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urbanLab Magazin IMPULSE 08/2020 - Heimatwerker*innen

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47<br />

BEGINN DES BAUS<br />

Abb.2: Obergeschoss - Entwurf<br />

Die Bestandspläne (siehe S. 42 f.) wurden auf der<br />

Grundlage der zwei Ortstermine zum Aufmessen im<br />

Frühling 2016 erstellt. Parallel zu dem Aufmaß wurde<br />

eine umfangreiche Fotodokumentation aller einsehbaren<br />

Bereiche angefertigt. Während des Aufmaßes<br />

war das Gebäude noch bewohnt und möbliert,<br />

weshalb nicht alle Bereiche zugänglich waren. Maße<br />

und Konstruktionen (wie z.B. Deckenaufbauten oder<br />

Anschlüsse), die vor Ort nicht aufgemessen werden<br />

konnten, wurden anhand der Fotografien und der<br />

Einsicht von Fachliteratur rekonstruiert.<br />

Im Wesentlichen besteht das Gebäude aus zwei Teilen:<br />

Den vorderen Teil bildet das historische (und<br />

zwischenzeitlich umgebaute) Ackerbürgerhaus in<br />

Fachwerkbauweise mit der zentralen Diele und den<br />

seitlich angeordneten Nutzräumen sowie einem Zwischengeschoss.<br />

Dieses ist infolge seiner geringen<br />

Höhe lediglich als Nebennutzfläche geeignet. In den<br />

späten 1950-er Jahren wurde auf der rückwärtigen<br />

Seite ein zweigeschossiger Anbau errichtet, der als<br />

Stall genutzt wurde. Der Stall besteht aus zwei Vollgeschossen<br />

in Massivbauweise und einem abgestrebten<br />

Satteldach. Die Geschossdecken bestehen aus Stahlbetonrippen<br />

mit Hohlziegeln. Die Dachkonstruktion<br />

des Haupthauses besteht aus einer Mischkonstruktion<br />

als Kehlbalkendach mit Pfettenabstützung und<br />

schrägen Stützen. Die Sparren wiesen unterschiedliche<br />

Querschnitte auf und auch andere Holzbauteile<br />

waren nicht einheitlich ausgeführt. Einige Sparren<br />

waren nicht am Fußpunkt angeschlossen, es wurden<br />

zudem Schäden festgestellt. Durch die Einlagerung<br />

von Heu konnte der Zustand der unteren Balkenlage<br />

sowie die meisten Fußpunkte nicht erfasst und beurteilt<br />

werden. Der hintere Anbau hat sich nicht bloß äußerlich<br />

vom Haupthaus abgehoben – auch im Inneren<br />

gab es in jedem Geschoss Niveauunterschiede.<br />

Neben der Landesbauordnung muss der Entwurf<br />

auch im Hinblick auf die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung<br />

der Stadt Nieheim konform sein.<br />

Mit dem ausgearbeiteten Nutzungskonzept unter Betrachtung<br />

einer Dachneukonstruktion soll die Möglichkeit<br />

aufgezeigt werden, alle zur Verfügung stehenden<br />

Geschosse für Aufenthaltszwecke nutzbar zu<br />

machen, ohne die geltende Gestaltungs- und Erhaltungssatzung<br />

zu verletzen. Somit lässt sich das Gebäude<br />

bei Bedarf auch später noch individuell umnutzen.

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