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OM_12_2022_ePaper

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Steuerliche Vorteile und staatliche<br />

Unterstützung<br />

Seit 2020 kann man über einen Zeitraum von drei<br />

Jahren 20 Prozent der Sanierungskosten über die Einkommenssteuer<br />

steuerlich geltend machen. Wichtig ist, dass die<br />

Dämmmaßnahme von einem Fachbetrieb ausgeführt und<br />

nach Abschluss der Arbeiten eine Bescheinigung ausgestellt<br />

wird. Die staatseigene KfW fördert zudem 20 Prozent der<br />

Sanierungsmaßnahmen. Hierfür wurden eigene Förderprogramme<br />

aufgelegt, die sowohl für Einzelmaßnahmen als<br />

auch für Komplettsanierungen sinnvoll sind. Für die Inanspruchnahme<br />

von Fördermitteln und Zuschüssen ist für die<br />

Beantragung ein qualifizierter Energieberater erforderlich,<br />

der die KfW-Anträge vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen<br />

einreicht.<br />

Eine Einblasdämmung mit Steinwolle eignet sich hervorragend für den<br />

Einsatz im Dachboden. Foto: djd/www.ecofibre.de/daemmung/

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