Band II - Dezernat III
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Produkt 07.01.01<br />
Öffentlicher Gesundheitsdienst<br />
Zu A/501900 "Gehalt sonstige Beschäftigte":<br />
Entgelte für Praktikanten aus allen Bereichen des Gesundheitsamtes, auch für Langzeitpraktikanten und für Dienstleistungen, die von<br />
den Verbänden vertretungsweise erbracht werden, wenn Personal der StädteRegion langfristig ausfällt.<br />
Zu A/523200 "Kostenerstattungen an Gemeinden/Gemeindeverbände":<br />
Mit Beschluss des Städteregionsausschusses vom 27.03.2014 wurde der Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der<br />
Stadt Köln über die Durchführung der Prüfungsverfahren im Heilpraktikerwesen zugestimmt. Der Haushaltsansatz berücksichtigt die auf<br />
der Grundlage dieser Vereinbarung zu leistenden Zahlungen. Die Veranschlagung erfolgte bis 2017 beim SK A/544007.<br />
Zu A/531703 "Zuschüsse i.R. der Sexualberatung, der Familienplanung und Hilfen für Schwangere und junge Mütter":<br />
Die Förderung basiert auf den zum 01.01.2018 abgeschlossenen Leistungsverträgen zwischen den Trägern und der StädteRegion<br />
Aachen. Laufzeit bis 31.12.2021, jährliche Anpassungsmöglichkeit bis zur Höhe der Orientierungsdaten des Landes.<br />
Zu A/531704 "Zuschüsse zur Krebsberatung":<br />
Die Förderung basiert auf den zum 01.01.2017 neu abgeschlossenen Leistungsverträgen zwischen den Trägern und der StädteRegion<br />
Aachen. Laufzeit 5 Jahre, jährliche Anpassungsmöglichkeit bis zur Höhe der Orientierungsdaten des Landes.<br />
Zu A/531705 "Zuschüsse für sozialpsychiatrische Zentren":<br />
Die Förderung erfolgt derzeit für insgesamt 5 Kontaktstellen (2 in Aachen, je 1 in Alsdorf, Eschweiler und Stolberg) in der Trägerschaft<br />
von 3 verschiedenen Trägern. Sie basiert auf den zum 01.01.2018 abgeschlossenen Leistungsverträgen zwischen den Trägern<br />
und der StädteRegion Aachen. Laufzeit bis 31.12.2021, jährliche Anpassungsmöglichkeit bis zur Höhe der Orientierungsdaten des<br />
Landes.<br />
Zu A/531706 "Sonstige Zuschüsse im Rahmen der Gesundheitsfürsorge":<br />
Bei der Förderung handelt es sich um freiwillige Zuschüsse auf der Basis von Leistungsbescheiden.<br />
Zu A/531707 "Zuschüsse für die Drogen- und Suchtberatung":<br />
Die Förderung basiert auf den zum 01.01.2017 neu abgeschlossenen Leistungsverträgen zwischen den Trägern und der<br />
StädteRegion Aachen. Laufzeit 5 Jahre, jährliche Anpassungsmöglichkeiten bis zur Höhe der Orientierungsdaten des Landes.<br />
Darüber hinaus ist in diesem Sachkonto die Weiterleitung der pauschalierten Landeszuweisungen für die Suchthilfe berücksichtigt<br />
(312.200 €). Diese Zuweisungen werden beim SK E/414100 vereinnahmt.<br />
Zu A/531716 "Zuwendungen im Rahmen der AIDS-Hilfe":<br />
Die Förderung basiert auf dem 01.01.2017 neu abgeschlossenen Leistungsvertrag zwischen dem Träger und der StädteRegion.<br />
Laufzeit 5 Jahre, jährliche Anpassungsmöglichkeit bis zur Höhe der Orientierungsdaten des Landes.<br />
Darüber hinaus werden aus diesem Sachkonto die pauschalierten Landeszuweisungen in Höhe von 100.200 € an die AIDS-Hilfe weitergeleitet.<br />
Diese Zuwendungen werden bei SK E/414100 vereinnahmt.<br />
Zu A/531731 "Zuschuss an Verbände für Gesundheitsdienst":<br />
