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Methoden zur richtlinienkonformen Bewertung der Zielerreichung ...

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<strong>Methoden</strong> <strong>zur</strong> <strong>richtlinienkonformen</strong> <strong>Bewertung</strong> <strong>der</strong> <strong>Zielerreichung</strong> gemäß Energieeffizienz- und<br />

Energiedienstleistungsrichtlinie 2006/32/EG – Bottom Up <strong>Methoden</strong><br />

17 Dokumentationserfor<strong>der</strong>nisse<br />

Die Richtlinie (2006/32/EG) sieht Überprüfungen <strong>der</strong> Energieeinsparungen durch Dritte vor<br />

(siehe Anhang IV 6. Überprüfung <strong>der</strong> Energieeinsparungen). Für diese Überprüfungen ist die<br />

Aufbewahrung von Belegen und Aufzeichnungen <strong>zur</strong> Dokumentation <strong>der</strong> Maßnahmenumsetzung<br />

und <strong>der</strong> Realisierung <strong>der</strong> Einsparungen erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Folgende Anfor<strong>der</strong>ungen gelten für Belege <strong>zur</strong> Dokumentation <strong>der</strong> Maßnahmenumsetzung<br />

und Aufzeichnung <strong>der</strong> Einsparungsabschätzung o<strong>der</strong> -erhebung:<br />

106<br />

� Belege und Aufzeichnungen müssen lesbar, identifizierbar und rückverfolgbar sein.<br />

� Belege und Aufzeichnungen können z. B. Rechnungen, Lieferbestätigungen, Beratungsberichte,<br />

Auswertungen aus dem Leitsystem, Kopien von Zählerständen, Aufzeichnungen<br />

über die Auslastung, den Produktmix, über Betriebsstillstände, Herstellerangaben,<br />

Lieferbestätigungen, Messergebnisse, Planungsrechnungen etc.<br />

sein.<br />

� Belege und Aufzeichnungen sind elektronisch o<strong>der</strong> als Hardcopy bis 2018 aufzubewahren.<br />

� Sofern die hier erfor<strong>der</strong>lichen Belege und Angaben bereits im Zuge eines För<strong>der</strong>ansuchens<br />

erbracht wurden, kann auch die Einreichdokumentation herangezogen<br />

werden. Es sind keine parallelen Belege o<strong>der</strong> Dokumente für den Nachweis <strong>der</strong><br />

Energieeinsparung im Zuge <strong>der</strong> Energieeffizienz- und Energiedienstleistungsrichtlinie<br />

notwendig.<br />

Im Folgenden werden die Dokumentationserfor<strong>der</strong>nisse für jede Bottom-Up Methode beispielhaft<br />

beschrieben.<br />

Beleuchtung<br />

Dokumentationserfor<strong>der</strong>nisse Defaultformel:<br />

� Belege, mit Hilfe <strong>der</strong>er die Verteilung/Installation effizienter Beleuchtungssysteme<br />

nachgewiesen werden kann, z. B. Kopie <strong>der</strong> Rechnung effizienter Beleuchtungssysteme,<br />

Lieferscheine inkl. Angabe <strong>der</strong> Typenbezeichnung, etc.<br />

Dokumentationserfor<strong>der</strong>nisse projektspezifische Formel:<br />

� Belege, mit Hilfe <strong>der</strong>er die angewandten Werte nachgewiesen werden können, z. B.<br />

Kopie <strong>der</strong> Rechnung effizienter Beleuchtungssysteme, Lieferscheine inkl. Angabe<br />

<strong>der</strong> Typenbezeichnung, Planungsunterlagen und/o<strong>der</strong> Energieverbrauchsaufzeichnungen,<br />

Leistungsaufzeichnungen, die einen Vergleich mit dem früheren<br />

Beleuchtungssysteme erlauben.<br />

Energieaudits für Betriebe<br />

� Verfassen eines Beratungsberichts (siehe dazu Abschnitt „Erstellung eines Beratungsberichts“)<br />

sowie eines Dokumentationsblatts für jede Maßnahme).

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