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Methoden zur richtlinienkonformen Bewertung der Zielerreichung ...

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<strong>Methoden</strong> <strong>zur</strong> <strong>richtlinienkonformen</strong> <strong>Bewertung</strong> <strong>der</strong> <strong>Zielerreichung</strong> gemäß Energieeffizienz- und<br />

Energiedienstleistungsrichtlinie 2006/32/EG – Bottom Up <strong>Methoden</strong><br />

32<br />

� Eine Beratung auf Qualitätsniveau 2 liegt vor, wenn die Beratung (1) direkt mit<br />

dem Kunden durchgeführt wird, (2) eine individuelle Verbrauchsanalyse enthält und<br />

(3) mindestens 30 Minuten dauert.<br />

� Eine Beratung auf Qualitätsniveau 3 liegt vor, wenn (1) die Beratung beim Kunden<br />

vor Ort durchgeführt wird, (2) ein individuelles Energiekonzept in einem Bericht<br />

erstellt wird und (3) länger als 60 Minuten dauert (z. B. Bau- und Sanierungsberatung,<br />

Thermographie) und (4) die Beratung von energieträger- und produktunabhängigen<br />

EnergieberaterInnen durchgeführt wird. Energieträger- und Produktunabhängigkeit<br />

von EnergieberaterInnen ist jedenfalls dann gegeben, wenn unternehmensexterne<br />

energieträger- und produktunabhängige Energieberater beauftragt<br />

werden.<br />

Tabelle 5-1 gibt einen Überblick über die Einsparungsfaktoren in Abhängigkeit von <strong>der</strong> Form<br />

<strong>der</strong> individuellen Energieberatung und den Qualitätsniveaus.<br />

Tabelle 5-1: Einsparungsfaktoren von unterschiedlichen Beratungsformen und Qualitätsniveaus<br />

Qualitätsniveau 1 Qualitätsniveau 2 Qualitätsniveau 3<br />

Vor-Ort-Energieberatung 1 % 3 %<br />

Stationäre Beratung 0,25 % 1 % 3 %<br />

Telefonische Beratung 0,25 % 1 %<br />

Internetgestützte Beratung 0,25 %<br />

Lebensdauer <strong>der</strong> Maßnahme<br />

Die Maßnahme „Energieberatung in privaten Haushalten“ berücksichtigt nicht die investiven<br />

Konsequenzen einer Energieberatung, son<strong>der</strong>n ausschließlich eine daraus resultierende<br />

Verhaltensän<strong>der</strong>ung. Aus vorhandenen Studien ist erkennbar, dass eine langfristige und<br />

nachhaltige Verhaltensän<strong>der</strong>ung bei <strong>der</strong> Kundin o<strong>der</strong> dem Kunden kaum durch Einmalmaßnahmen,<br />

son<strong>der</strong>n nur durch konstante Informationsflüsse möglich ist, etwa in <strong>der</strong> Form von<br />

Bildungsarbeit, Erziehung o<strong>der</strong> Schulungen (ifeu 2006). Die hier angenommene Lebensdauer<br />

entspricht dem Default-Wert nach CEN-Workshop Agreement. Wird eine Energieberatung<br />

regelmäßig „aufgefrischt“, z. B. über eine kommentierte Verbrauchsvisualisierung mit<br />

Schwachstellenanalyse und Maßnahmenvorschlägen, so kann die Lebensdauer verdoppelt<br />

d.h. auf 4 Jahre ausgedehnt werden.<br />

Qualifikationskriterien für EnergieberaterInnen<br />

Energieberatungen sind von qualifizierten EnergieberaterInnen durchzuführen. Als Qualifikation<br />

gilt <strong>der</strong> Nachweis energietechnischen Fachwissens, das durch erfolgreiche Absolvierung<br />

folgen<strong>der</strong> Ausbildungen o<strong>der</strong> Kurse nachgewiesen werden kann: HTL, Fachhochschulen im<br />

relevanten Bereich, Technische Universitäten, Europäischer Energiemanager (EUREM),<br />

Energieberater A-Kurs und F-Kurs, sowie Ausbildung in von den Bundeslän<strong>der</strong>n anerkannten<br />

Beratungsstellen. Die entsprechenden Kurse werden auf <strong>der</strong> Website<br />

www.monitoringstelle.at gelistet.

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