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Band II - Dezernat III

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Produkt 05.01.01<br />

Leistungen nach dem SGB X<strong>II</strong> und APG NRW<br />

2. Gewährung von Pflegewohngeld nach dem APG NRW<br />

Die StädteRegion Aachen ist Leistungsträger für die Gewährung von bewohnerorientierten Aufwendungszuschüssen für vollstationäre<br />

Dauerpflegeeinrichtungen nach dem APG NRW zur Finanzierung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen<br />

(Pflegewohngeld). Die Aufgabenwahrnehmung umfasst die vollständige Antragsbearbeitung, Auszahlung der Leistungen und die<br />

Durchführung von Widerspruchs- und Klageverfahren.<br />

3. Sonstige Leistungen nach dem APG NRW<br />

Die StädteRegion Aachen ist Leistungsträger für bewohnerorientierte Aufwendungszuschüsse für Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen<br />

(AWZ) zur Finanzierung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen und fördert die Investitionsaufwendungen<br />

der ambulanten Dienste.<br />

Teilprodukt 950100 "Verwaltung":<br />

Zu E/431100 "Verwaltungsgebühren":<br />

Das Land hat die Anerkennung von niederschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten auf die StädteRegion übertragen.<br />

Da im ersten Jahr der Aufgabenwahrnehmung sehr geringe Gebühreneinnahmen erzielt wurden, wurde der Ansatz angepasst.<br />

Zu A/533157 "Leistungen für Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien":<br />

Die Jugendämter können neben den Sachkosten auch die Personalkosten abrechnen. Da erhebliche Kostenerstattungen für weit zurückliegende<br />

Zeiträume geltend gemacht werden, war der Planansatz der aktuellen Entwicklung anzupassen.<br />

Zu A/545821 "IT-Fachanwendungen (lfd. Kosten)":<br />

Die veranschlagten Haushaltsmittel werden benötigt für folgende Fachanwendungen: 2019<br />

• Lämmkomm (Fa. Lämmerzahl) 57.500 €<br />

• U-Cloud Produktkosten 13.000 €<br />

insgesamt 70.500 €<br />

Zu A/545831 "IT-Fachanwendungen (Projekte)":<br />

Die veranschlagten Haushaltsmittel werden benötigt für folgende Fachanwendungen: 2019<br />

• Vorbereitung der Einführung eines Nachfolgeverfahrens der Fachanwendung LÄMMkom 30.000 €<br />

• Einführung Online Datenspeicher 10.000 €<br />

insgesamt 40.000 €<br />

Teilprodukt 950130 "Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (SGB X<strong>II</strong>)":<br />

Zu E/449602 "Leistungsbeteiligung an der Eingliederungshilfe":<br />

Aufgrund der kurzfristig erfolgten gesetzlichen Änderung in § 46 Abs. 7 SGB <strong>II</strong> wurde für das Jahr 2019 im Rahmen der Beratung und<br />

Beschlussfassung des Haushalts eine Leistungsbeteiligung i.H.v. 3,3% anstatt der im Entwurf eingeplanten 10,2% der<br />

Unterkunftskosten (TP950310, SK 546101) berücksichtigt und auf diesem Niveau für die Folgejahre fortgeschrieben.<br />

Teilprodukt 950140 "Hilfe zur Pflege":<br />

Zu E/448803 "Sonstige Erstattungen von übrigen bereichen":<br />

Aufgrund der teilweise Auflösung des Amtes für Altenarbeit (A 54) wurden verbleibende Aufgaben auf das A 50 verlagert.<br />

Zu A/543990 "Andere sonstige Geschäftsausgaben": (Pflegeportal)<br />

Aufgrund der teilweise Auflösung des Amtes für Altenarbeit (A 54) wurden verbleibende Aufgaben auf das A 50 verlagert.<br />

Teilprodukt 950170 "Freiwillige Förderungen"<br />

Zu A/531717 "Zuschüsse an Betreuungsvereine":<br />

Veranschlagung gem. SRT-Beschluss vom 08.12.2016 (SV-Nrn.: 2016/0262, 0262-E1, 0262-E2 und 0262-E3).<br />

Zu A/531724 "Frauen helfen Frauen":<br />

Veranschlagung gem. SRT-Beschluss vom 08.12.2016 (SV-Nrn.: 2016/0262, 0262-E1, 0262-E2 und 0262-E3).<br />

Zu A/531725 "Notruf für vergewaltigte Frauen": Zuschuss geht an "Rückhalt e.V."<br />

Veranschlagung gem. SRT-Beschluss vom 08.12.2016 (SV-Nrn.: 2016/0262, 0262-E1, 0262-E2 und 0262-E3) sowie SRT-Beschluss<br />

vom 14.12.2017 im Zuge der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2018 (SV 2017/0538, Anhebung um 11.000 €).<br />

Zu A/531824 "Zuschüsse f senioren- u behindertenger Wohnen":<br />

Gem. Strukturkonzept 2015-2025 Anlage 3, Vorschlag Nr.010 wurde der Ansatz für 2017 deutlich reduziert, zur Abwicklung von Restbewilligungen.<br />

Die Pflegekassen haben die Leistungen übernommen. Deshalb wird es ab 2018 keine Zahlungen mehr geben.<br />

Zu A/531833 "Zuschuss Straffälligenhilfe":<br />

Veranschlagung gem. SRT-Beschluss vom 08.12.2016 (SV-Nrn.: 2016/0262, 0262-E1, 0262-E2 und 0262-E3).<br />

Zu A/531849 "Zuschuss Interventionsstelle häusliche Gewalt":<br />

Veranschlagung gem. SRT-Beschluss vom 08.12.2016 (SV-Nrn.: 2016/0262, 0262-E1, 0262-E2 und 0262-E3).<br />

Zu A/531854 "Förderung des Demenznetzes StädteRegion Aachen":<br />

Aufgrund der teilweise Auflösung des Amtes für Altenarbeit (A 54) wurden verbleibende Aufgaben auf das A 50 verlagert.

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