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Jahrb. <strong>Bochum</strong>er Bot. Ver. 1 7-53 2010<br />

Abb. 51: Der <strong>in</strong> Westfalen seltene Schriftfarn Abb. 52: Schwarzer Streifenfarn (Asplenium adiantum-<br />

(Asplenium ceterach) an e<strong>in</strong>er Mauer <strong>in</strong> nigrum) auf e<strong>in</strong>er Mauer <strong>in</strong> Stiepel-Dorf<br />

Wiemelhausen (2007, A. JAGEL). (2006, A. JAGEL).<br />

Auf diesen Mauern wurden außerdem 1996 der Eichenfarn (Gymnocarpium dryopteris) und<br />

der Ruprechtsfarn (Gymnocarpium robertianum) gefunden (M. LUBIENSKI).<br />

E<strong>in</strong>ige Arten der <strong>Bochum</strong>er Flora s<strong>in</strong>d vollkommen auf Mauerstandorte beschränkt. Da<br />

Mauerfugen <strong>in</strong> der Regel mit Kalkmörtel aufgefüllt s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d es kalkliebende Arten, die sich<br />

dort bevorzugt e<strong>in</strong>f<strong>in</strong>den, wie z. B. das Mauer-Zymbelkraut (Cymbalaria muralis), Mauerraute<br />

(Asplenium ruta-muraria), Gewöhnlicher Braunstieliger Streifenfarn (Asplenium trichomanes<br />

ssp. quadrivalens), Hirschzunge (Asplenium scolopendrium) und Gesägter Tüpfelfarn<br />

(Polypodium <strong>in</strong>terjectum). Zwei Farnarten der <strong>Bochum</strong>er Mauern gehören zu den großen<br />

Seltenheiten der Westfälischen Flora wie der Schwarzstielige Streifenfarn (Asplenium<br />

adiantum-nigrum, Abb. 52) an zwei Stellen <strong>in</strong> Stiepel (LUBIENSKI 1995; 2006, JAGEL &<br />

SARAZIN) und <strong>Bochum</strong>-Zentrum (2008, P. GAUSMANN) sowie der Schriftfarn (Asplenium<br />

ceterach, Abb. 51) <strong>in</strong> Wiemelhausen (2001, P. KEIL, noch 2009, A. Jagel). Im Jahr 2008<br />

wurde e<strong>in</strong> weiteres Vorkommen dieser Art an e<strong>in</strong>er Mauer am Rande der Innenstadt entdeckt<br />

(BOCHUMER BOTANISCHER VEREIN). Der Schriftfarn ist hier aus e<strong>in</strong>em ehemaligen<br />

angepflanzten Vorkommen im angrenzenden Garten auf die Mauer übergesprungen, im<br />

Garten selbst wächst er heute nicht mehr. E<strong>in</strong> entsprechendes Verhalten zeigen auch<br />

verschiedene nicht-e<strong>in</strong>heimische Zierpflanzen, wie z. B. schon zu HUMPERTs Zeiten das<br />

Löwenmäulchen (Antirrh<strong>in</strong>um majus) und heute die Rote Spornblume (Centranthus ruber)<br />

aus dem Mittelmeer <strong>in</strong> Querenburg (2007, B. WEISER) oder die Falsche Alraune (Tellima<br />

grandiflora, Abb. 53) aus Nordamerika <strong>in</strong> Bergen (2008, P. GAUSMANN). Die Hängepolster-<br />

Glockenblume (Campanula poscharskyana) aus Kroatien hat sich an Mauern <strong>in</strong><br />

Brockhausen und Gerthe e<strong>in</strong>gebürgert (A. JAGEL). Seltener wachsen sogar Arten <strong>in</strong><br />

Mauernritzen, die eigentlich e<strong>in</strong>e Vorliebe für saures Geste<strong>in</strong> haben wie der Gewöhnliche<br />

Tüpfelfarn (Polypodium vulgare s. str.). Er tritt seit langem im <strong>Bochum</strong>er Stadtpark auf e<strong>in</strong>er<br />

Mauer auf (1995, U. LEHMANN-GOOS & A. JAGEL, noch 2009 C. BUCH & S. ENGELS).<br />

Aus pflanzengeographischer Sicht <strong>in</strong>teressant ist das Vorkommen des Mauer-Glaskrauts<br />

(Parietaria judaica, Abb. 54) an der Burg Blankenste<strong>in</strong>. Die Burg liegt auf Hatt<strong>in</strong>ger Gebiet,<br />

gehört aber rechtlich zu <strong>Bochum</strong> 9 . Das wärmeliebende Glaskraut stammt ursprünglich aus<br />

dem Mittelmeer und hat sich über das Rhe<strong>in</strong>tal bis nach Westfalen ausgebreitet, wo es zwar<br />

seit langem, aber nur an sehr wenigen Stellen bekannt ist (vgl. RUNGE 1990). Möglicherweise<br />

ist es <strong>in</strong> jüngerer Zeit <strong>in</strong> Ausbreitung begriffen. Die Bestände an der Burg Blankenste<strong>in</strong><br />

9 Die Burg Blankenste<strong>in</strong> wurde 1922 e<strong>in</strong> Jahr nach der 600-Jahrfeier <strong>Bochum</strong>s angekauft. Nach der Überlieferung<br />

soll hier Graf Engelbert II von der Mark im Jahre 1321 <strong>Bochum</strong> die Stadtrechte verliehen haben, was nach<br />

Ausführungen von HÖFGEN (1951) aber nicht korrekt ist.<br />

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