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Bauen in Weiß – mit PORIT und Kalksandstein - Unika

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6.5.1 Allgeme<strong>in</strong>es<br />

Der Brandschutz wird für Gebäude nor-<br />

maler Art <strong>und</strong> Nutzung <strong>–</strong> Wohngebäude-<br />

<strong>und</strong> vergleichbare Gebäude <strong>–</strong> <strong>in</strong> den<br />

jeweiligen Landesbauordnungen gere-<br />

gelt. Die Generalklausel des Brand-<br />

schutzes lautet:<br />

„Bauliche Anlagen müssen so beschaffen<br />

se<strong>in</strong>, dass der Entstehung <strong>und</strong> Ausbrei-<br />

tung von Feuer <strong>und</strong> Rauch vorgebeugt<br />

wird <strong>und</strong> bei e<strong>in</strong>em Brand wirksame<br />

Löscharbeiten <strong>und</strong> die Rettung von<br />

Menschen <strong>und</strong> Tieren möglich s<strong>in</strong>d.“<br />

Um diese Gr<strong>und</strong>satzforderung zu erfüllen,<br />

werden Gebäude <strong>in</strong> Abhängigkeit von ihrer<br />

Höhe <strong>in</strong> folgende Gebäudeklassen e<strong>in</strong>ge-<br />

teilt:<br />

• Freistehende Wohngebäude <strong>mit</strong> nicht<br />

mehr als e<strong>in</strong>er Wohnung<br />

• Wohngebäude ger<strong>in</strong>ger Höhe <strong>mit</strong> nicht<br />

mehr als zwei Wohnungen<br />

• Gebäude ger<strong>in</strong>ger Höhe (Höhe des<br />

Fertigfußbodens von Aufenthaltsräu-<br />

men maximal 7 m oberhalb der Ge-<br />

ländeoberkante)<br />

• Sonstige Gebäude (Höhe des Fertig-<br />

fußbodens von Aufenthaltsräumen<br />

mehr als 7 m <strong>und</strong> maximal 22 m ober-<br />

halb der Geländeoberkante)<br />

• Hochhäuser (Höhe des Fertigfuß-<br />

bodens mehr als 22 m oberhalb der<br />

Geländeoberkante)<br />

Als Faustregel zu den Brandschutzanfor-<br />

derungen an die Gebäude bestimmter<br />

Klassen kann gesagt werden:<br />

• Bauteile von freistehenden E<strong>in</strong>fami-<br />

lienhäusern: Ke<strong>in</strong>e Brandschutzanfor-<br />

derungen<br />

• Bauteile von Gebäuden ger<strong>in</strong>ger<br />

Höhe: Feuerhemmend<br />

• Bauteile von sonstigen Gebäuden <strong>und</strong><br />

Hochhäusern: Feuerbeständig<br />

Für Sonderbauten, wie Gaststätten,<br />

Schulen, Krankenhäuser, Versammlungs-<br />

stätten, Verkaufsstätten, s<strong>in</strong>d zusätzliche<br />

E<strong>in</strong>zelanforderungen zu beachten.<br />

In den jeweiligen Landesbauordnungen,<br />

die zw<strong>in</strong>gend zu beachten s<strong>in</strong>d, ist auch<br />

die Verantwortung des Bauherrn <strong>und</strong> des<br />

Entwurfsverfassers geregelt. Alle Anfor-<br />

derungen <strong>–</strong> auch der Brandschutz <strong>–</strong> s<strong>in</strong>d<br />

e<strong>in</strong>zuhalten. Brandschutz ist nicht ver-<br />

handelbar. In den Landesbauordnungen<br />

wird bei den brandschutztechnischen<br />

Anforderungen an Wände im Wesent-<br />

lichen zwischen folgenden Wandarten<br />

unterschieden:<br />

• Tragende Wände<br />

• Nichttragende Außenwände<br />

• Gebäudeabschlusswände<br />

• Gebäudetrennwände<br />

• Wohnungstrennwände<br />

• Treppenraumwände<br />

Neben den Anforderungen an die Bau-<br />

teile werden außerdem Anforderungen an<br />

die Baustoffe gestellt. Es wird zwischen<br />

59<br />

brennbaren <strong>und</strong> nichtbrennbaren Bau-<br />

stoffen unterschieden. Die Umsetzung<br />

dieser bauaufsichtlichen Anforderungen<br />

sowie der Nachweis für Wände aus<br />

<strong>PORIT</strong>-Porenbeton <strong>und</strong> Kalksandste<strong>in</strong> er-<br />

folgt nach DIN 4102 [8].<br />

DIN 4102 regelt die Prüfung aller Bau-<br />

stoffe <strong>und</strong> Bauteile. <strong>PORIT</strong>-Porenbeton<br />

<strong>und</strong> Kalksandste<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d als genormte<br />

Bauprodukte <strong>in</strong> der Zusammenstellung<br />

geprüfter <strong>und</strong> klassifizierter Baustoffe<br />

<strong>und</strong> Bauteile gemäß DIN 4102-4 [8.4] ent-<br />

halten. Andere Anwendungen bedürfen<br />

e<strong>in</strong>er gesonderten Prüfung.<br />

Brandschutz muss bereits während der<br />

Planung berücksichtigt werden, um wirt-<br />

schaftlich <strong>und</strong> kostengünstig zu bauen.<br />

<strong>PORIT</strong>-Porenbeton <strong>und</strong> Kalksandste<strong>in</strong><br />

haben den Vorteil, dass sie nicht brenn-<br />

bar s<strong>in</strong>d <strong>und</strong> so<strong>mit</strong> die Anforderungen der<br />

Baustoffklasse A gemäß DIN 4102-1 [8.1]<br />

erfüllen. Diese E<strong>in</strong>stufung wird der Wand-<br />

klassifizierung als Benennung ange-<br />

hängt, z.B. F 90-A.<br />

6.5.2 F-klassifizierte Wände<br />

Für die Sicherheit e<strong>in</strong>es Bauwerks im<br />

Brandfall ist nicht nur die Brennbarkeit<br />

der Baustoffe entscheidend, sondern<br />

auch die Feuerwiderstandsdauer der<br />

Bauteile. Die Feuerwiderstandsdauer ei-<br />

nes Bauteils ist def<strong>in</strong>iert als die Dauer <strong>in</strong><br />

M<strong>in</strong>uten, während der dieses Bauteil bei<br />

der Brandprüfung im Labor bestimmten<br />

Anforderungen standhält. Die Feuer-<br />

widerstandsdauer wird als M<strong>in</strong>destdauer<br />

<strong>in</strong> Form von Feuerwiderstandsklassen<br />

gekennzeichnet. Die bauaufsichtliche<br />

Anforderung „feuerhemmend“ bedeutet<br />

beispielsweise, dass gemäß DIN 4102-2<br />

[8.2] die Prüfkriterien m<strong>in</strong>destens 30<br />

M<strong>in</strong>uten lang erfüllt werden müssen. Die<br />

Wandausführung ergibt sich aus den<br />

bauaufsichtlichen Anforderungen <strong>und</strong><br />

den Wandklassifizierungen der DIN 4102.<br />

Dort werden im Unterschied zu den<br />

Landesbauordnungen brandschutztech-<br />

nisch folgende Wandarten genannt:<br />

• Nichttragende Wände (immer raumab-<br />

schließend)<br />

• Tragende, raumabschließende Wände<br />

• Tragende, nicht raumabschließende<br />

Wände<br />

• Pfeiler bzw. kurze Wände (Wandlänge<br />

maximal 1 m)<br />

Raumabschließende Wände werden<br />

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