Band II - Dezernat III
Band II - Dezernat III
Band II - Dezernat III
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Produkt 05.01.01<br />
Leistungen nach dem SGB X<strong>II</strong> und APG NRW<br />
<strong>Dezernat</strong> <strong>II</strong>I<br />
Budgetverantwortung:<br />
A 50 - Amt für soziale Angelegenheiten AL Fr. Hirtz, Tel. 2453<br />
Produktverantwortung:<br />
AGL Müllejans, Tel. 5033<br />
AGL Fr. Steins-Kluth, Tel. 5005<br />
AGL Hirsch, Tel. 2184<br />
AGL Xhonneux, Tel. 2466<br />
AGL Mahr, Tel. 2452<br />
Inhalte des Produktes:<br />
Beschreibung:<br />
Die StädteRegion ist Leistungsträger nach dem SGB X<strong>II</strong> und für die Aufgaben nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW).<br />
Zielsetzung:<br />
1. Leistungen nach dem SGB X<strong>II</strong> außerhalb von Einrichtungen<br />
Mit der "Satzung über die Durchführung der Aufgaben nach dem SGB X<strong>II</strong> in der StädteRegion Aachen vom 29.10.2009" wurde die<br />
Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB X<strong>II</strong> (§ 1 der Satzung), mit Ausnahme der in § 2 der Satzung genannten Leistungen des<br />
SGB X<strong>II</strong> (s. Ziff. 1.1), auf die regionsangehörigen Kommunen übertragen.<br />
1.1 Leistungsgewährung der Kommunen (delegierte Aufgaben des SGB X<strong>II</strong>)<br />
Nach Prüfung der durch die regionsangehörigen Kommunen bewilligten Leistungen sind die geleisteten Zahlungen zeitnah zu<br />
erstatten. Die Richtlinien für die Leistungsgewährung nach dem SGB X<strong>II</strong> sind unter Beteiligung der regionsangehörigen Kommunen<br />
regelmäßig zu überarbeiten und an die aktuelle Rechtsprechung anzupassen. Über eingelegte Widersprüche ist zeitnah zu entscheiden.<br />
1.2 Leistungsgewährung der StädteRegion Aachen (nicht delegierte Aufgaben des SGB X<strong>II</strong>)<br />
Nach § 2 der "Delegationssatzung" vom 29.10.2009 werden von der StädteRegion folgende Leistungen des SGB X<strong>II</strong> selbst erbracht:<br />
● Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB X<strong>II</strong><br />
● Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB X<strong>II</strong><br />
● Leistungen nach § 74 SGB X<strong>II</strong> (Bestattungskosten) in Fällen, in denen die StädteRegion Leistungen nach dem SGB X<strong>II</strong> gewährt<br />
● Abschluss von Vereinbarungen nach §§ 75 ff SGB X<strong>II</strong> (Leistungsvereinbarungen)<br />
● Heranziehung zum Unterhalt<br />
Die Leistungen sind zeitnah zu erbringen.<br />
2. Leistungen nach dem SGB X<strong>II</strong> innerhalb von Einrichtungen sowie Pflegewohngeld (PWG) und (AWZ)<br />
Über die Anträge auf Leistungen ist, sobald die zum Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen erforderlichen Unterlagen und<br />
Nachweise vollständig vorliegen, zeitnah zu entscheiden. Die im Laufe des Leistungsbezugs bei den Berechtigten eintretenden<br />
entscheidungserheblichen Veränderungen werden kontinuierlich i.R. der Leistungsgewährung berücksichtigt. Über Widersprüche<br />
wird zeitnah entschieden bzw. es erfolgt eine Vorlage an den LVR.<br />
3. Sonstige Leistungen nach dem APG NRW<br />
● Sicherung und Verbesserung der baulichen Qualität von Alten- und Pflegeheimen<br />
● Bestandsaufnahme über das vorhandene Angebot an Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten und Bedarfsermittlung für die Zukunft<br />
● Gewährleistung einer leistungsfähigen und wirtschaftlichen Angebotsstruktur auf dem Pflegesektor<br />
Zielgruppen:<br />
Leistungen<br />
außerhalb von Einrichtungen<br />
innerhalb von Einrichtungen<br />
● örtliche Sozialämter<br />
● Antragsteller, Leistungsberechtigte,<br />
● Personen, die Leistungen d. Eingliederungs- Bevollmächtigte, Betreuer<br />
hilfe oder der Hilfe zur Pflege benötigen ● Träger von teil- und vollstationären<br />
● Hilfeempfänger, die Entscheidungen im Einrichtungen der Pflege<br />
Widerspruchs- oder Klageverfahren<br />
anfechten<br />
● Verbände der freien Wohlfahrtspflege<br />
● Sonstige Vereinbarungspartner<br />
Sonstige Leistungen<br />
nach dem APG NRW<br />
● Heimträger<br />
● Anbieter am Pflegemarkt<br />
● pflegebedürftige Menschen