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Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland Januar 2015 – Juni 2016

Menschenrechtsbericht_2016

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Menschenrechtslage Geflüchteter <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> 103<br />

suchenden als Rechte<strong>in</strong>haber_<strong>in</strong>nen gedachten<br />

organisatorischen Weiterentwicklung <strong>der</strong> Abläufe<br />

im Asylverfahren:<br />

(1) Es fehlt zum e<strong>in</strong>en <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Ablaufschritten<br />

von <strong>der</strong> Unterbr<strong>in</strong>gung durch das Land<br />

bis h<strong>in</strong> zur Entscheidung durch das BAMF an e<strong>in</strong>er<br />

regelhaften E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>der</strong> unabhängigen Verfahrensberatung<br />

sowie e<strong>in</strong>er bestimmten Zeitspanne<br />

vor <strong>der</strong> Anhörung, <strong>in</strong> <strong>der</strong> e<strong>in</strong>e effektive Beratung<br />

möglich ist.<br />

(2) Mechanismen zur Identifizierung von beson<strong>der</strong>s<br />

Schutzbedürftigen sowie von benötigten<br />

Verfahrensgarantien s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Aufnahmee<strong>in</strong>richtungen<br />

<strong>in</strong>klusive <strong>der</strong> Schwerpunkte<strong>in</strong>richtungen<br />

für Antragsteller_<strong>in</strong>nen mit ger<strong>in</strong>ger Bleibeperspektive<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

(3) Es braucht klare Richtl<strong>in</strong>ien für das behördliche<br />

Verfahren, die def<strong>in</strong>ieren, wann die Anträge beson<strong>der</strong>s<br />

Schutzbedürftige, unabhängig von <strong>der</strong>en<br />

Herkunft, nicht mehr <strong>in</strong> beschleunigten Verfahren<br />

bearbeitet werden dürfen.<br />

(4) Will man die Verwaltungsverfahren schnell<br />

durchführen, müssen auch die Antragsteller_<strong>in</strong>nen<br />

schnell auf die ihnen rechtlich zustehende Unterstützung<br />

zugreifen können. Das be<strong>in</strong>haltet das<br />

Bereithalten e<strong>in</strong>er Infrastruktur im unmittelbaren<br />

Umfeld <strong>der</strong> Unterkunft, die es zum Beispiel ermöglicht,<br />

<strong>in</strong> Fällen von beson<strong>der</strong>er Schutzbedürftigkeit<br />

kurzfristig e<strong>in</strong>e mediz<strong>in</strong>ische o<strong>der</strong> psychologische<br />

Begutachtung zu erhalten.<br />

(5) Auch die kurzen Rechtsmittelfristen <strong>in</strong> den<br />

Verfahren <strong>der</strong> Antragsteller_<strong>in</strong>nen aus den sogenannten<br />

sicheren Herkunftsstaaten erfor<strong>der</strong>n den<br />

Ausbau <strong>der</strong> Infrastruktur. Asylsuchende, <strong>der</strong>en<br />

Antrag abgelehnt wurde, müssen die Möglichkeit<br />

haben, e<strong>in</strong>e Rechtsberatung und Vertretung <strong>in</strong> Anspruch<br />

zu nehmen. Dies ist <strong>der</strong>zeit nicht <strong>der</strong> Fall.<br />

Der Zugang zum Recht sowie die Gewährung<br />

effektiven Rechtsschutzes ist <strong>in</strong> den schnellen<br />

Verfahren, wie sie <strong>der</strong>zeit organisiert s<strong>in</strong>d, damit<br />

gefährdet.<br />

3.8 Familiennachzug<br />

In <strong>Deutschland</strong> anerkannte Flüchtl<strong>in</strong>ge haben<br />

Anspruch auf Nachzug ihrer Familie: Ehepartner_<strong>in</strong>nen<br />

dürfen e<strong>in</strong>an<strong>der</strong> nachholen, genauso<br />

wie m<strong>in</strong><strong>der</strong>jährige K<strong>in</strong><strong>der</strong> ihre Eltern und Eltern<br />

ihre m<strong>in</strong><strong>der</strong>jährigen K<strong>in</strong><strong>der</strong>. Häufig bleiben die<br />

Angehörigen erst e<strong>in</strong>mal <strong>in</strong> Kriegs- o<strong>der</strong> Krisengebieten<br />

zurück o<strong>der</strong> verweilen <strong>in</strong> Flüchtl<strong>in</strong>gslagern<br />

auf <strong>der</strong> Strecke, weil die Flucht für alle zu gefährlich<br />

und oft auch zu teuer ist. Der Rechtsanspruch<br />

auf Familiennachzug ist Teil des Menschenrechts<br />

auf Familienleben. Dieses ist unter an<strong>der</strong>em im<br />

Grundgesetz (Artikel 6), <strong>in</strong> <strong>der</strong> Europäischen Menschenrechtskonvention<br />

(Artikel 8) und zahlreichen<br />

weiteren Menschenrechtskonventionen, etwa <strong>der</strong><br />

UN-K<strong>in</strong><strong>der</strong>rechtskonvention (Artikel 10) und dem<br />

UN-Zivilpakt (Artikel 17), verbrieft.<br />

3.8.1 Aussetzung für subsidiär<br />

Schutzberechtigte<br />

Mit dem Asylpaket II wurde <strong>der</strong> Familiennachzug<br />

für subsidiär Schutzberechtigte für e<strong>in</strong>en Zeitraum<br />

von zwei Jahren ausgesetzt (§ 104 Abs. 13<br />

AufenthG). Somit können Personen, die nach dem<br />

17. März <strong>2016</strong> e<strong>in</strong>en subsidiären Schutzstatus<br />

zuerkannt bekommen haben, erst ab dem 16. März<br />

2018 Familiennachzug beantragen. In Ausnahmefällen<br />

kann davon abgewichen werden.<br />

Nachdem diese E<strong>in</strong>schränkung beim Familiennachzug<br />

beschlossen wurde, än<strong>der</strong>te sich die<br />

Entscheidungspraxis im BAMF: Die Zahl <strong>der</strong><br />

syrischen Flüchtl<strong>in</strong>ge, die ke<strong>in</strong>en Flüchtl<strong>in</strong>gsstatus<br />

nach Genfer Flüchtl<strong>in</strong>gskonvention, son<strong>der</strong>n nur<br />

e<strong>in</strong>en subsidiären Schutzstatus zugesprochen<br />

bekommen, ist seitdem erheblich gestiegen. Lag<br />

sie im <strong>Januar</strong> und Februar <strong>2016</strong> noch bei unter 1,5<br />

Prozent aller syrischen Antragsteller_<strong>in</strong>nen, ist sie<br />

bis <strong>Juni</strong> <strong>2016</strong> auf 59,2 Prozent angestiegen.281 Dabei<br />

hat sich <strong>in</strong> diesem Zeitraum die Lage <strong>in</strong> Syrien<br />

nicht verbessert.282<br />

Mit <strong>der</strong> Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär<br />

Schutzberechtigte wird das grund- und men-<br />

281 Auswärtiges Amt (<strong>2016</strong>a).<br />

282 Dies verdeutlichen zum Beispiel die Berichte <strong>der</strong> unabhängigen UN-Untersuchungskommission zu Syrien (<strong>2016</strong>): http://ap.ohchr.org/<br />

documents/dpage_e.aspx?si=A/HRC/33/55 (abgerufen am 17.10.<strong>2016</strong>).

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