Deutschland-Online „Kfz-Wesen“ – Evaluierung der ... - IT Planungsrat
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IfG.CC: DOL-Kfz <strong>Online</strong>: Evaluation <strong>der</strong> Pilotprojekte<br />
chen von <strong>der</strong> Zulassungsbehörde fertig gestellt wurden, werden diese von einem privaten<br />
Anbieter an die KAS geliefert und die Kunden werden über die Mitteilungsfunktion des Hamburg-Portals<br />
informiert, dass diese abgeholt werden können. In <strong>der</strong> KAS identifizieren sich<br />
die Kunden mit einer TAN, dem nPA o<strong>der</strong> einem an<strong>der</strong>en Personaldokument und geben die<br />
alten Kennzeichen, Dokumente und die HU-Bescheinigung ab. Die KAS-Mitarbeiter geben<br />
die TAN und ggf. die eVB-Nummer <strong>der</strong> Kunden in das Hamburg-Portal ein und erhalten<br />
elektronisch die Erlaubnis, die neuen Dokumente und Kennzeichen zu übergeben. Dann wird<br />
die Übergabe online bestätigt und die Zulassungsbehörde übermittelt die Daten über die Zulassung<br />
an das KBA, die Versicherung und die Finanzbehörde. Abschließend zahlt die Zulassungsbehörde<br />
anteilig die Serviceentgelte an den Schil<strong>der</strong>präger, die KAS und den Lieferdienst.<br />
6.2.2 Technische Grundlagen für die neu gestalteten Zulassungsprozesse<br />
Für die elektronische Abwicklung <strong>der</strong> neu gestalteten Prozesse für die gewerblichen Kunden<br />
wurde eine Anwendung entwickelt, die über den Link im Hamburg Gateway erreicht wird und<br />
lokal auf dem <strong>IT</strong>-System des gewerblichen Kunden als so genannter Smart Client installiert<br />
wird. Diese Anwendung löst die vorher verwendete excel-basierte Eingabemaske ab.<br />
Für die Umschreibung wurde eine browserbasierte Anwendung entwickelt, so dass die privaten<br />
Kunden nur einen Internetanschluss und einen häufig bereits installierten Internetbrowser<br />
benötigen. In <strong>der</strong> Anwendung für die privaten Kunden sind zahlreiche Hilfetexte und Erläuterungen<br />
hinterlegt. Die beiden unterschiedlichen Vorgehensweisen wurden gewählt, da die<br />
Verantwortlichen davon ausgehen, dass die gewerblichen Kunden keine Erläuterungen bzw.<br />
Hilfetexte benötigen.<br />
Die Daten werden verschlüsselt an den LBV übermittelt, so dass grundsätzlich keine Möglichkeit<br />
besteht, die Daten während <strong>der</strong> Übermittlung zu manipulieren.<br />
6.2.3 Rechtliche Grundlage für die neugestalteten Zulassungsprozesse<br />
Für das neue Angebot war es erfor<strong>der</strong>lich, über eine Landesverordnung als Ausnahme zu<br />
erlauben, dass neue Zulassungsbescheinigungen ausgestellt werden können, bevor die alten<br />
Bescheinigungen vorgelegen haben. Weitere rechtliche Än<strong>der</strong>ungen waren nicht erfor<strong>der</strong>lich,<br />
denn die Zulassungen und Umschreibungen werden weiterhin von Mitarbeitern des<br />
LBV durchgeführt.<br />
Der zuständige Datenschutzbeauftragte, <strong>der</strong> frühzeitig einbezogen wurde, hatte nur wenige<br />
Einwände bei <strong>der</strong> bisherigen Umsetzung. So darf <strong>der</strong> Zulassungsdienst o<strong>der</strong> Händler nicht<br />
darüber informiert werden, warum für Kunden das Fahrzeug nicht über die Anwendung zugelassen<br />
werden kann, z.B. weil Steuer- o<strong>der</strong> Gebührenrückstände bestehen.<br />
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