OM_12_2022_ePaper
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Steuerliche Vorteile und staatliche<br />
Unterstützung<br />
Seit 2020 kann man über einen Zeitraum von drei<br />
Jahren 20 Prozent der Sanierungskosten über die Einkommenssteuer<br />
steuerlich geltend machen. Wichtig ist, dass die<br />
Dämmmaßnahme von einem Fachbetrieb ausgeführt und<br />
nach Abschluss der Arbeiten eine Bescheinigung ausgestellt<br />
wird. Die staatseigene KfW fördert zudem 20 Prozent der<br />
Sanierungsmaßnahmen. Hierfür wurden eigene Förderprogramme<br />
aufgelegt, die sowohl für Einzelmaßnahmen als<br />
auch für Komplettsanierungen sinnvoll sind. Für die Inanspruchnahme<br />
von Fördermitteln und Zuschüssen ist für die<br />
Beantragung ein qualifizierter Energieberater erforderlich,<br />
der die KfW-Anträge vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen<br />
einreicht.<br />
Eine Einblasdämmung mit Steinwolle eignet sich hervorragend für den<br />
Einsatz im Dachboden. Foto: djd/www.ecofibre.de/daemmung/