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Band II - Dezernat III

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Produkt 07.01.01<br />

Öffentlicher Gesundheitsdienst<br />

Bewirtschaftungsregeln<br />

Für den Teilergebnis- und<br />

Teilfinanzplan:<br />

1. Innerhalb des Produktes werden alle Aufwendungen - mit Ausnahme der Personalaufwendungen,<br />

der Aufwendungen aus Abschreibungen und ILV (interne Leistungsverrechnungen)<br />

sowie der dezentralen IT-Aufwendungen (SK 545821, 545831 u.<br />

543165) - gemäß § 21 (1) GemHVO zu einem Budget zusammengefasst.<br />

Das Gleiche gilt für die entsprechenden Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit.<br />

2. Innerhalb des Produktes werden alle Auszahlungen aus Investitions- und<br />

Finanzierungstätigkeit gemäß § 21 (1) GemHVO mit Ausnahme von SK 011002,<br />

011008 und 081115 zu einem Budget zusammengefasst.<br />

3. Mehrerträge/Mehreinzahlungen berechtigen gemäß § 21 (2) GemHVO wie folgt<br />

zu entsprechenden Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen:<br />

414100 und 448403<br />

448100 und 456100<br />

456500<br />

549905 und 549990<br />

543990<br />

525120, 543160 und 081110<br />

Personelle Ausstattung<br />

Zahl der Stellen<br />

2019 2018<br />

tatsächlich besetzt<br />

2017<br />

Stellenanteile insgesamt *) 97,000 97,000<br />

davon<br />

Beamte 11,000 13,000<br />

tariflich Beschäftigte 86,000 84,000<br />

*) enthalten ist der Flüchtlingsmehrbedarf gem. SRT-Beschluss vom 22.10.2015<br />

Erläuterungen:<br />

Zu E/414100 "Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke vom Land":<br />

Insgesamt werden an pauschalierten Landeszuweisungen 463.600 € (für den Suchtbereich 363.400 € und für den AIDS-Bereich<br />

100.200€) vereinnahmt und an die Träger weitergeleitet. Der Aufwand ist bei den SK A /531707 und A/531716 veranschlagt.<br />

Zu E/431100 "Verwaltungsgebühren":<br />

Einnahmen aus gebührenpflichtigen Amtshandlungen und aus der Vereinbarung mit dem Jobcenter für die Erstellung von Erwerbsfähigkeitsgutachten.<br />

Zu E/431110 "Verwaltungsgebühren (mehrwertsteuerpflichtig)":<br />

Aufgrund eines EuGH-Urteils ist in der Regel keine Mehrwertsteuer zu erheben. Der Mehrwertsteuer unterliegen nur noch Haftfähigkeitsuntersuchungen<br />

und Untersuchungen des Personals öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber.<br />

Zu E/448100 "Erstattungen vom Land":<br />

Pauschale Zuwendungen (pro Prüfling 50,00 €) des Landes zu den Personal- und Sachkosten für Prüfungen in den Berufen des<br />

Gesundheitswesens.<br />

Der Aufwand für die Prüfungen wird beim SK A/544007 "Aufwendungen für Prüfertätigkeiten" veranschlagt.<br />

Auf die Erstattung von Personalkosten im Suchtbereich entfallen 25.600 €.<br />

Zu E/448200 "Erstattungen von Gemeinden/Gemeindeverbänden":<br />

Für den Familienhebammendienst erstatten die beteiligten Jugendämter die Personal- und Sachkosten in Höhe von<br />

103.500,00 €.<br />

Die Aufwendungen sind bei den SK A/500001 und A/543958 erfasst.<br />

Zu E/448403 "Kostenerstattungen, -umlagen von gesetzlich Sozialversicherungen":<br />

Die Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten der ambulanten Sprachheilfürsorge (KT-Beschluss vom<br />

12.03.1987). Die Aufwendungen für die ambulante Sprachheilfürsorge sind beim SK A/533101 erfasst.<br />

Die Personalkosten für 10 Prophylaxeberaterinnen und für eine 0,2 Arztstelle des Arbeitskreises Zahngesundheit<br />

werden durch die Krankenkassen in voller Höhe erstattet (in 2017 ca. 280.000 €).<br />

Darüber hinaus erfolgen hier die Veranschlagung der Erstattung der Krankenkassen für Mutterschaftszeiten sowie der Fördermittel<br />

der Krankenkassen für die Aachener Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (AKIS).<br />

Zu E/456901 "Ablieferungen von Aufsichtsratsvergütungen u.a. Nebentätigkeiten":<br />

Die Ärzte des Gesundheitsamtes liefern nach der Nebentätigkeitsverordnung 20% der Einnahmen aus Nebentätigkeiten (Untersuchungen,<br />

Gutachten) an die StädteRegion ab.<br />

Zu E/481900 "Erstattungen aus ILV (ärztlicher Dienst)":<br />

Intene Leistungsverrechnung für den ärztlichen Dienst des A 57.<br />

92,500<br />

12,000<br />

80,500

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