Bauen in Weiß – mit PORIT und Kalksandstein - Unika
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Stumpfstoßanschluss <strong>mit</strong> Mauerverb<strong>in</strong>dern <strong>und</strong> Fugenvermörtelung<br />
gemäß DIN 4102-4.<br />
prüft <strong>und</strong> <strong>in</strong> die Feuerwiderstandsklassen<br />
W 30 bis W 180 e<strong>in</strong>gestuft. Die brand-<br />
schutztechnischen Anforderungen an<br />
nichttragende Außenwände s<strong>in</strong>d ger<strong>in</strong>ger<br />
als an nichttragende Innenwände. Daher<br />
können ohne weiteren Nachweis die<br />
Angaben der F-klassifizierten nichttra-<br />
genden Wände auf die W-klassifizierten<br />
nichttragenden Außenwände übertragen<br />
werden. Für tragende Außenwände gel-<br />
ten die Anforderungen an F-klassifizierte<br />
Wände <strong>in</strong> Abhängigkeit von ihrer raumab-<br />
schließenden Funktion.<br />
Werden bei Außenwänden Wärmedämm-<br />
verb<strong>und</strong>systeme verwendet, s<strong>in</strong>d die<br />
Richtl<strong>in</strong>ien für die Verwendung brennba-<br />
rer Baustoffe [26] im Hochbau zu beach-<br />
ten. In Abhängigkeit von den Gebäude-<br />
klassen bzw. Vollgeschossen dürfen<br />
entweder Dämmschichten der Baustoff-<br />
klasse B 1 (schwer entflammbar) oder der<br />
Baustoffklasse A (nicht brennbar) e<strong>in</strong>ge-<br />
setzt werden. Bei maximal zwei Vollge-<br />
schossen gilt e<strong>in</strong>e Ausnahmeregelung,<br />
nach der auch die Baustoffklasse B 2<br />
(normal entflammbar) zulässig ist. Im<br />
Regelfall müssen bei Gebäuden außer<br />
Hochhäusern Dämmschichten oder<br />
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Stumpfstoßanschluss <strong>mit</strong> Mauerverb<strong>in</strong>dern <strong>und</strong> Ausfüllen der Fuge <strong>mit</strong><br />
M<strong>in</strong>eralwolle.<br />
Außenwandbekleidungen aus B 1-Bau-<br />
stoffen bestehen. Zu den Wärmedämm-<br />
verb<strong>und</strong>systemen gehören gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
allgeme<strong>in</strong>e bauaufsichtliche Zulassun-<br />
gen, <strong>in</strong> denen <strong>in</strong>sbesondere für den<br />
Sturzbereich spezielle brandschutztech-<br />
nische Anforderungen gestellt werden.<br />
Als Regel kann gesagt werden, dass bei<br />
Dämmstoffdicken von mehr als 10 cm im<br />
Sturzbereich nur nichtbrennbare Dämm-<br />
stoffe e<strong>in</strong>gesetzt werden dürfen. Dadurch<br />
soll die Brandweiterleitung über die<br />
Wärmedämmschichten der Fassade ver-<br />
h<strong>in</strong>dert werden.<br />
6.5.4 Brandwände<br />
Im S<strong>in</strong>ne des Baurechts <strong>und</strong> gemäß DIN<br />
4102 s<strong>in</strong>d Brandwände von den F-klassifi-<br />
zierten Wänden getrennt zu betrachten.<br />
Um Brände auf bestimmte Bereiche zu be-<br />
grenzen <strong>und</strong> notwendige Rettungswege<br />
vorzusehen, werden Brandwände nach<br />
den Landesbauordnungen an besonderen<br />
Stellen e<strong>in</strong>es Gebäudes gefordert:<br />
• Zur Trennung e<strong>in</strong>er Bebauung auf<br />
Gr<strong>und</strong>stücksgrenzen<br />
• Zur Trennung bei ane<strong>in</strong>andergebauten<br />
Gebäuden<br />
• Zur Trennung ausgedehnter Gebäude<br />
im Abstand von 40 m<br />
• Zur Bildung von Brandabschnitten<br />
Diese Situationen verlangen erhöhte<br />
Brandschutzanforderungen, die <strong>in</strong> DIN<br />
4102-3 def<strong>in</strong>iert s<strong>in</strong>d. Gr<strong>und</strong>sätzlich müs-<br />
sen Brandwände aus nichtbrennbaren<br />
Baustoffen bestehen <strong>und</strong> der Feuerwi-<br />
derstandsklasse F 90 entsprechen sowie<br />
e<strong>in</strong>er dreimaligen Stoßbeanspruchung<br />
von 3000 Nm widerstehen. Zusätzliche<br />
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