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Band II - Dezernat III

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Produkt 05.02.01<br />

Grundsicherung nach dem SGB <strong>II</strong><br />

Produkt/Teilprodukt/Sachkonto<br />

Bezeichnung<br />

Erstattungsquote<br />

05.02.01 Grundsicherung nach dem SGB <strong>II</strong><br />

950310 Leistungen für Unterkunft und Heizung<br />

E/449111 Leistungsbeteiligung des Bundes bei Leistungen für Unterkunft<br />

und Heizung nach § 22 SGB <strong>II</strong><br />

E/449111 u. A/546101 Warmwasser<br />

Zwischensumme<br />

05.02.01 Grundsicherung nach dem SGB <strong>II</strong><br />

950301 Verwaltung der gemeinsamen Einrichtung<br />

E/449103 u. A/545411 Verwaltungskosten SGB <strong>II</strong><br />

05.03.03 Besondere soziale Leistungen<br />

950510 Leistungen nach dem BKGG<br />

E/449103 Verwaltungskosten für Bildung und Teilhabe für Kinderzuschlags-<br />

und Wohngeldberechtigte<br />

Zwischensumme<br />

05.02.01 Grundsicherung nach dem SGB <strong>II</strong><br />

950390 Sonstige kommunale Leistungen nach dem SGB <strong>II</strong><br />

E/449106 Erstattung des Bundes für Leistungen Bildung und Teilhabe<br />

A/546801 Leistungen für Bildung und Teilhabe<br />

05.03.03<br />

950510 Leistungen nach dem BKGG<br />

E/449106 Bundeserstattung der Leistungen für Bildung und Teilhabe<br />

A/533811 Leistungen für Bildung und Teilhabe<br />

Erstattungsquote insgesamt<br />

24,50%<br />

1,90%<br />

26,40%<br />

1,00%<br />

0,20%<br />

1,20%<br />

Erstattung der Aufwendungen<br />

nach einem kommunalspezifischen<br />

Schlüssel<br />

27,60%<br />

Die einzelnen Beträge werden getrennt voneinander in den Teilprodukten 950301, 950310 bzw. 950510 veranschlagt.<br />

Teilprodukt 950390 "Sonstige kommunale Leistungen nach dem SGB <strong>II</strong>"<br />

Zu E/449106 "Erstattung des Bundes für Leistungen Bildung und Teilhabe":<br />

Darüber hinaus wird nach § 46 Abs. 6 SGB <strong>II</strong> eine weitere Beteiligung an den Unterkunftskosten gezahlt zur Deckung der<br />

Aufwendungen für die Leistungen für Bildung und Teilhabe für Leistungsberechtigte nach dem SGB <strong>II</strong> (TP 950390) und dem Bundeskindergeldgesetz<br />

(TP 950510).<br />

Seit dem 01.01.2015 wird die Bundesbeteiligung aufgrund des § 46 Abs. 6 - 7 SGB <strong>II</strong> i.V.m. § 6 a Abs. 1 Satz 2 AG-SGB <strong>II</strong> NW nach<br />

einem kommunalspezifischen Schlüssel verteilt. Da von der Auskömmlichkeit der Bundesbeteiligung ausgegangen wird, wurden Erträge<br />

in Höhe der erwarteten Aufwendungen veranschlagt (A/546801).<br />

Zu A/531520 "Kommunalprogramm zur Förderung der sozialen Teilhabe psychisch Kranker":<br />

Veranschlagung gem. Beschluss des SRT vom 13.12.2018 im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2019.<br />

Zu A/531865 "Modellprojekt öffentlich geförderte Beschäftigung NRW":<br />

Dem Modellprojekt wurde mit VK-Beschluss vom 16.05.2017 zugestimmt. Das Projekt wird bis 31.01.2019 fortgesetzt.<br />

Zu A/531871 "Kommunalprogramm zur Förderung der sozialen Teilhabe":<br />

Veranschlagung gem. Beschluss des SRT vom 14.12.2017 im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2018.

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