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Band II - Dezernat III

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Produkt 05.03.04<br />

Inklusion<br />

<strong>Dezernat</strong> <strong>II</strong>I<br />

Budgetverantwortung:<br />

Produktverantwortung:<br />

A 58 - Amt für Inklusion u. Sozialplanung Frau Herlitzius; Tel. 5800 Frau Herlitzius; Tel. 5800<br />

Inhalte des Produktes:<br />

Beschreibung:<br />

In der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen werden zum ersten Mal nicht nur Rechte auf<br />

Hilfen, sondern unveräußerliche Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen formuliert. Durch<br />

die vorbehaltlose Ratifizierung am 31.12.2008 haben diese Menschenrechte auch in Deutschland unmittelbare Gültigkeit. Alle<br />

staatlichen Ebenen sind aufgefordert, diese pflichtige Aufgabe in ihrer jeweiligen Zuständigkeit umzusetzen. Soweit dies durch<br />

Änderung von Landesgesetzen geschieht, ist die Konnexität zu wahren.<br />

Gemeinsam und in einem inklusiven Prozess haben Menschen der StädteRegion Aachen mit und ohne Behinderung, Behindertenverbände<br />

und -vereine, Kommunalpolitiker sowie Vertreterinnen und Vertreter von kommunalen und weiteren öffentlichen Verwaltungen<br />

einen Inklusionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen für die<br />

StädteRegion Aachen erarbeitet.<br />

Der am 12.12.2013 vom Städteregionstag beschlossene Inklusionsplan beinhaltet 70 Maßnahmen aus sieben Themenfeldern mit<br />

unterschiedlichen Zuständigkeiten. Aufgabe des Inklusionsamtes ist es, diese Maßnahmen gemeinsam mit den Akteuren umzusetzen.<br />

Zielsetzung:<br />

Etablierung eines inklusiven Gemeinwesens in der StädteRegion.<br />

Zielgruppen:<br />

Die vorrangige Zielgrupe sind die betroffenen Menschen in der StädteRegion, die mit Angeboten, Beratungen und Informationen<br />

unterstützt werden.<br />

Eine weitere Zielgruppe sind die MitarbeiterInnen der Städteregionsverwaltung mit dem Ziel, dass die Leistungen und Angebote der<br />

StädteRegion und ihrer Kooperationspartner für alle erreichbar, verständlich und leicht zugänglich sind.<br />

Bewirtschaftungsregeln<br />

Für den Teilergebnis- und<br />

1. Innerhalb des Produktes werden alle Aufwendungen - mit Ausnahme der Personal-<br />

Teilfinanzplan: aufwendungen, der Aufwendungen aus Abschreibungen und ILV (interne Leistungsverrechnungen)<br />

sowie der dezentralen IT-Aufwendungen (SK 545821, 545831 u.<br />

543165) - gemäß § 21 (1) GemHVO zu einem Budget zusammengefasst.<br />

Das Gleiche gilt für die entsprechenden Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit.<br />

2. Innerhalb des Produktes werden alle Auszahlungen aus Investitions- und<br />

Finanzierungstätigkeit gemäß § 21 (1) GemHVO mit Ausnahme von SK 011002,<br />

011008 und 081115 zu einem Budget zusammengefasst.<br />

3. Mehrerträge/Mehreinzahlungen berechtigen gemäß § 21 (2) GemHVO wie folgt<br />

zu entsprechenden Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen:<br />

414100 bis 448803 541130 bis 544017<br />

Personelle Ausstattung<br />

2019<br />

Zahl der Stellen<br />

2018<br />

tatsächlich besetzt<br />

2017<br />

Stellenanteile insgesamt<br />

davon<br />

Beamte<br />

tariflich Beschäftigte<br />

4,000 4,000<br />

2,000<br />

2,000<br />

2,000<br />

2,000<br />

4,000<br />

2,000<br />

2,000

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