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Band II - Dezernat III

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Produkt 05.03.03<br />

Sonstige soziale Leistungen<br />

Erläuterungen:<br />

Zu E/449104: "Erst. d. Bundes Bildung/Teilhabe Empf. Kinderzuschlag"<br />

und E/449105: "Erst. d. Bundes Bildung/Teilhabe Wohngeldempfänger"<br />

und A/533812: "Leistungen Bildung/Teilhabe Empfänger Kinderzuschlag"<br />

und A/533813: "Leistungen Bildung/Teilhabe für Wohngeldempfänger"<br />

Die Leistungen und Verwaltungskosten der Bildung und Teilhabe nach dem BKGG werden durch eine Bundeserstattung gegenfinanziert.<br />

Die bisherige Aufteilung nach Empfängern Kinderzuschlag und Wohngeldempfänger ist nicht mehr erforderlich. Deshalb werden die<br />

Bundeserstattung und die Leistungsaufwendungen in den SK 449106 und 533811 zusammen gefasst.<br />

● Leistungen Bildung und Teilhabe (Wohngeld und Kinderzuschlag)<br />

Erstattung der Aufwendungen nach einem<br />

kommunalspezifischen Schlüssel<br />

nach § 6a Abs. 1 Satz 2 AG-SGB <strong>II</strong> NRW<br />

● Verwaltungskosten § 6b BKGG 0,20%

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