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Methoden zur richtlinienkonformen Bewertung der Zielerreichung ...

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Ubialt<br />

Ubineu<br />

m 2<br />

SANbi<br />

HWB-eingespart<br />

AZ SAN<br />

EEges<br />

HWB-eingespart<br />

U-Wert Bauteil i vor Sanierung<br />

U-Wert Bauteil i nach Sanierung<br />

m 2 <strong>der</strong> sanierten Fläche Bauteil i<br />

Thermisch verbesserte Gebäudehülle<br />

Differenz aus U-Wert Bauteil vor Sanierung und U-Wert Bauteil<br />

nach Sanierung multipliziert mit <strong>der</strong> Anzahl m 2 <strong>der</strong> sanierten<br />

Fläche<br />

Aufwandszahl <strong>zur</strong> Umrechnung von Nutzenergie auf Endenergie nach<br />

Sanierung (ohne Heizkesseltausch)<br />

Gesamte Endenergieeinsparung [kWh pro Jahr]<br />

Differenz aus U-Wert Bauteil 1 vor Sanierung und U-Wert Bauteil 1<br />

nach Sanierung multipliziert mit <strong>der</strong> Anzahl m 2 <strong>der</strong> sanierten<br />

Fläche<br />

rb<br />

Rebound Effekte, Erhöhung des Energieverbrauchs durch geringere<br />

Kosten des Energieservice (= 1)<br />

so Spill over Effekte = Multiplikatoreffekte (= 1)<br />

cz Sicherheitszu-/-abschlag (= 1)<br />

Lebensdauer <strong>der</strong> Maßnahme<br />

Die Maßnahme „thermische Verbesserung <strong>der</strong> Gebäudehülle“ setzt sich aus folgenden<br />

Maßnahmen zusammen: Wärmedämmung <strong>der</strong> Gebäudehülle, Fenster / Verglasung, Lüftungssysteme<br />

mit Wärmerückgewinnung.<br />

Laut Final CWA Draft (CEN WS 27) sind die Lebensdauern dieser Maßnahmen wie folgt<br />

anzusetzen:<br />

� Wärmedämmung <strong>der</strong> Gebäudehülle: >25 Jahre<br />

� Fenster / Verglasung: 24 Jahre<br />

Die Lebensdauer <strong>der</strong> Maßnahme „thermische Verbesserung <strong>der</strong> Gebäudehülle“ wird daher<br />

mit 25 Jahren vorgeschlagen.<br />

In weiterer Folge wird eine zusätzliche Formel <strong>zur</strong> Verfügung gestellt, die eine Abschätzung<br />

<strong>der</strong> Einsparungen einer Sanierungsmaßnahme mit Hilfe des Endenergieverbrauchs für die<br />

Raumwärmebereitstellung des Gebäudes bzw. <strong>der</strong> Wohnung erlaubt.<br />

7.4 Thermisch verbesserte Gebäudehülle bei <strong>der</strong> Errichtung von<br />

Nicht-Wohngebäude<br />

Maßnahmenbeschreibung<br />

Die Gebäudehülle bei Neubauten im Nicht-Wohngebäudebereich wird energetisch hochwertiger<br />

realisiert als laut gelten<strong>der</strong> Bauordnung. Aufgrund <strong>der</strong> besseren Wärmedämmung kann<br />

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