Bei der Förderung handelt es sich um freiwillige Zuschüsse auf der Basis eines Leistungsbescheides.<br />
Zu A/531736 "Aufwendungen Psychiatriekoordinator":<br />
Der SRT hat in seiner Sitzung am 12.12.2013 im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2014 für den Zweck<br />
"Aufwendungen Psychiatriekoordinator" Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 € bereitgestellt.<br />
Zu A/531813 "Förderung der Hospizarbeit":<br />
Der Haushaltsansatz wurde zum Haushaltsjahr 2019 vom A 54 in das Budget des A 53 verlagert. Ab Haushaltsjahr 2021 erfolgt eine<br />
Erhöhung um 3.000 € auf 21.000 € (Beschluss des SRA vom 07.12.2017).<br />
Zu A/533101 "Aufwendungen der ambulanten Sprachheilfürsorge":<br />
Aus diesem Sachkonto werden die Honorare an Logopädinnen/Logopäden, die im Rahmen der Sprachheilambulanz tätig sind, gezahlt.<br />
Die Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten. Die Einnahmen werden beim SK E/448403 veranschlagt.<br />
Zu A/533131 "Förderung des Netzwerkes Palliative Versorgung":<br />
Der Haushaltsansatz wurde zum Haushaltsjahr 2019 vom A 54 in das Budget des A 53 verlagert.<br />
Zu A/542203 "Parkplatzmiete für das Dienstfahrzeug des A 53":<br />
Die Mietkosten des Parkplatzes für das Dienstfahrzeug des A 53 wurden zum Haushaltsjahr 2018 in das Budget des A 53 verlagert.<br />
Zu A/543110 "Bürobedarf einschl. Vervielfältigungen":<br />
Erhöhung des Ansatzes aufgrund Verlagerung von Sachkosten aus dem SK A/543950.<br />
Zu A/543916 "Geschäftsaufwendungen Gutachterwesen":<br />
Der Haushaltsansatz umfasst die Kosten für externe Untersuchungen wie Röntgen- und Laboruntersuchungen sowie<br />
Untersuchungen im Infektions- und Umweltschutz.<br />
Zu A/543950 "Sach- und Mietkosten Projekt Südkreis-Psychiatrische Versorgung":<br />
Das Projekt "Südkreis" ist eine Kooperation aller im Südkreis an der psychiatrischen Versorgung beteiligten Träger. Auf dem Sachkonto<br />
werden seit dem Haushaltsjahr 2017 lediglich noch die für das Projekt anfallenden Sachkosten gebucht. Ab dem Haushaltsjahr<br />
2019 werden diese über die SK A/549990 "Andere weitere ordentliche Aufwendungen" und A/543110 "Bürobedarf einschl. Vervielfältigungen"<br />
abgewickelt.<br />
Zu A/543951 "Sachkosten AKIS":<br />
Seit dem 15.08.2007 betreibt der Kreis Aachen/die StädteRegion im Gesundheitshaus in Eschweiler ein "Selbsthilfebüro" in Kooperation<br />
mit der Aachener Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (AKIS). Am 28.05.2009 stimmte der Kreistag, vorbehaltlich der<br />
Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen, der unbefristeten Weiterführung des Selbsthilfebüros zu. Die Zuschüsse<br />
werden bei E/448403 vereinnahmt. Die Sachkosten werden ab 2018 über das SK A/543110 "Bürobedarf einschl. Vervielfältigungen"<br />
abgewickelt.<br />
Zu A/543958 "Sachkosten für Frühwarnsystem (Kindeswohlgefährdung) und Familienhebammendienst":<br />
Im Ansatz sind 10.000 € für die bisherigen "frühen Hilfen" (KT 13.12.2007) und die Aufwendungen für den Familienhebammendienst<br />
(8.000 € für Fortbildungen und 7.000 € für Sachkosten), enthalten. Die Kosten für den Familienhebammendienst werden durch die<br />
beteiligten Jugendämter vollständig erstattet (vgl. E/448200).