28.12.2012 Aufrufe

Daten und Fakten zum TV-Werbemarkt Schweiz - Wirkstoff TV

Daten und Fakten zum TV-Werbemarkt Schweiz - Wirkstoff TV

Daten und Fakten zum TV-Werbemarkt Schweiz - Wirkstoff TV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Gr<strong>und</strong>sätzlich entsteht ein Werbefenster dadurch, dass ein Teil der<br />

Werbung des ausländischen Original-Programmes durch eigene<br />

Werbung für die <strong>Schweiz</strong> ersetzt wird. Technisch wird das inzwischen<br />

so realisiert, dass im Sendezentrum (Play-Out-Center) des jeweiligen<br />

Anbieters eine komplette <strong>Schweiz</strong>er Version des Programmes zusammengestellt<br />

<strong>und</strong> ausgestrahlt wird, in dem die Original-Werbespots<br />

durch die <strong>Schweiz</strong>er Werbespots ersetzt sind. Das ansonsten<br />

identische Programm wird dann über Satellit an die Kopfstationen der<br />

Kabelnetze übertragen <strong>und</strong> dort in das jeweilige Netz eingespeist.<br />

Werbefenster auf ausländischen Sendern sind im Ursprungsland ihrer<br />

Sender <strong>und</strong> nicht in der <strong>Schweiz</strong> konzessioniert. Rechtliche Basis der<br />

Werbefenster sind Artikel 4 (Freiheit des Empfangs <strong>und</strong> der Weiterverbreitung)<br />

<strong>und</strong> Artikel 16 (Werbung, die sich eigens an eine einzelne<br />

Vertragspartei richtet) des EÜGF. Danach sind Werbefenster<br />

für andere Länder ausdrücklich erlaubt, dürfen jedoch nicht zur<br />

Umgehung der dort bestehenden Werberegelungen missbraucht<br />

werden.<br />

Deshalb müssen sich die ausländischen Sender bei der Platzierung<br />

der <strong>Schweiz</strong>er Werbespots <strong>und</strong> Werbeinseln neben den Regelungen<br />

im Ursprungsland auch an die <strong>Schweiz</strong>er Werberegelungen halten.<br />

Hier wirken sich vor allem die Regelungen zur Unterbrecherwerbung<br />

aus, die <strong>zum</strong> Beispiel in Deutschland weniger restriktiv sind als in der<br />

<strong>Schweiz</strong>. Deshalb können schon aus rechtlichen Gründen nicht alle<br />

Werbeblöcke des Original-Programmes durch <strong>Schweiz</strong>er Werbung<br />

ersetzt werden. Die <strong>Schweiz</strong>er Werbefenster sind gesetzlich also<br />

nicht besser gestellt als die inländischen Privatanbieter. Sie haben<br />

durch die Anwendung zweier verschiedener Werbeschemata eher<br />

Probleme bei der programmschematischen <strong>und</strong> programmverträglichen<br />

Einpassung der <strong>Schweiz</strong>er Werbung.<br />

Das jüngste Werbefenster im französischen Programm M6 ging nach<br />

mehrmaligen Verschiebungen am 14. Januar 2002 auf Sendung <strong>und</strong><br />

ist das erste Werbefenster für die Suisse Romande. Allerdings wird<br />

das Werbefenster-Programm noch nicht in alle Kabelnetze der Suisse<br />

Romande eingespeist.<br />

Nach Bruttowerbeaufwendungen hatten die deutschen Programm<strong>und</strong><br />

Werbefenster im Jahr 2002 einen Anteil von 32 Prozent des<br />

gesamtschweizerischen <strong>TV</strong>-Marktes <strong>und</strong> von knapp 42 Prozent des<br />

Marktes in der Deutschschweiz. Dabei ist zu berücksichtigen, dass<br />

der Markt insgesamt durch den Wegfall von Tele 24 <strong>und</strong> <strong>TV</strong>3 um fast<br />

10 Prozent schrumpfte.<br />

Das Werbefenster auf M6 konnte im ersten Jahr seines Bestehens<br />

einen Anteil von einem Prozent am Gesamtmarkt <strong>und</strong> von 4 Prozent<br />

am Markt in der Suisse Romande erreichen.<br />

Den Werbefenstern ist ein eigenes Kapitel gewidmet.<br />

Seite 17

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!