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Band II - Dezernat III

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Produkt 05.03.02<br />

Aufgaben des Schwerbehindertenrechts<br />

Erläuterungen:<br />

Die Aufgabe des Schwerbehindertenrechts wurde zum 01.01.2008 kommunalisiert. Mit dieser Kommunalisierung wurden die Beamten<br />

auf die kommunalen Körperschaften übergeleitet, wohingegen die Tarifbeschäftigten Bedienstete des Landes geblieben sind.<br />

Entsprechend dem Konnexitätsprinzip wurde mit Übernahme der Aufgaben ein Belastungsausgleich vom Land gewährt. Aufgrund<br />

einer Verfassungsbeschwerde wurden die Pauschalbeträge für Personal- und Sachkosten angehoben, waren jedoch immer noch<br />

nicht kostendeckend.<br />

Aufgrund der Ergebnisse der weiteren Evaluation 2014 wurden Anpassungen des Belastungsausgleiches (Reduzierung<br />

des Stellensolls mit der Folge von Kürzungen der Einnahmen aus dem Belastungsausgleich) und der Beweiserhebungspauschale<br />

(Erhöhung der Fallpauschale) vom Land vorgenommen. Die zugewiesene Personalstärke war bis jetzt stets unzureichend. Durch<br />

die Vorgabe des Stellensolls durch das Land wird die Personalsituation nochmals verschärft (erh. Personalmangel), so<br />

dass die StädteRegion zur Aufrechterhaltung der Aufgabe gezwungen ist, weiteres, zusätzliches städteregionales Personal einzusetzen<br />

(s. weitere Erläuterungen bei E/413100).<br />

Im Rahmen des Belastungsausgleiches wurde der Personalbedarf turnusgemäß zum 01.01.2017 für alle Kommunen überprüft.<br />

Hierbei wurde festgestellt, dass der landesbezogene Personalbedarf gegenüber der Evaluation 2014 unverändert blieb. Aufgrund<br />

einer Veränderung bei der interkommunalen Verteilung des Personalbedarfs wurde jedoch der Anteil des Personalbedarfs der<br />

StädteRegion Aachen minimal angehoben.<br />

Darüber hinaus ergab die Evaluation, dass die übertragenen Aufgaben vorläufig auch weiterhin als Pflichtaufgabe zur Erfüllung<br />

nach Weisung wahrzunehmen sind.<br />

Durch die dritte Verordnung zur Änderung der Schwerbehindertenausweisverordnung vom 07.06.2012 wurde gesetzlich festgelegt,<br />

dass ab dem 01.01.2013 der Schwerbehindertenausweis auch als Identifikationskarte (Scheckkartenformat) ausgestellt werden<br />

kann. Ab dem 01.01.2015 ist der Ausweis nur noch in dieser Form auszustellen.<br />

Ab Januar 2012 wurde der bis dahin dem A 57 zugeordnete ärztliche Dienst dem Gesundheitsamt (A 53) zugeordnet. Das hatte<br />

zur Folge, dass für die beiden Beamtinnen sowohl die Personalkosten als auch deren Anteil an den vom Land erstatteten<br />

Pauschalbeträgen i.R. des Belastungsausgleichs im Budget des A 53 abzubilden sind (s. weitere Erläuterungen bei A/581900).<br />

Zu E/413100 "Allgemeine Zuweisungen vom Land (Belastungsausgleich)":<br />

Die Pauschalen des Belastungsausgleiches wurden den tariflichen Personalkostensteigerungen angepasst. Das optimierte<br />

Stellensoll wurde vom Land durch die Evaluation 2014 verringert und durch die Evaluation 2017 leicht angehoben. Aufgrund des<br />

Ausscheidens von Mitarbeitern bzw. Landesbeschäftigten und Stundenreduzierungen steigt die jährliche Nachersatzpauschale, die<br />

das Land gewährt. Die Beweiserhebungspauschale wurde pro Fall von 56,00 € auf 63,50 € erhöht.<br />

Zu A/431100 "Verwaltungsgebühren":<br />

Aufgrund der Gebührensatzung der StädteRegion Aachen werden für die Erstellung von Kopien und Zweitschriften Verwaltungsgebühren<br />

erhoben.<br />

Zu A/500001 "Personalaufwendungen":<br />

Durch Ausscheiden und Umsetzungen von Mitarbeitern konnte in den letzten Jahren eine erhebliche Personalkostenreduzierung<br />

erzielt werden. Aufgrund freiwerdender Stellen von Landesbeschäftigten und städteregionalem Personal (Eintritt in den Ruhestand)<br />

müssen zur Aufrechterhaltung der Aufgabe Nachbesetzungen erfolgen. Da bei Ausscheiden eines Landesbeschäftigten durch das<br />

Land eine Nachersatzpauschale gezahlt werden muss, sind diese Personalkosten jedoch bisher refinanziert. Der Städteregionsausschuss<br />

hat in seiner Sitzung am 29.11.2018 grundsätzlich den bedarfsorientierten Nach- und Neubesetzungen aufgrund des Ausscheidens<br />

von Landesbeschäftigten, der entsprechenden Erhöhung der Personalkostenaufwendungen, der Anpassung der<br />

Basisansätze sowie den erforderlichen Stelleneinrichtungen zugestimmt.<br />

Zu A/543150 "Sachverständigen- und Gerichtskosten":<br />

Das 2. Kostenmodernisierungsgesetz ist im August 2013 in Kraft getreten.<br />

Mit den Veränderungen ging aufgrund von Anhebungen der Gebühren und neuer Rechtsauslegung eine Kostensteigerung für die<br />

Kommunen einher. Aufgrund rückläufiger Fallzahlen kann aber der Ansatz für die Sachverständigen- und Gerichtskosten<br />

reduziert werden.<br />

Zu A/543190 "Vordrucke, Siegel, Plaketten etc. (Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat)":<br />

Der Umfang setzt sich aus neu auszustellenden Ausweisen aus laufenden Verfahren und dem Austausch von alten Ausweisen<br />

zusammen. Auf Wunsch des Antragstellers ist in jedem Fall der alte Ausweis, unabhängig von seiner Gültigkeitsdauer,<br />

gegen den Ausweis im neuen Format auszutauschen. Das neue Ausschreibungsverfahren hat ergeben, dass eine neue Firma<br />

mit der Erstellung u. Versand des neuen Schwerbehindertenausweises beauftragt wird. Die Verträge sind jedoch noch nicht<br />

abgeschlossen. Der neue Preis für die Erstellung der Ausweise soll aber in etwa mit dem derzeitigen Preis übereinstimmen.<br />

Zu A/581900 "Aufwendungen aus ILV mit dem A 53 (ärztlicher Dienst):<br />

Der Anteil des ärztlichen Dienstes am Belastungsausgleich wurde herausgerechnet.<br />

Zu A/545821 "IT-Fachanwendungen (lfd. Kosten)":<br />

Die veranschlagten Haushaltsmittel werden benötigt für folgende Fachanwendungen: 2019<br />

• Wartungsvertrag für 1 Scanner und Wartungskosten Scanlizenzen 8.770 €<br />

(9 St. Scan-Lizenzen OS und 2 St. OS_Capture-Lizenzen)<br />

• uCloud Produktkosten<br />

Zu A/545831 "IT-Fachanwendungen (Projekte)": 2019<br />

• Neuanschaffung/Austausch von Arbeitsplatzscannern und Lichtbildscannern 5.200 €

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