Band II - Dezernat III
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Produkt 05.03.03<br />
Sonstige soziale Leistungen<br />
Erläuterungen:<br />
Zu E/449104: "Erst. d. Bundes Bildung/Teilhabe Empf. Kinderzuschlag"<br />
und E/449105: "Erst. d. Bundes Bildung/Teilhabe Wohngeldempfänger"<br />
und A/533812: "Leistungen Bildung/Teilhabe Empfänger Kinderzuschlag"<br />
und A/533813: "Leistungen Bildung/Teilhabe für Wohngeldempfänger"<br />
Die Leistungen und Verwaltungskosten der Bildung und Teilhabe nach dem BKGG werden durch eine Bundeserstattung gegenfinanziert.<br />
Die bisherige Aufteilung nach Empfängern Kinderzuschlag und Wohngeldempfänger ist nicht mehr erforderlich. Deshalb werden die<br />
Bundeserstattung und die Leistungsaufwendungen in den SK 449106 und 533811 zusammen gefasst.<br />
● Leistungen Bildung und Teilhabe (Wohngeld und Kinderzuschlag)<br />
Erstattung der Aufwendungen nach einem<br />
kommunalspezifischen Schlüssel<br />
nach § 6a Abs. 1 Satz 2 AG-SGB <strong>II</strong> NRW<br />
● Verwaltungskosten § 6b BKGG 0,20%