Band II - Dezernat III
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Produkt 07.01.01<br />
Öffentlicher Gesundheitsdienst<br />
Bewirtschaftungsregeln<br />
Für den Teilergebnis- und<br />
Teilfinanzplan:<br />
1. Innerhalb des Produktes werden alle Aufwendungen - mit Ausnahme der Personalaufwendungen,<br />
der Aufwendungen aus Abschreibungen und ILV (interne Leistungsverrechnungen)<br />
sowie der dezentralen IT-Aufwendungen (SK 545821, 545831 u.<br />
543165) - gemäß § 21 (1) GemHVO zu einem Budget zusammengefasst.<br />
Das Gleiche gilt für die entsprechenden Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit.<br />
2. Innerhalb des Produktes werden alle Auszahlungen aus Investitions- und<br />
Finanzierungstätigkeit gemäß § 21 (1) GemHVO mit Ausnahme von SK 011002,<br />
011008 und 081115 zu einem Budget zusammengefasst.<br />
3. Mehrerträge/Mehreinzahlungen berechtigen gemäß § 21 (2) GemHVO wie folgt<br />
zu entsprechenden Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen:<br />
414100 und 448403<br />
448100 und 456100<br />
456500<br />
549905 und 549990<br />
543990<br />
525120, 543160 und 081110<br />
Personelle Ausstattung<br />
Zahl der Stellen<br />
2019 2018<br />
tatsächlich besetzt<br />
2017<br />
Stellenanteile insgesamt *) 97,000 97,000<br />
davon<br />
Beamte 11,000 13,000<br />
tariflich Beschäftigte 86,000 84,000<br />
*) enthalten ist der Flüchtlingsmehrbedarf gem. SRT-Beschluss vom 22.10.2015<br />
Erläuterungen:<br />
Zu E/414100 "Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke vom Land":<br />
Insgesamt werden an pauschalierten Landeszuweisungen 463.600 € (für den Suchtbereich 363.400 € und für den AIDS-Bereich<br />
100.200€) vereinnahmt und an die Träger weitergeleitet. Der Aufwand ist bei den SK A /531707 und A/531716 veranschlagt.<br />
Zu E/431100 "Verwaltungsgebühren":<br />
Einnahmen aus gebührenpflichtigen Amtshandlungen und aus der Vereinbarung mit dem Jobcenter für die Erstellung von Erwerbsfähigkeitsgutachten.<br />
Zu E/431110 "Verwaltungsgebühren (mehrwertsteuerpflichtig)":<br />
Aufgrund eines EuGH-Urteils ist in der Regel keine Mehrwertsteuer zu erheben. Der Mehrwertsteuer unterliegen nur noch Haftfähigkeitsuntersuchungen<br />
und Untersuchungen des Personals öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber.<br />
Zu E/448100 "Erstattungen vom Land":<br />
Pauschale Zuwendungen (pro Prüfling 50,00 €) des Landes zu den Personal- und Sachkosten für Prüfungen in den Berufen des<br />
Gesundheitswesens.<br />
Der Aufwand für die Prüfungen wird beim SK A/544007 "Aufwendungen für Prüfertätigkeiten" veranschlagt.<br />
Auf die Erstattung von Personalkosten im Suchtbereich entfallen 25.600 €.<br />
Zu E/448200 "Erstattungen von Gemeinden/Gemeindeverbänden":<br />
Für den Familienhebammendienst erstatten die beteiligten Jugendämter die Personal- und Sachkosten in Höhe von<br />
103.500,00 €.<br />
Die Aufwendungen sind bei den SK A/500001 und A/543958 erfasst.<br />
Zu E/448403 "Kostenerstattungen, -umlagen von gesetzlich Sozialversicherungen":<br />
Die Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten der ambulanten Sprachheilfürsorge (KT-Beschluss vom<br />
12.03.1987). Die Aufwendungen für die ambulante Sprachheilfürsorge sind beim SK A/533101 erfasst.<br />
Die Personalkosten für 10 Prophylaxeberaterinnen und für eine 0,2 Arztstelle des Arbeitskreises Zahngesundheit<br />
werden durch die Krankenkassen in voller Höhe erstattet (in 2017 ca. 280.000 €).<br />
Darüber hinaus erfolgen hier die Veranschlagung der Erstattung der Krankenkassen für Mutterschaftszeiten sowie der Fördermittel<br />
der Krankenkassen für die Aachener Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (AKIS).<br />
Zu E/456901 "Ablieferungen von Aufsichtsratsvergütungen u.a. Nebentätigkeiten":<br />
Die Ärzte des Gesundheitsamtes liefern nach der Nebentätigkeitsverordnung 20% der Einnahmen aus Nebentätigkeiten (Untersuchungen,<br />
Gutachten) an die StädteRegion ab.<br />
Zu E/481900 "Erstattungen aus ILV (ärztlicher Dienst)":<br />
Intene Leistungsverrechnung für den ärztlichen Dienst des A 57.<br />
92,500<br />
12,000<br />
80,500