Daten und Fakten zum TV-Werbemarkt Schweiz - Wirkstoff TV
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Gr<strong>und</strong>sätzlich entsteht ein Werbefenster dadurch, dass ein Teil der<br />
Werbung des ausländischen Original-Programmes durch eigene<br />
Werbung für die <strong>Schweiz</strong> ersetzt wird. Technisch wird das inzwischen<br />
so realisiert, dass im Sendezentrum (Play-Out-Center) des jeweiligen<br />
Anbieters eine komplette <strong>Schweiz</strong>er Version des Programmes zusammengestellt<br />
<strong>und</strong> ausgestrahlt wird, in dem die Original-Werbespots<br />
durch die <strong>Schweiz</strong>er Werbespots ersetzt sind. Das ansonsten<br />
identische Programm wird dann über Satellit an die Kopfstationen der<br />
Kabelnetze übertragen <strong>und</strong> dort in das jeweilige Netz eingespeist.<br />
Werbefenster auf ausländischen Sendern sind im Ursprungsland ihrer<br />
Sender <strong>und</strong> nicht in der <strong>Schweiz</strong> konzessioniert. Rechtliche Basis der<br />
Werbefenster sind Artikel 4 (Freiheit des Empfangs <strong>und</strong> der Weiterverbreitung)<br />
<strong>und</strong> Artikel 16 (Werbung, die sich eigens an eine einzelne<br />
Vertragspartei richtet) des EÜGF. Danach sind Werbefenster<br />
für andere Länder ausdrücklich erlaubt, dürfen jedoch nicht zur<br />
Umgehung der dort bestehenden Werberegelungen missbraucht<br />
werden.<br />
Deshalb müssen sich die ausländischen Sender bei der Platzierung<br />
der <strong>Schweiz</strong>er Werbespots <strong>und</strong> Werbeinseln neben den Regelungen<br />
im Ursprungsland auch an die <strong>Schweiz</strong>er Werberegelungen halten.<br />
Hier wirken sich vor allem die Regelungen zur Unterbrecherwerbung<br />
aus, die <strong>zum</strong> Beispiel in Deutschland weniger restriktiv sind als in der<br />
<strong>Schweiz</strong>. Deshalb können schon aus rechtlichen Gründen nicht alle<br />
Werbeblöcke des Original-Programmes durch <strong>Schweiz</strong>er Werbung<br />
ersetzt werden. Die <strong>Schweiz</strong>er Werbefenster sind gesetzlich also<br />
nicht besser gestellt als die inländischen Privatanbieter. Sie haben<br />
durch die Anwendung zweier verschiedener Werbeschemata eher<br />
Probleme bei der programmschematischen <strong>und</strong> programmverträglichen<br />
Einpassung der <strong>Schweiz</strong>er Werbung.<br />
Das jüngste Werbefenster im französischen Programm M6 ging nach<br />
mehrmaligen Verschiebungen am 14. Januar 2002 auf Sendung <strong>und</strong><br />
ist das erste Werbefenster für die Suisse Romande. Allerdings wird<br />
das Werbefenster-Programm noch nicht in alle Kabelnetze der Suisse<br />
Romande eingespeist.<br />
Nach Bruttowerbeaufwendungen hatten die deutschen Programm<strong>und</strong><br />
Werbefenster im Jahr 2002 einen Anteil von 32 Prozent des<br />
gesamtschweizerischen <strong>TV</strong>-Marktes <strong>und</strong> von knapp 42 Prozent des<br />
Marktes in der Deutschschweiz. Dabei ist zu berücksichtigen, dass<br />
der Markt insgesamt durch den Wegfall von Tele 24 <strong>und</strong> <strong>TV</strong>3 um fast<br />
10 Prozent schrumpfte.<br />
Das Werbefenster auf M6 konnte im ersten Jahr seines Bestehens<br />
einen Anteil von einem Prozent am Gesamtmarkt <strong>und</strong> von 4 Prozent<br />
am Markt in der Suisse Romande erreichen.<br />
Den Werbefenstern ist ein eigenes Kapitel gewidmet.<br />
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