Bauen in Weiß – mit PORIT und Kalksandstein - Unika
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6.5.1 Allgeme<strong>in</strong>es<br />
Der Brandschutz wird für Gebäude nor-<br />
maler Art <strong>und</strong> Nutzung <strong>–</strong> Wohngebäude-<br />
<strong>und</strong> vergleichbare Gebäude <strong>–</strong> <strong>in</strong> den<br />
jeweiligen Landesbauordnungen gere-<br />
gelt. Die Generalklausel des Brand-<br />
schutzes lautet:<br />
„Bauliche Anlagen müssen so beschaffen<br />
se<strong>in</strong>, dass der Entstehung <strong>und</strong> Ausbrei-<br />
tung von Feuer <strong>und</strong> Rauch vorgebeugt<br />
wird <strong>und</strong> bei e<strong>in</strong>em Brand wirksame<br />
Löscharbeiten <strong>und</strong> die Rettung von<br />
Menschen <strong>und</strong> Tieren möglich s<strong>in</strong>d.“<br />
Um diese Gr<strong>und</strong>satzforderung zu erfüllen,<br />
werden Gebäude <strong>in</strong> Abhängigkeit von ihrer<br />
Höhe <strong>in</strong> folgende Gebäudeklassen e<strong>in</strong>ge-<br />
teilt:<br />
• Freistehende Wohngebäude <strong>mit</strong> nicht<br />
mehr als e<strong>in</strong>er Wohnung<br />
• Wohngebäude ger<strong>in</strong>ger Höhe <strong>mit</strong> nicht<br />
mehr als zwei Wohnungen<br />
• Gebäude ger<strong>in</strong>ger Höhe (Höhe des<br />
Fertigfußbodens von Aufenthaltsräu-<br />
men maximal 7 m oberhalb der Ge-<br />
ländeoberkante)<br />
• Sonstige Gebäude (Höhe des Fertig-<br />
fußbodens von Aufenthaltsräumen<br />
mehr als 7 m <strong>und</strong> maximal 22 m ober-<br />
halb der Geländeoberkante)<br />
• Hochhäuser (Höhe des Fertigfuß-<br />
bodens mehr als 22 m oberhalb der<br />
Geländeoberkante)<br />
Als Faustregel zu den Brandschutzanfor-<br />
derungen an die Gebäude bestimmter<br />
Klassen kann gesagt werden:<br />
• Bauteile von freistehenden E<strong>in</strong>fami-<br />
lienhäusern: Ke<strong>in</strong>e Brandschutzanfor-<br />
derungen<br />
• Bauteile von Gebäuden ger<strong>in</strong>ger<br />
Höhe: Feuerhemmend<br />
• Bauteile von sonstigen Gebäuden <strong>und</strong><br />
Hochhäusern: Feuerbeständig<br />
Für Sonderbauten, wie Gaststätten,<br />
Schulen, Krankenhäuser, Versammlungs-<br />
stätten, Verkaufsstätten, s<strong>in</strong>d zusätzliche<br />
E<strong>in</strong>zelanforderungen zu beachten.<br />
In den jeweiligen Landesbauordnungen,<br />
die zw<strong>in</strong>gend zu beachten s<strong>in</strong>d, ist auch<br />
die Verantwortung des Bauherrn <strong>und</strong> des<br />
Entwurfsverfassers geregelt. Alle Anfor-<br />
derungen <strong>–</strong> auch der Brandschutz <strong>–</strong> s<strong>in</strong>d<br />
e<strong>in</strong>zuhalten. Brandschutz ist nicht ver-<br />
handelbar. In den Landesbauordnungen<br />
wird bei den brandschutztechnischen<br />
Anforderungen an Wände im Wesent-<br />
lichen zwischen folgenden Wandarten<br />
unterschieden:<br />
• Tragende Wände<br />
• Nichttragende Außenwände<br />
• Gebäudeabschlusswände<br />
• Gebäudetrennwände<br />
• Wohnungstrennwände<br />
• Treppenraumwände<br />
Neben den Anforderungen an die Bau-<br />
teile werden außerdem Anforderungen an<br />
die Baustoffe gestellt. Es wird zwischen<br />
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brennbaren <strong>und</strong> nichtbrennbaren Bau-<br />
stoffen unterschieden. Die Umsetzung<br />
dieser bauaufsichtlichen Anforderungen<br />
sowie der Nachweis für Wände aus<br />
<strong>PORIT</strong>-Porenbeton <strong>und</strong> Kalksandste<strong>in</strong> er-<br />
folgt nach DIN 4102 [8].<br />
DIN 4102 regelt die Prüfung aller Bau-<br />
stoffe <strong>und</strong> Bauteile. <strong>PORIT</strong>-Porenbeton<br />
<strong>und</strong> Kalksandste<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d als genormte<br />
Bauprodukte <strong>in</strong> der Zusammenstellung<br />
geprüfter <strong>und</strong> klassifizierter Baustoffe<br />
<strong>und</strong> Bauteile gemäß DIN 4102-4 [8.4] ent-<br />
halten. Andere Anwendungen bedürfen<br />
e<strong>in</strong>er gesonderten Prüfung.<br />
Brandschutz muss bereits während der<br />
Planung berücksichtigt werden, um wirt-<br />
schaftlich <strong>und</strong> kostengünstig zu bauen.<br />
<strong>PORIT</strong>-Porenbeton <strong>und</strong> Kalksandste<strong>in</strong><br />
haben den Vorteil, dass sie nicht brenn-<br />
bar s<strong>in</strong>d <strong>und</strong> so<strong>mit</strong> die Anforderungen der<br />
Baustoffklasse A gemäß DIN 4102-1 [8.1]<br />
erfüllen. Diese E<strong>in</strong>stufung wird der Wand-<br />
klassifizierung als Benennung ange-<br />
hängt, z.B. F 90-A.<br />
6.5.2 F-klassifizierte Wände<br />
Für die Sicherheit e<strong>in</strong>es Bauwerks im<br />
Brandfall ist nicht nur die Brennbarkeit<br />
der Baustoffe entscheidend, sondern<br />
auch die Feuerwiderstandsdauer der<br />
Bauteile. Die Feuerwiderstandsdauer ei-<br />
nes Bauteils ist def<strong>in</strong>iert als die Dauer <strong>in</strong><br />
M<strong>in</strong>uten, während der dieses Bauteil bei<br />
der Brandprüfung im Labor bestimmten<br />
Anforderungen standhält. Die Feuer-<br />
widerstandsdauer wird als M<strong>in</strong>destdauer<br />
<strong>in</strong> Form von Feuerwiderstandsklassen<br />
gekennzeichnet. Die bauaufsichtliche<br />
Anforderung „feuerhemmend“ bedeutet<br />
beispielsweise, dass gemäß DIN 4102-2<br />
[8.2] die Prüfkriterien m<strong>in</strong>destens 30<br />
M<strong>in</strong>uten lang erfüllt werden müssen. Die<br />
Wandausführung ergibt sich aus den<br />
bauaufsichtlichen Anforderungen <strong>und</strong><br />
den Wandklassifizierungen der DIN 4102.<br />
Dort werden im Unterschied zu den<br />
Landesbauordnungen brandschutztech-<br />
nisch folgende Wandarten genannt:<br />
• Nichttragende Wände (immer raumab-<br />
schließend)<br />
• Tragende, raumabschließende Wände<br />
• Tragende, nicht raumabschließende<br />
Wände<br />
• Pfeiler bzw. kurze Wände (Wandlänge<br />
maximal 1 m)<br />
Raumabschließende Wände werden<br />
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