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Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland Januar 2015 – Juni 2016

Menschenrechtsbericht_2016

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Menschenrechtslage Geflüchteter <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> 83<br />

<strong>–</strong> Prävention: zum Beispiel Informationen über<br />

und Ausbau von Beratungsangeboten, räumliche<br />

Standards<br />

<strong>–</strong> Intervention: zum Beispiel Ablaufpläne <strong>in</strong> Fällen<br />

von Gewalt<br />

<strong>–</strong> Schutz: zum Beispiel Trennung von Täter und<br />

Opfer durch schnelle Umverteilung207<br />

Bis Mitte <strong>2016</strong> war <strong>der</strong> Bereich Gewaltschutz für<br />

Flüchtl<strong>in</strong>ge nur wenig <strong>in</strong> Gesetzen, untergesetzlichen<br />

Normen o<strong>der</strong> normkonkretisierenden Vorgaben<br />

geregelt. In e<strong>in</strong>igen Län<strong>der</strong>n (zum Beispiel<br />

Baden-Württemberg, Bayern, Berl<strong>in</strong>) gibt es die<br />

Verpflichtung, <strong>in</strong> Unterkünften für Schutzsuchende<br />

nach Geschlecht getrennte abschließbare Sanitäranlagen<br />

vorzuhalten. In Leit- o<strong>der</strong> Richtl<strong>in</strong>ien zur<br />

Zuweisung o<strong>der</strong> Unterbr<strong>in</strong>gung <strong>in</strong> Sachsen-Anhalt<br />

und Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen ist geregelt, dass Frauen<br />

<strong>in</strong> Fällen von Gewalt umverteilt beziehungsweise<br />

aus <strong>der</strong> Verpflichtung, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaftsunterkunft<br />

zu wohnen, entlassen werden können.<br />

E<strong>in</strong>e Verpflichtung für Betreiber von Unterkünften,<br />

Gewaltschutzkonzepte vorzulegen, ist im Berichtszeitraum<br />

we<strong>der</strong> als Rahmenvorgabe im Aufenthalts-<br />

o<strong>der</strong> Asylgesetz noch <strong>in</strong> Landesgesetzen<br />

verankert worden.<br />

<strong>Entwicklung</strong> von Standards für den Betrieb<br />

von Unterkünften <strong>–</strong> Gewaltschutzkonzepte<br />

Statt e<strong>in</strong>er gesetzlichen Verankerung von Standards<br />

wurde <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnen Kommunen, Län<strong>der</strong>n<br />

und im Bund e<strong>in</strong>e Vielzahl an Vorgaben für den<br />

Umgang mit Gewalt <strong>in</strong> Unterkünften entwickelt.<br />

Die folgenden Beispiele ergaben sich aus e<strong>in</strong>er<br />

telefonischen Abfrage bei den entsprechenden<br />

Behörden. Vorgaben bei Gewalt <strong>in</strong> Unterkünften<br />

wurden <strong>in</strong> unterschiedlichster Form gemacht:<br />

<strong>in</strong> sogenannten Gewaltschutzkonzepten (zum<br />

Beispiel United Nations International Children’s<br />

Emergency Fund, UNICEF, <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit dem<br />

Bundesm<strong>in</strong>isterium für Familien, Senioren, Frauen<br />

und Jugend, BMFSFJ), <strong>in</strong> Standards als Annex zu<br />

Unterbr<strong>in</strong>gungskonzepten (zum Beispiel <strong>in</strong> Düsseldorf),<br />

im Kontext von Sicherheitsrahmenkonzepten<br />

(zum Beispiel <strong>in</strong> Sachsen) o<strong>der</strong> <strong>in</strong> Rahmenvorgaben<br />

für Betreiberverträge (zum Beispiel <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong>).<br />

