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Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland Januar 2015 – Juni 2016

Menschenrechtsbericht_2016

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Vorwort 5<br />

Die ausgewählten Themen können nur e<strong>in</strong>en<br />

Bruch teil dessen erfassen, was im Berichtszeitraum<br />

menschenrechtlich von Bedeutung war.<br />

Selbst ver ständ lich gab es viele weitere Themen,<br />

<strong>der</strong>en menschenrechtliche Analyse im Berichtszeitraum<br />

s<strong>in</strong>nvoll gewesen wäre. Das zeigen etwa die<br />

zahlreichen und vielfältigen Empfehlungen, die die<br />

Menschenrechtsgremien <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>ten Nationen<br />

und des Europarats <strong>in</strong> den vergangenen Jahren an<br />

<strong>Deutschland</strong> gerichtet haben. Auch im Themenschwerpunkt<br />

Flucht ist ke<strong>in</strong>e allumfassende Analyse<br />

möglich gewesen. Bestimmte Themenfel<strong>der</strong><br />

<strong>–</strong> wie zum Beispiel die Qualität <strong>der</strong> Asylverfahren <strong>–</strong><br />

mussten hier unberücksichtigt bleiben. Zudem<br />

sollten Doppelungen zu an<strong>der</strong>en Berichtsformaten<br />

weitgehend vermieden und Themen, zu denen das<br />

Institut erst kürzlich Monitor<strong>in</strong>g-Berichte veröffentlicht<br />

hat, nicht noch e<strong>in</strong>mal behandelt werden.<br />

Die Darstellung <strong>der</strong> <strong>Menschenrechtssituation</strong><br />

beruht auf verschiedenen Datenquellen. Teilweise<br />

wurden eigene qualitative Untersuchungen durchgeführt.<br />

Außerdem wurden öffentlich verfügbare<br />

Daten, Statistiken, Dokumente und Studien ausgewertet,<br />

darunter auch Drucksachen des Bundestags<br />

und aller 16 Län<strong>der</strong>parlamente. Darüber<br />

h<strong>in</strong>aus hat das Institut mithilfe e<strong>in</strong>es Fragebogens<br />

Daten bei den Regierungen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> erhoben.<br />

An dieser Stelle sei ausdrücklich den Staatskanzleien<br />

und e<strong>in</strong>zelnen M<strong>in</strong>isterien gedankt, die sich<br />

an <strong>der</strong> Beantwortung des Fragebogens beteiligt<br />

haben. Wir danken auch allen Interviewpartner_<strong>in</strong>nen,<br />

die uns während <strong>der</strong> Recherche für den Menschenrechtsbericht<br />

Auskunft gegeben haben.<br />

Künftig wird das Deutsche Institut für Menschenrechte<br />

dem Bundestag jährlich e<strong>in</strong>en Bericht über<br />

die <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> <strong>Menschenrechtssituation</strong> <strong>in</strong><br />

<strong>Deutschland</strong> vorlegen, <strong>der</strong> den Zeitraum vom 1. Juli<br />

bis zum 30. <strong>Juni</strong> des Folgejahres umfasst. Gleichzeitig<br />

soll über die Jahre e<strong>in</strong> Monitor<strong>in</strong>g aufgebaut<br />

werden. Somit sollen die <strong>Entwicklung</strong>en <strong>in</strong> den<br />

Themenfel<strong>der</strong>n, die <strong>der</strong> Bericht <strong>in</strong> den Vorjahren<br />

behandelt hat, regelmäßig betrachtet werden.<br />

Wir hoffen, dass <strong>der</strong> Bericht hilfreiche E<strong>in</strong>sichten<br />

<strong>in</strong> menschenrechtliche Handlungsbedarfe gibt und<br />

damit se<strong>in</strong>e Funktion erfüllt, die Politik <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

dar<strong>in</strong> zu unterstützen, die menschenrechtlichen<br />

Versprechen des Grundgesetzes für alle<br />

Menschen Wirklichkeit werden zu lassen.<br />

Berl<strong>in</strong>, im Dezember <strong>2016</strong><br />

Prof. Dr. Beate Rudolf<br />

Direktor<strong>in</strong><br />

Michael W<strong>in</strong>dfuhr<br />

Stellvertreten<strong>der</strong> Direktor<br />

H<strong>in</strong>tergrund<br />

Dies ist <strong>der</strong> erste Bericht über die <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> <strong>Menschenrechtssituation</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>, den das<br />

Deutsche Institut für Menschenrechte gemäß § 2 Abs. 5 DIMRG (Gesetz über die Rechtsstellung und<br />

Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 16.7.<strong>2015</strong>) dem Deutschen Bundestag<br />

vorlegt. Er erfasst den Zeitraum vom 1. <strong>Januar</strong> <strong>2015</strong> bis zum 30. <strong>Juni</strong> <strong>2016</strong> und wird anlässlich des<br />

<strong>in</strong>ternationalen Tags <strong>der</strong> Menschenrechte, dem 10. Dezember, überreicht.<br />

Die Menschenrechte bilden <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> den zentralen verb<strong>in</strong>dlichen Referenzrahmen für die<br />

politische Diskussion über die Gestaltung unseres Geme<strong>in</strong>wesens. Das gebietet das Grundgesetz,<br />

und das wird auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> politischen Wirklichkeit gelebt. Der Bundestag hat die E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>der</strong><br />

deutschen Politik <strong>in</strong> den menschenrechtlichen Rahmen weiter verstärkt, <strong>in</strong>dem er nunmehr von<br />

<strong>der</strong> unabhängigen Nationalen Menschenrechts<strong>in</strong>stitution e<strong>in</strong>en jährlichen Bericht über die <strong>Entwicklung</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Menschenrechtssituation</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> anfor<strong>der</strong>t und sich mit diesem ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzt.<br />

Das ist Ausdruck <strong>der</strong> Überzeugung, dass kont<strong>in</strong>uierliche Selbstkontrolle e<strong>in</strong> Gebot demokratischer<br />

Rechtsstaatlichkeit ist. Der Bericht des Instituts soll also dazu beitragen, dass die Menschenrechte<br />

aller Menschen hierzulande tatsächlich beachtet und verwirklicht werden. Dazu muss er beleuchten,<br />

welche Auswirkungen gesetzliche Regelungen, gerade auch <strong>in</strong> ihrer Anwendung, haben. Nur so lässt<br />

sich erkennen, wo gegebenenfalls Handlungsbedarf besteht. Deshalb sieht das Gesetz vor, dass <strong>der</strong><br />

Deutsche Bundestag zu dem Bericht des Instituts Stellung nehmen soll. Die menschenrechtliche<br />

Berichterstattung nach § 2 Abs. 5 DIMRG ist also Ausdruck e<strong>in</strong>er selbstkritischen Grundhaltung und<br />

damit des rechtsstaatlichen Selbstverständnisses unseres Parlaments.

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