Band II - Dezernat III
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Produkt 05.03.04<br />
Inklusion<br />
<strong>Dezernat</strong> <strong>II</strong>I<br />
Budgetverantwortung:<br />
Produktverantwortung:<br />
A 58 - Amt für Inklusion u. Sozialplanung Frau Herlitzius; Tel. 5800 Frau Herlitzius; Tel. 5800<br />
Inhalte des Produktes:<br />
Beschreibung:<br />
In der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen werden zum ersten Mal nicht nur Rechte auf<br />
Hilfen, sondern unveräußerliche Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen formuliert. Durch<br />
die vorbehaltlose Ratifizierung am 31.12.2008 haben diese Menschenrechte auch in Deutschland unmittelbare Gültigkeit. Alle<br />
staatlichen Ebenen sind aufgefordert, diese pflichtige Aufgabe in ihrer jeweiligen Zuständigkeit umzusetzen. Soweit dies durch<br />
Änderung von Landesgesetzen geschieht, ist die Konnexität zu wahren.<br />
Gemeinsam und in einem inklusiven Prozess haben Menschen der StädteRegion Aachen mit und ohne Behinderung, Behindertenverbände<br />
und -vereine, Kommunalpolitiker sowie Vertreterinnen und Vertreter von kommunalen und weiteren öffentlichen Verwaltungen<br />
einen Inklusionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen für die<br />
StädteRegion Aachen erarbeitet.<br />
Der am 12.12.2013 vom Städteregionstag beschlossene Inklusionsplan beinhaltet 70 Maßnahmen aus sieben Themenfeldern mit<br />
unterschiedlichen Zuständigkeiten. Aufgabe des Inklusionsamtes ist es, diese Maßnahmen gemeinsam mit den Akteuren umzusetzen.<br />
Zielsetzung:<br />
Etablierung eines inklusiven Gemeinwesens in der StädteRegion.<br />
Zielgruppen:<br />
Die vorrangige Zielgrupe sind die betroffenen Menschen in der StädteRegion, die mit Angeboten, Beratungen und Informationen<br />
unterstützt werden.<br />
Eine weitere Zielgruppe sind die MitarbeiterInnen der Städteregionsverwaltung mit dem Ziel, dass die Leistungen und Angebote der<br />
StädteRegion und ihrer Kooperationspartner für alle erreichbar, verständlich und leicht zugänglich sind.<br />
Bewirtschaftungsregeln<br />
Für den Teilergebnis- und<br />
1. Innerhalb des Produktes werden alle Aufwendungen - mit Ausnahme der Personal-<br />
Teilfinanzplan: aufwendungen, der Aufwendungen aus Abschreibungen und ILV (interne Leistungsverrechnungen)<br />
sowie der dezentralen IT-Aufwendungen (SK 545821, 545831 u.<br />
543165) - gemäß § 21 (1) GemHVO zu einem Budget zusammengefasst.<br />
Das Gleiche gilt für die entsprechenden Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit.<br />
2. Innerhalb des Produktes werden alle Auszahlungen aus Investitions- und<br />
Finanzierungstätigkeit gemäß § 21 (1) GemHVO mit Ausnahme von SK 011002,<br />
011008 und 081115 zu einem Budget zusammengefasst.<br />
3. Mehrerträge/Mehreinzahlungen berechtigen gemäß § 21 (2) GemHVO wie folgt<br />
zu entsprechenden Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen:<br />
414100 bis 448803 541130 bis 544017<br />
Personelle Ausstattung<br />
2019<br />
Zahl der Stellen<br />
2018<br />
tatsächlich besetzt<br />
2017<br />
Stellenanteile insgesamt<br />
davon<br />
Beamte<br />
tariflich Beschäftigte<br />
4,000 4,000<br />
2,000<br />
2,000<br />
2,000<br />
2,000<br />
4,000<br />
2,000<br />
2,000