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Band II - Dezernat III

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Produkt 05.01.01<br />

Leistungen nach dem SGB X<strong>II</strong> und APG NRW<br />

<strong>Dezernat</strong> <strong>II</strong>I<br />

Budgetverantwortung:<br />

A 50 - Amt für soziale Angelegenheiten AL Fr. Hirtz, Tel. 2453<br />

Produktverantwortung:<br />

AGL Müllejans, Tel. 5033<br />

AGL Fr. Steins-Kluth, Tel. 5005<br />

AGL Hirsch, Tel. 2184<br />

AGL Xhonneux, Tel. 2466<br />

AGL Mahr, Tel. 2452<br />

Inhalte des Produktes:<br />

Beschreibung:<br />

Die StädteRegion ist Leistungsträger nach dem SGB X<strong>II</strong> und für die Aufgaben nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW).<br />

Zielsetzung:<br />

1. Leistungen nach dem SGB X<strong>II</strong> außerhalb von Einrichtungen<br />

Mit der "Satzung über die Durchführung der Aufgaben nach dem SGB X<strong>II</strong> in der StädteRegion Aachen vom 29.10.2009" wurde die<br />

Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB X<strong>II</strong> (§ 1 der Satzung), mit Ausnahme der in § 2 der Satzung genannten Leistungen des<br />

SGB X<strong>II</strong> (s. Ziff. 1.1), auf die regionsangehörigen Kommunen übertragen.<br />

1.1 Leistungsgewährung der Kommunen (delegierte Aufgaben des SGB X<strong>II</strong>)<br />

Nach Prüfung der durch die regionsangehörigen Kommunen bewilligten Leistungen sind die geleisteten Zahlungen zeitnah zu<br />

erstatten. Die Richtlinien für die Leistungsgewährung nach dem SGB X<strong>II</strong> sind unter Beteiligung der regionsangehörigen Kommunen<br />

regelmäßig zu überarbeiten und an die aktuelle Rechtsprechung anzupassen. Über eingelegte Widersprüche ist zeitnah zu entscheiden.<br />

1.2 Leistungsgewährung der StädteRegion Aachen (nicht delegierte Aufgaben des SGB X<strong>II</strong>)<br />

Nach § 2 der "Delegationssatzung" vom 29.10.2009 werden von der StädteRegion folgende Leistungen des SGB X<strong>II</strong> selbst erbracht:<br />

● Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB X<strong>II</strong><br />

● Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB X<strong>II</strong><br />

● Leistungen nach § 74 SGB X<strong>II</strong> (Bestattungskosten) in Fällen, in denen die StädteRegion Leistungen nach dem SGB X<strong>II</strong> gewährt<br />

● Abschluss von Vereinbarungen nach §§ 75 ff SGB X<strong>II</strong> (Leistungsvereinbarungen)<br />

● Heranziehung zum Unterhalt<br />

Die Leistungen sind zeitnah zu erbringen.<br />

2. Leistungen nach dem SGB X<strong>II</strong> innerhalb von Einrichtungen sowie Pflegewohngeld (PWG) und (AWZ)<br />

Über die Anträge auf Leistungen ist, sobald die zum Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen erforderlichen Unterlagen und<br />

Nachweise vollständig vorliegen, zeitnah zu entscheiden. Die im Laufe des Leistungsbezugs bei den Berechtigten eintretenden<br />

entscheidungserheblichen Veränderungen werden kontinuierlich i.R. der Leistungsgewährung berücksichtigt. Über Widersprüche<br />

wird zeitnah entschieden bzw. es erfolgt eine Vorlage an den LVR.<br />

3. Sonstige Leistungen nach dem APG NRW<br />

● Sicherung und Verbesserung der baulichen Qualität von Alten- und Pflegeheimen<br />

● Bestandsaufnahme über das vorhandene Angebot an Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten und Bedarfsermittlung für die Zukunft<br />

● Gewährleistung einer leistungsfähigen und wirtschaftlichen Angebotsstruktur auf dem Pflegesektor<br />

Zielgruppen:<br />

Leistungen<br />

außerhalb von Einrichtungen<br />

innerhalb von Einrichtungen<br />

● örtliche Sozialämter<br />

● Antragsteller, Leistungsberechtigte,<br />

● Personen, die Leistungen d. Eingliederungs- Bevollmächtigte, Betreuer<br />

hilfe oder der Hilfe zur Pflege benötigen ● Träger von teil- und vollstationären<br />

● Hilfeempfänger, die Entscheidungen im Einrichtungen der Pflege<br />

Widerspruchs- oder Klageverfahren<br />

anfechten<br />

● Verbände der freien Wohlfahrtspflege<br />

● Sonstige Vereinbarungspartner<br />

Sonstige Leistungen<br />

nach dem APG NRW<br />

● Heimträger<br />

● Anbieter am Pflegemarkt<br />

● pflegebedürftige Menschen

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