrechtskonventionen, etwa <strong>der</strong><br />
UN-K<strong>in</strong><strong>der</strong>rechtskonvention (Artikel 10) und dem<br />
UN-Zivilpakt (Artikel 17), verbrieft.<br />
3.8.1 Aussetzung für subsidiär<br />
Schutzberechtigte<br />
Mit dem Asylpaket II wurde <strong>der</strong> Familiennachzug<br />
für subsidiär Schutzberechtigte für e<strong>in</strong>en Zeitraum<br />
von zwei Jahren ausgesetzt (§ 104 Abs. 13<br />
AufenthG). Somit können Personen, die nach dem<br />
17. März <strong>2016</strong> e<strong>in</strong>en subsidiären Schutzstatus<br />
zuerkannt bekommen haben, erst ab dem 16. März<br />
2018 Familiennachzug beantragen. In Ausnahmefällen<br />
kann davon abgewichen werden.<br />
Nachdem diese E<strong>in</strong>schränkung beim Familiennachzug<br />
beschlossen wurde, än<strong>der</strong>te sich die<br />
Entscheidungspraxis im BAMF: Die Zahl <strong>der</strong><br />
syrischen Flüchtl<strong>in</strong>ge, die ke<strong>in</strong>en Flüchtl<strong>in</strong>gsstatus<br />
nach Genfer Flüchtl<strong>in</strong>gskonvention, son<strong>der</strong>n nur<br />
e<strong>in</strong>en subsidiären Schutzstatus zugesprochen<br />
bekommen, ist seitdem erheblich gestiegen. Lag<br />
sie im <strong>Januar</strong> und Februar <strong>2016</strong> noch bei unter 1,5<br />
Prozent aller syrischen Antragsteller_<strong>in</strong>nen, ist sie<br />
bis <strong>Juni</strong> <strong>2016</strong> auf 59,2 Prozent angestiegen.281 Dabei<br />
hat sich <strong>in</strong> diesem Zeitraum die Lage <strong>in</strong> Syrien<br />
nicht verbessert.282<br />
Mit <strong>der</strong> Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär<br />
Schutzberechtigte wird das grund- und men-<br />
281 Auswärtiges Amt (<strong>2016</strong>a).<br />
282 Dies verdeutlichen zum Beispiel die Berichte <strong>der</strong> unabhängigen UN-Untersuchungskommission zu Syrien (<strong>2016</strong>): http://ap.ohchr.org/<br />
documents/dpage_e.aspx?si=A/HRC/33/55 (abgerufen am 17.10.<strong>2016</strong>).