E<strong>in</strong> starker Motor für die <strong>Entwicklung</strong> waren hier<br />

die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sowie<br />

die entsprechenden Verwaltungen auf Landesund<br />

Bundesebene. Entsprechend beziehen sich<br />

die Papiere ganz überwiegend auf Frauen und<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>, vere<strong>in</strong>zelt auf LSBTI-Personen. Sie adressieren<br />

die Erstaufnahmee<strong>in</strong>richtungen auf Landesebene208,<br />

im Schwerpunkt Geme<strong>in</strong>schaftsunterkünfte209<br />

o<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaftsunterkünfte unter<br />

beson<strong>der</strong>er Berücksichtigung von Großunterkünften<br />

o<strong>der</strong> Conta<strong>in</strong>ersiedlungen210.<br />

Mitte <strong>2016</strong> gaben e<strong>in</strong>ige Bundeslän<strong>der</strong> (Hamburg,<br />

Berl<strong>in</strong>, Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz, Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen, Bremen<br />

und Brandenburg) an, Gewaltschutzschutzkonzepte<br />

o<strong>der</strong> Leitl<strong>in</strong>ien beziehungsweise Handreichungen<br />

<strong>in</strong> Planung zu haben. Damit e<strong>in</strong>hergehend<br />

wurde <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel auch angegeben, Schulungen<br />

für das Personal bereitzustellen.211 E<strong>in</strong>ige Län<strong>der</strong><br />

haben <strong>in</strong> sehr unterschiedlichem Umfang<br />

zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. So hat<br />

Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen relativ früh mit e<strong>in</strong>er För<strong>der</strong>ung<br />

für <strong>2015</strong> <strong>in</strong> Höhe von 900.000 und für <strong>2016</strong> <strong>in</strong><br />

Höhe von 1,75 Millionen Euro die Frauenhilfestrukturen<br />

unterstützt. In an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n wurden Mittel<br />

von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen<br />

aufgestockt, <strong>der</strong> Ausbau von mobiler Beratung<br />

f<strong>in</strong>anziert, Koord<strong>in</strong>ierungsstellen e<strong>in</strong>gerichtet o<strong>der</strong><br />

Gel<strong>der</strong> für Sprachmittlung vorgehalten.<br />

Dort, wo die Konzepte o<strong>der</strong> Vorgaben Empfehlungscharakter<br />

haben o<strong>der</strong> ohne Anb<strong>in</strong>dung an<br />

die Verträge mit Betreibern entwickelt wurden,<br />

standen die Län<strong>der</strong> und Kommunen Mitte <strong>2016</strong><br />

207 Siehe dazu Rabe (<strong>2015</strong>).<br />

208 Zum Beispiel <strong>in</strong> Nie<strong>der</strong>sachen (Geme<strong>in</strong>sames Konzept des M<strong>in</strong>isteriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) und des<br />

M<strong>in</strong>isteriums für Inneres und Sport (MI) für den K<strong>in</strong><strong>der</strong>schutz und Gewaltschutz für Frauen <strong>in</strong> Aufnahmee<strong>in</strong>richtungen des Landes für<br />

Flüchtl<strong>in</strong>ge und Asylbegehrende).<br />

209 Zum Beispiel <strong>in</strong> Gießen (Konzept zur Gewaltprävention und zum Gewaltschutz von beson<strong>der</strong>s vulnerablen Gruppen <strong>in</strong> Unterkünften für<br />

Geflüchtete).<br />

210 Zum Beispiel <strong>in</strong> P<strong>in</strong>neberg (Gewaltschutzkonzept <strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>schaftsunterkünften <strong>–</strong> Betriebskonzept. Empfehlungen unter Berücksichtigung<br />

von möglichen ethnischen und religiösen Konflikten, geschlechtsspezifischer Gewalt gegenüber Frauen und K<strong>in</strong><strong>der</strong>n, sowie<br />

Sicherheitsbelangen von Anwohner_<strong>in</strong>nen).<br />

211 Antwort <strong>der</strong> Staatskanzleien auf Fragebogen des Deutschen Instituts für Menschenrechte (Stand Mai <strong>2016</strong>).

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