Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland Januar 2015 – Juni 2016
Menschenrechtsbericht_2016
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Vorwort<br />
Vorwort<br />
Wir freuen uns, dem Deutschen Bundestag diesen<br />
ersten Bericht über die <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> <strong>Menschenrechtssituation</strong><br />
<strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> (1. <strong>Januar</strong><br />
<strong>2015</strong> - 30. <strong>Juni</strong> <strong>2016</strong>) vorlegen zu können.<br />
Mit <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung e<strong>in</strong>es jährlichen Berichts über<br />
die <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> <strong>Menschenrechtssituation</strong> <strong>in</strong><br />
<strong>Deutschland</strong> haben Bundestag und Bundesrat unterstrichen:<br />
Die Menschenrechte aller Menschen<br />
<strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> zu achten und zu verwirklichen,<br />
ist e<strong>in</strong>e dauerhafte und sich immer wie<strong>der</strong> neu<br />
stellende Aufgabe für alle Staatsgewalt. Deshalb<br />
verlangt das Grundgesetz, regelmäßig die menschenrechtlichen<br />
Auswirkungen von Gesetzen zu<br />
überprüfen und gegebenenfalls durch Gesetz o<strong>der</strong><br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verwaltungspraxis nachzusteuern.<br />
Zudem können durch politische und gesellschaftliche<br />
Verän<strong>der</strong>ungen, <strong>in</strong>ternationale und <strong>in</strong>nerstaatliche<br />
<strong>Entwicklung</strong>en sowie wissenschaftlichen und<br />
technischen Fortschritt neue Bedrohungen für<br />
die Menschenrechte entstehen. Diese müssen erkannt<br />
und Lösungen am Maßstab <strong>der</strong> Menschenrechte<br />
entwickelt werden. Zu beidem <strong>–</strong> menschenrechtliche<br />
Evaluierung von Gesetzen und Erkennen<br />
neuer menschenrechtlicher Gefährdungslagen<br />
als Grundlage für politische Gestaltung <strong>–</strong> soll <strong>der</strong><br />
vorliegende Bericht beitragen.<br />
Mit <strong>der</strong> Mandatierung des Deutschen Instituts für<br />
Menschenrechte haben Bundestag und Bundesrat<br />
die <strong>in</strong>ternationale E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung des Menschenrechts<br />
schutzes <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> bekräftigt. Als Nationale<br />
Menschenrechts<strong>in</strong>stitution <strong>Deutschland</strong>s gemäß<br />
den Pariser Pr<strong>in</strong>zipien <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>en Nationen<br />
hat das Institut die Aufgabe, e<strong>in</strong>e Brücke zwischen<br />
den nationalen und <strong>in</strong>ternationalen Menschenrechts<br />
garantien zu schlagen. Das entspricht auch<br />
<strong>der</strong> <strong>in</strong>ternatio nalen Offenheit des Grundgesetzes,<br />
wie sie <strong>in</strong> dem Bekenntnis zu den unverletzlichen<br />
und unveräußerlichen Menschenrechten (Art. 1<br />
Abs. 2 GG) zum Ausdruck kommt und <strong>in</strong> dem<br />
ver fas sungs rechtlichen Gebot, die Grundrechte<br />
des Grund gesetzes im Lichte <strong>der</strong> <strong>in</strong>ternationalen<br />
Menschen rechte auszulegen. Deshalb werden<br />
<strong>in</strong> diesem Bericht sowohl die <strong>in</strong>ternationalen<br />
Menschen rechts garan tien als auch die im Grundgesetz<br />
verankerten Grundrechte als Maßstab<br />
herangezogen.<br />
Die <strong>in</strong>ternationale E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung des Menschenrechtsschutzes<br />
<strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> schlägt sich ferner<br />
dar<strong>in</strong> nie<strong>der</strong>, dass über die <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> <strong>Menschenrechtssituation</strong><br />
<strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> s<strong>in</strong>nvoll nur<br />
berichtet werden kann, wenn zum e<strong>in</strong>en auch die<br />
Empfehlungen <strong>in</strong>ternationaler Menschenrechtsgremien<br />
erfasst werden, die die <strong>Menschenrechtssituation</strong><br />
<strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> aus <strong>der</strong> Perspektive des<br />
jeweiligen Menschenrechtsvertrages beleuchten,<br />
und zum an<strong>der</strong>en wichtige menschenrechtlichen<br />
<strong>Entwicklung</strong>en auf globaler Ebene, an denen<br />
<strong>Deutschland</strong> maßgeblich beteiligt war.<br />
Der vorgelegte Bericht erfasst den Zeitraum vom<br />
1. <strong>Januar</strong> <strong>2015</strong> bis zum 30. <strong>Juni</strong> <strong>2016</strong>. Er betrifft<br />
damit e<strong>in</strong>e außergewöhnliche Zeit: Im Jahr <strong>2015</strong><br />
flüchteten rund 890.000 Menschen nach <strong>Deutschland</strong>;<br />
e<strong>in</strong>e höhere Zahl an Schutzsuchenden gab<br />
es hierzulande zuletzt nach dem Ende des zweiten<br />
Weltkriegs. In e<strong>in</strong>er enormen Kraftanstrengung<br />
waren hun<strong>der</strong>ttausende Menschen auf allen<br />
Ebenen <strong>–</strong> <strong>in</strong> Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft<br />
und Unternehmen <strong>–</strong> bemüht, die Flüchtl<strong>in</strong>ge menschenwürdig<br />
aufzunehmen. Die Menschenrechte<br />
<strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> Schutz Suchenden zu wahren<br />
und zu schützen, stellt zweifellos e<strong>in</strong>e gewaltige<br />
menschenrechtliche Herausfor<strong>der</strong>ung dar, die den<br />
Berichtszeitraum prägte. Daher beschäftigt sich<br />
<strong>der</strong> Bericht im Schwerpunkt mit <strong>der</strong> Situation von<br />
geflüchteten Menschen <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>. Darüber<br />
h<strong>in</strong>aus befasst er sich mit zwei weiteren Themen:<br />
erstens dem Ausschluss bestimmter Menschen<br />
mit Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen vom Wahlrecht, da e<strong>in</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Demokratie zentrales Recht betroffen ist, und<br />
zweitens dem Spannungsfeld von Wirtschaft und<br />
Menschenrechten.