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Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland Januar 2015 – Juni 2016

Menschenrechtsbericht_2016

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Menschenrechtslage Geflüchteter <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

des täglichen Lebens sowie die Anb<strong>in</strong>dung an das<br />

örtliche Verkehrsnetz. Dies br<strong>in</strong>gt nicht nur Probleme<br />

bei <strong>der</strong> Versorgung, son<strong>der</strong>n h<strong>in</strong><strong>der</strong>t auch die<br />

Teilhabe am sozialen Leben. Es verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t auch<br />

die Integration und Akzeptanz von Flüchtl<strong>in</strong>gen<br />

durch die ortsansässige Bevölkerung: Ehrenamtliches<br />

Engagement und damit auch <strong>der</strong> Kontakt<br />

<strong>der</strong> Neuankömml<strong>in</strong>ge zur lokalen Bevölkerung wird<br />

erschwert.<br />

Verb<strong>in</strong>dliche Standards für Unterbr<strong>in</strong>gung<br />

Damit Flüchtl<strong>in</strong>ge <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> menschenrechtskonform<br />

untergebracht werden, müssen<br />

verb<strong>in</strong>dliche M<strong>in</strong>deststandards für Aufnahmee<strong>in</strong>richtungen<br />

geschaffen und durchgesetzt werden.<br />

Bisher ist die Qualität <strong>der</strong> Erstaufnahmee<strong>in</strong>richtungen<br />

<strong>in</strong> den Län<strong>der</strong>n sehr unterschiedlich <strong>–</strong><br />

bundesweite, verb<strong>in</strong>dliche Vorgaben dazu, wie die<br />

Unterbr<strong>in</strong>gung von Flüchtl<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> den Aufnahmee<strong>in</strong>richtungen<br />

gestaltet werden soll, gibt es nicht.<br />

Nach eigenen Angaben haben e<strong>in</strong>ige Län<strong>der</strong> <strong>–</strong> zum<br />

Beispiel Bayern, Berl<strong>in</strong>, Baden-Württemberg, Brandenburg,<br />

Hamburg, Hessen und Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />

(NRW) <strong>–</strong> M<strong>in</strong>destanfor<strong>der</strong>ungen bezüglich <strong>der</strong><br />

Unterbr<strong>in</strong>gung von Asylsuchenden <strong>in</strong> den Erstaufnahmee<strong>in</strong>richtungen<br />

formuliert. Weitere Län<strong>der</strong><br />

geben an, ke<strong>in</strong>e schriftlich fixierten Standards<br />

für räumliche und personelle Ausstattung <strong>in</strong> den<br />

Erstaufnahmen zu haben, zum Beispiel Mecklenburg-Vorpommern,<br />

Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz, Saarland,<br />

Sachsen und Sachsen-Anhalt. In Thür<strong>in</strong>gen s<strong>in</strong>d<br />

entsprechende Standards <strong>in</strong> Planung.137<br />

Die Festschreibung von (verb<strong>in</strong>dlichen) Standards<br />

für die Unterbr<strong>in</strong>gung <strong>in</strong> den Erstaufnahmee<strong>in</strong>richtungen<br />

ist nur e<strong>in</strong> erster Schritt. Wichtig ist,<br />

dass die Standards auch transparent gemacht<br />

und kommuniziert werden. Da dies <strong>in</strong> den meisten<br />

Län<strong>der</strong>n nicht <strong>der</strong> Fall ist, können ke<strong>in</strong>e Aussagen<br />

zur menschenrechtlichen Qualität <strong>der</strong> Vorgaben<br />

getroffen werden. Die fehlende Transparenz von<br />

M<strong>in</strong>destanfor<strong>der</strong>ungen macht es für die Bewohner_<strong>in</strong>nen<br />

schwer, sich gegen die Verletzung <strong>der</strong><br />

Standards zur Wehr zu setzen.<br />

Die E<strong>in</strong>haltung dieser Vorgaben muss regelmäßig<br />

überprüft werden. Denn <strong>der</strong> Staat ist <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Pflicht, Menschenrechte nicht nur auf dem Papier<br />

zu gewähren, son<strong>der</strong>n auch <strong>der</strong>en tatsächliche<br />

