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Methoden zur richtlinienkonformen Bewertung der Zielerreichung ...

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<strong>Methoden</strong> <strong>zur</strong> <strong>richtlinienkonformen</strong> <strong>Bewertung</strong> <strong>der</strong> <strong>Zielerreichung</strong> gemäß Energieeffizienz- und<br />

Energiedienstleistungsrichtlinie 2006/32/EG – Bottom Up <strong>Methoden</strong><br />

Aufzeichnungsverpflichtung und Überprüfung <strong>der</strong> Energieeinsparung<br />

Die Richtlinie (2006/32/EG) sieht Überprüfungen <strong>der</strong> Energieeinsparungen durch Dritte vor.<br />

Zur Kontrolle <strong>der</strong> Umsetzung von Maßnahmen bzw. <strong>der</strong> <strong>Bewertung</strong> des Einsparpotenzials ist<br />

es wesentlich, die diesbezüglichen Aufzeichnungen aufzubewahren. Die Aufzeichnungen <strong>zur</strong><br />

Einsparungsabschätzung o<strong>der</strong> -erhebung müssen lesbar, identifizierbar und rückverfolgbar<br />

sein. Die Belege sind jedenfalls elektronisch o<strong>der</strong> als Hardcopy bis 2018 aufzubewahren.<br />

Aufzeichnungen können neben dem Beratungsbericht und dem Nachweis <strong>zur</strong> Umsetzung<br />

auch Belege <strong>zur</strong> Einsparungsabschätzung und -erhebung <strong>der</strong> Maßnahmen sein. Beispiele<br />

sind Kopien von Energieträger Rechnungen, Auswertungen aus dem Leitsystem, Kopien von<br />

Zählerständen, Aufzeichnungen über die Auslastung, den Produktmix, über Betriebsstillstände,<br />

Herstellerangaben, Lieferbestätigungen, Messergebnisse, Berechnungen...<br />

Überprüfung durch Dritte<br />

Die Überprüfung durch Dritte ist durch folgende Vorgangsweise zu ermöglichen: Bei <strong>der</strong><br />

Beauftragung zum Energieaudit durch die zu auditierende Firma, ist die Vertraulichkeit des<br />

Beratungsberichtes mit folgen<strong>der</strong> Ausnahme zu gewährleisten: „Im Zuge <strong>der</strong> Überprüfung<br />

durch öffentliche Stellen o<strong>der</strong> durch öffentliche Stellen beauftragte Dritte können aus dem<br />

Beratungsbericht die geplanten Maßnahmen und (falls relevant) die Nachweise <strong>zur</strong> Umsetzung<br />

<strong>der</strong> Maßnahmen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> gesamte anonymisierte Beratungsbericht eingesehen werden.“<br />

4.3 Empfehlungen <strong>zur</strong> Durchführung <strong>der</strong> Energieaudits<br />

Vorgehensweise<br />

Für die Durchführung von Energieaudits empfiehlt sich folgende Vorgangsweise (nach VDI<br />

3922):<br />

� Kontaktaufnahme<br />

26<br />

� Angebot und Auftrag<br />

� Erfassung des Ist-Zustandes (Prüfung, ob Datenmaterial ausreichend, sonst Messung<br />

veranlassen)<br />

� Darstellung und <strong>Bewertung</strong> des Ist-Zustandes<br />

� Vorschläge <strong>zur</strong> rationellen Energienutzung<br />

� Entwicklung von Gesamtkonzepten (inkl. Vergleich <strong>der</strong> vorgeschlagenen Alternativen)<br />

� <strong>Bewertung</strong> und Maßnahmenauswahl<br />

� Präsentation und Beratungsbericht<br />

� Umsetzung und Erfolgskontrolle<br />

Instrumente <strong>zur</strong> Energieauditierung beinhalten<br />

1. Information und Dokumentation technischer Belange

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