Umsetzung zu gewährleisten <strong>–</strong> gerade wenn er<br />

die Erfüllung von Aufgaben an Private überträgt.<br />

So ist häufig das zuständige Landesm<strong>in</strong>isterium<br />

als oberste Aufsichtsbehörde für die Kontrolle <strong>der</strong><br />

vere<strong>in</strong>barten Standards <strong>in</strong> den Unterbr<strong>in</strong>gungse<strong>in</strong>richtungen<br />

zuständig. Dazu kommt die Überprüfung<br />

durch die zuständigen Fachbehörden, wie<br />

zum Beispiel Bau-, Gesundheits- o<strong>der</strong> Feuerschutzbehörden.<br />

In e<strong>in</strong>igen Län<strong>der</strong>n wurden darüber h<strong>in</strong>ausgehende<br />

Maßnahmen getroffen, um die E<strong>in</strong>haltung von Unterbr<strong>in</strong>gungsstandards<br />

regelmäßig zu überprüfen.<br />

Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen zum Beispiel hat sogenannte<br />

Mobile Kontrollgruppen e<strong>in</strong>gerichtet. Diese prüfen<br />

die Qualität <strong>der</strong> Betreuung und Unterbr<strong>in</strong>gung <strong>in</strong><br />

den Erstaufnahmee<strong>in</strong>richtungen. Sie haben die<br />

Möglichkeit, <strong>in</strong> je<strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung <strong>in</strong> regelmäßigen<br />

Abständen unangemeldete Kontrollbesuche<br />

durchzuführen.138 Als weiteres positives Beispiel<br />

sei an dieser Stelle <strong>der</strong> Heim-TÜV des sächsischen<br />

Auslän<strong>der</strong>beauftragten genannt. Bei diesem wird<br />

die menschenwürdige Unterbr<strong>in</strong>gung von Asylsuchenden<br />

anhand von Kriterien langfristig beobachtet.<br />

Während das Prüfverfahren <strong>in</strong> Sachsen bisher<br />

nur auf die Geme<strong>in</strong>schaftsunterkünfte angewandt<br />

wurde, sollen <strong>in</strong> Zukunft auch die Bed<strong>in</strong>gungen <strong>in</strong><br />

den Erstaufnahmee<strong>in</strong>richtungen überprüft werden.139<br />

3.1.2 Gesundheitsversorgung<br />

Vor dem H<strong>in</strong>tergrund <strong>der</strong> stark angestiegenen<br />

Flüchtl<strong>in</strong>gszahlen im Jahr <strong>2015</strong> hatten Län<strong>der</strong> und<br />

Kommunen große Schwierigkeiten, e<strong>in</strong>e adäquate<br />

Gesundheitsversorgung für geflüchtete Menschen<br />

sicherzustellen <strong>–</strong> dies betrifft nicht nur, aber auch<br />

Menschen, die <strong>in</strong> den Erstaufnahmee<strong>in</strong>richtungen<br />

untergebracht waren. Dabei wurden vonseiten<br />

<strong>der</strong> Behörden große Leistungen vollbracht <strong>–</strong> nicht<br />

137 Antwort <strong>der</strong> Staatskanzleien auf Fragebogen des Deutschen Instituts für Menschenrechte (Stand Mai <strong>2016</strong>).<br />

138 M<strong>in</strong>isterium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (<strong>2015</strong>), S. 3: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/<br />

Dokument/MMV16-2644.pdf (abgerufen am 06.10.<strong>2016</strong>).<br />

139 Siehe: Sächsischer Auslän<strong>der</strong>beauftragter (<strong>2016</strong>): http://sab.landtag.sachsen.de/de/themen/unterbr<strong>in</strong>gung-asylsuchende/<br />

unterbr<strong>in</strong>gung-asylsuchende-6772.cshtml (abgerufen am 06.10.<strong>2016</strong>).

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